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Bundesliga Spielplan 2015/2016 gratis! Immer mit den aktuellen Spieltagsansetzungen.


 

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Spielplan der 1. Bundesliga Saison 2015-2016 – immer aktuell und gratis im eigenen Kalender – z.B. im iPhone, iPad, Android Smartphone, Google Kalender oder Outlook (Anleitung )

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Erhielten der FC Bayern und U. Hoeneß verdeckte „Provisionszahlungen“ in Millionen Höhe von Dreyfus als Infront Inhaber bzw. von der Kirchgruppe?


Artikel in der „Welt“ vom 21.Maerz 2014

Robert-Louis Dreyfus

Robert-Louis Dreyfus

Robert Louis-Dreyfus

Von ihm bekam Uli Hoeneß sein Zockerkapital

Mein Kommentar: Warum endet ihre Geschichte eigentlich genau da, wo es doch erst so richtig spannend wird? Das hier jeder ausschließlich über die Adidas Millionen spekuliert mag auch eine Berechtigung haben. Viel interessanter sind doch aber die damals weitaus spektakuläreren Entwicklungen im Zusammenhang mit den TV Vermarktungsrechten! Denn die Bayern Gier führte damals dazu, dass der ehrenwerte Club die gesamte Bundesliga hintergangen hat, manch ein Vereinsmanager sprach sogar offen von Betrug der Bayern. Damals hatte sich der FC Bayern durch den heute noch skandalösen eigenen Vermarktungs Vertrag mit Kirch in die Schlagzeilen gebracht! Dieser Vertrag sicherte dem FC Bayern zusätzliche Einnahmen von 160 Miollionen! Damals wie heute fühlte sich der FC Bayern absolut im Recht, Kritikern drohte man mit Klagen! Durchaus berechtigt erscheint die Frage bis heute, ob der Münchener Club anschließend tatsächlich auf diese Millionen verzichtet hat. Das damals zufällig die TV Übertragungsrechte dann auch noch an die bereits angeschlagene Pleite Gruppe von Kirch gingen und nicht an den Filmemacher Kloiber, der diese an die ARD weiterverkaufen wollte, überraschte umsomehr, weil dieser das höhere Angebot machte. Die TV Kommision, in der….., man ahnt es schon…., der ehrenwerte Steuerbetrüger U. Hoeneß maßgeblichen Einfluß nahm, entschied sich für die schon Pleite Kirch Gruppe! Und siehe da jetzt taucht auch wieder unser alter bekannter Robert-Louis Dreyfus auf! Dreyfus und der Hamburger Christian Jacobs waren die „Schattenmänner“ von Infront, deren Gallionsfigur, Günther Netzer, damals als Retter auftauchte und die TV Rechte zu einem Spottpreis von der bereits Insolventen Kirchgruppe erworben hat. Einer, der weiß, wie man mit Sportrechten handelt, ist Günter Netzer. Er leitete um die Jahrtausendwende Infront, eine ehemalige Tochterfirma von Leo Kirch. Dieses Unternehmen zahlte horrende Summen für die Rechte an Testspielen des FC Bayern München gegen die Nationalmannschaften von Thailand, Malta und Trinidad – und das kurz vor der Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 an Deutschland im Sommer 2000. Die Verträge verhandelte Netzers Firma unter anderem mit drei stimmberechtigten Mitgliedern des FIFA-Exekutivkomitees. Ob es sich also um „Schwarze Kassen“ beim FC Bayern handelt ist vielleicht gar nicht die Frage. Mindestens genauso Brisant, dafür aber steuerlich völlig legal, wären weitere Zahlungen der Kirchgruppe an den FC Bayern bzw. an U. Hoeneß als, nennen wir es einfach „entgangene Einnahmen“ im Fall des FC Bayern und „Vermittlungs Provision“ im Fall von U. Hoeneß!

Nationalmannschaft Thailand - FC Bayern in Bangkok (03.06.00)

Nationalmannschaft Thailand – FC Bayern in Bangkok (03.06.00)

Related Articles

Herr Hoeneß, sie sind ein Lügner und ein Steuerbetrüger!


Der Stern Artikel „Anruf von Hoeneß“ vom 24. April 2013,  entlarvt Herrn Hoeneß als Lügner!

Bleibt abzuwarten wie das Gericht seine Lügen wertet.

U. Hoeneß besucht die Bündener Kantonalbank (GBK) am 13.05.2013?

U. Hoeneß besucht die Bündener Kantonalbank (GBK) am 13.05.2013?

Sagenhaft viel Geld auf Nummernkonto 4028BEA

Bei der Züricher Privatbank Vontobel laufen zwei Geschichten zusammen, die erstaunliche Parallelen aufweisen. Von der einen erfuhr der stern vor Monaten und berichtete am 17. Januar erste Erkenntnisse. Sie betrifft ein Konto mit der Nummer 4028BEA samt zugehörigem Depot. Die Informationen des stern zu dieser Bankverbindung beziehen sich im Wesentlichen auf die Jahre 2000 bis 2009. Zeitweise sollen dort Werte von 600 bis 800 Millionen Schweizer Franken gebunkert gewesen sein. Das ist auch im überhitzten Fußball-Business sagenhaft viel Geld. Das sind selbst bei einem damals schwachen Frankenkurs in der Spitze umgerechnet um die 500 Millionen Euro.

Nach neuen Recherchen zu dem Fußballschatz befanden sich darunter zeitweise für rund 40 Millionen Euro Aktien der Deutschen Telekom AG. Zudem wurden offenbar Wertpapier- und vor allem Devisengeschäfte in zweistelliger Millionenhöhe getätigt.

Die zweite Geschichte ist die, die Uli Hoeneß erzählt

Bei der Vontobel hatte auch er seine schwarze Kasse, das räumt er am Telefon ein. Aber hunderte Millionen? Hoeneß bestreitet solche Summen energisch, die seien „absurd“. Von dem ominösen Konto will er nichts wissen. Sein Depot, so versichert er, habe in der Spitze einen Wert von 15 bis 20 Millionen gehabt. Und weiter: Er habe vor über zehn Jahren einen Millionen-Kredit des 2009 verstorbenen Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfusbekommen und das Spekulieren begonnen, so Hoeneß. Mit Wertpapier- und Devisengeschäften.

Auch auf dem Weg in die Steuerehrlichkeit entsteht Nähe zu der Geschichte, an der der stern recherchierte. Hoeneß sagt: Nachdem absehbar gewesen sei, dass ein geplantes Steuerabkommen mit der Schweiz scheitere, das Steuersündern gegen Abschlagszahlung Amnestie versprach, habe er seine Selbstanzeige auf den Weg gebracht. Hoeneß nennt in dem Gespräch auch ein Datum: den 12. Januar 2013, einen Samstag. An diesem Tag habe er die über Monate vorbereitete Selbstanzeige schließlich eingereicht. Damals recherchierte der stern längst im Fall des angeblichen Fußball-Kontos. Am Montagmorgen, dem 14. Januar, konfrontierte der stern die Bank. Hoeneß dementiert einen Zusammenhang. Die zeitliche Nähe von Selbstanzeige und Recherche sei Zufall.

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Was das Thema ADAC e.V. und den FC Schalke 04 e.V. verbindet


Die aktuelle Diskussion über den ADAC e.V. könnte sehr schnell auch eine Thematik FC Schalke 04 e.V.werden. Die Probleme der Gemeinnützigkeit sind ähnlich!

„Non-Profit – mit sehr viel Geld“

Wirtschaftsjurist Michael Adams sieht Probleme bei den Machtstrukturen des Non-Profit-Vereins.
„…ist eigentlich eine Non-Profit-Organisation, also ein Verein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Gleichzeitig hat er aber Tochterunternehmen, die sehr viel Geld einbringen. Wir haben also die paradoxe Situation, dass ein gemeinnütziger Verein Wirtschaftsunternehmen kontrolliert. Hier besteht die Gefahr, dass die verschiedenen Interessen sich vermischen, dass also die Gewinninteressen der Wirtschaftsunternehmen sich auch in der Vereinstätigkeit niederschlagen und das Vereinspräsidium sich letztlich doch am Geld orientiert.“
imageZur Person
Michael Adams ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg. Er analysierte wissenschaftlich die Strukturen von Non-Profit-Organisationen, unter anderem am Beispiel des ADAC.

Die neuesten Urteile zum Thema:

Gericht / Az.:

Kammergericht – LG Berlin – AG Charlottenburg 26.10.2004 1 W 269/04

BGB §§21, 22
FGG §§16 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 2, 160a Abs.1
ZPO § 172

Verein mit wirtschaftlichen Hauptzweck

  • 1. Ein Verein dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit nicht durch eine Eintragung in das Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung. Liegt daher kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein vor, ist die Eintragung abzulehnen.
  • 2. Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit. Dabei ist die Annahme eines Idealvereins nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verein irgendeine wirtschaftliche Betätigung vornimmt. Zur Erreichung seiner ideellen Ziele darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, ohne den Status eines Vereins im Sinne des § 21 BGB zu verlieren. Die unternehmerische Tätigkeit darf allerdings nicht Hauptzweck des Vereins sein.
  • 3. Ob aber ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln. Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreitet. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt. (Leitsatz der Redaktion)

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 09.02.2011 I R 19/10 StBW 2011, 541

Internetauftritt kostet Gemeinnützigkeit

  • Für Vereine sind Internetauftritte heutzutage obligatorisch. Eine derartige Eigendarstellung weckt jedoch auch das Interesse von Finanzbeamten. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein muss ausschließlich auf die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gerichtet sein. Hieran fehlt es, wenn ein Verein in seiner Selbstdarstellung im Internet umfänglich Aktivitäten darstellt, die nichts mit seinem satzungsmäßigen Zweck zu tun haben. In diesem Fall sind ihm die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Steuervergünstigungen abzuerkennen.

 

Gericht / Az.:

FG Köln 10 K 2476/00

Gemeinnütziger Verein, voller oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?

  • Ein Verein ist dann nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung tätig, wenn er u.a. nicht selbstlos tätig ist. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO dürfen die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen sind wirtschaftliche Vorteile, die die Körperschaft unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt einem Dritten zukommen lässt. (Leitsatz der Redaktion) AO § 55

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 07.11.2007 I R 42/06 Betriebs-Berater 2008, 879

Steuerpflicht gemeinnütziger Vereine für Sponsoringeinnahmen

  • Verpflichtet sich der Sponsor eines eingetragenen, wegen Förderung des Sports i. S. von § 52 Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit finanziell und organisatorisch zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug u.a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Neben der Versteuerung als Betriebseinnahme, unterliegen die Zahlungen des Sponsors auch der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes.

Gericht / Az.:

Beschluss des OLG Hamm vom 27.09.2011 I-27 W 106/11 NZG 2012, 189 NJW 2012, 940

Verein darf Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten

  • Das Oberlandesgericht Hamm eröffnet Vereinen die Möglichkeit einer modernen und zukunftsorientierten Organisation, indem es ihnen das Recht zuspricht, Mitgliederversammlungen entweder real oder virtuell im Onlineverfahren in einem nur für Mitglieder mit geschützten Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum durchzuführen. Eine derartige Satzung ist rechtlich nicht zu beanstanden und kann im Vereinsregister eingetragen werden.

Gericht / Az.:

Urteil des LG Essen vom 26.04.2012 4 O 256/11 JurPC Web-Dok. 71/2012

Impressumpflicht auch für geschäftlich tätige Vereine

  • Ein Gewerbetreibender muss auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer angeben (Impressum). Diese Verpflichtung trifft jedoch nicht nur Internetunternehmen, sondern auch (gemeinnützige) Vereine, sofern sie im Rahmen ihres Internetauftritts geschäftliche Handlungen vornehmen. Ein geschäftliches Handeln ist jedoch nicht bereits im bloßen Werben um Spenden zu sehen. Werden aber beispielsweise Bücher zum Kauf angeboten, führt dies zur uneingeschränkten Impressumpflicht.Ein konkurrierender Verein kann gegen diesen Gesetzesverstoß eines anderen Vereins auch dann vorgehen, wenn der beklagte Verein die Informationen in Form eines Buches anbietet und der klagende ähnliche Informationen auf seiner Website bereithält.

Gericht / Az.:

BFH – FG Düsseldorf II R 66/05

Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar

  • Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar – Analoge Anwendung einer Rechtsnorm bei Gesetzeslücke Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.

Gericht / Az.:

BFH-Urteil vom 23.7.2009, V R 20/08 UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 AO § 61

Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Körperschaften ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 AO erfüllt.
  • Hierzu ist erforderlich, dass die Vereinssatzung eine Regelung sowohl hinsichtlich der Auflösung und der Aufhebung als auch bei Zweckänderung enthält.

Gericht / Az.:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011, Az. 25 W 14/10, § 21 BGB, § 22 BGB, § 60 BGB

Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein

  • Zur Bejahung eines Idealvereins (§ 21 BGB) reicht es nicht aus, dass ein Zweck verfolgt wird, der ideeller Natur ist. Durch die Inanspruchnahme von staatlichen Subventionen oder Fördermitteln sowie der entgeltlichen Anbietung von Leistungen kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen.
  • Ein planmäßiger, auf Dauer angelegter Betrieb von Kindergärten/Kindertagesstätten gegen Entgelt ist unternehmerische Betätigung, selbst wenn nur ein kostendeckender Betrieb gewollt ist.
  • Ob der Betrieb unter das sog. Nebenzweckprivileg fällt hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere ob diese Tätigkeit hinter die übrigen nichtwirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins wesentlich zurücktritt.

FC Schalke 04 e.V. Urteile und mehr zum Thema Gemeinnützigkeit.


Die aktuelle Diskussion über den ADAC e.V. könnte sehr schnell auch eine Thematik FC Schalke 04 e.V.werden. Die Probleme der Gemeinnützigkeit sind ähnlich!

„Non-Profit – mit sehr viel Geld“

Wirtschaftsjurist Michael Adams sieht Probleme bei den Machtstrukturen des Non-Profit-Vereins.
„…ist eigentlich eine Non-Profit-Organisation, also ein Verein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Gleichzeitig hat er aber Tochterunternehmen, die sehr viel Geld einbringen. Wir haben also die paradoxe Situation, dass ein gemeinnütziger Verein Wirtschaftsunternehmen kontrolliert. Hier besteht die Gefahr, dass die verschiedenen Interessen sich vermischen, dass also die Gewinninteressen der Wirtschaftsunternehmen sich auch in der Vereinstätigkeit niederschlagen und das Vereinspräsidium sich letztlich doch am Geld orientiert.“
imageZur Person
Michael Adams ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg. Er analysierte wissenschaftlich die Strukturen von Non-Profit-Organisationen, unter anderem am Beispiel des ADAC.

Die neuesten Urteile zum Thema:

Gericht / Az.:

Kammergericht – LG Berlin – AG Charlottenburg 26.10.2004 1 W 269/04

BGB §§21, 22
FGG §§16 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 2, 160a Abs.1
ZPO § 172

Verein mit wirtschaftlichen Hauptzweck

  • 1. Ein Verein dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit nicht durch eine Eintragung in das Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung. Liegt daher kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein vor, ist die Eintragung abzulehnen.
  • 2. Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit. Dabei ist die Annahme eines Idealvereins nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verein irgendeine wirtschaftliche Betätigung vornimmt. Zur Erreichung seiner ideellen Ziele darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, ohne den Status eines Vereins im Sinne des § 21 BGB zu verlieren. Die unternehmerische Tätigkeit darf allerdings nicht Hauptzweck des Vereins sein.
  • 3. Ob aber ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln. Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreitet. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt. (Leitsatz der Redaktion)

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 09.02.2011 I R 19/10 StBW 2011, 541

Internetauftritt kostet Gemeinnützigkeit

  • Für Vereine sind Internetauftritte heutzutage obligatorisch. Eine derartige Eigendarstellung weckt jedoch auch das Interesse von Finanzbeamten. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein muss ausschließlich auf die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gerichtet sein. Hieran fehlt es, wenn ein Verein in seiner Selbstdarstellung im Internet umfänglich Aktivitäten darstellt, die nichts mit seinem satzungsmäßigen Zweck zu tun haben. In diesem Fall sind ihm die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Steuervergünstigungen abzuerkennen.

 

Gericht / Az.:

FG Köln 10 K 2476/00

Gemeinnütziger Verein, voller oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?

  • Ein Verein ist dann nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung tätig, wenn er u.a. nicht selbstlos tätig ist. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO dürfen die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen sind wirtschaftliche Vorteile, die die Körperschaft unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt einem Dritten zukommen lässt. (Leitsatz der Redaktion) AO § 55

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 07.11.2007 I R 42/06 Betriebs-Berater 2008, 879

Steuerpflicht gemeinnütziger Vereine für Sponsoringeinnahmen

  • Verpflichtet sich der Sponsor eines eingetragenen, wegen Förderung des Sports i. S. von § 52 Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit finanziell und organisatorisch zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug u.a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Neben der Versteuerung als Betriebseinnahme, unterliegen die Zahlungen des Sponsors auch der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes.

Gericht / Az.:

Beschluss des OLG Hamm vom 27.09.2011 I-27 W 106/11 NZG 2012, 189 NJW 2012, 940

Verein darf Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten

  • Das Oberlandesgericht Hamm eröffnet Vereinen die Möglichkeit einer modernen und zukunftsorientierten Organisation, indem es ihnen das Recht zuspricht, Mitgliederversammlungen entweder real oder virtuell im Onlineverfahren in einem nur für Mitglieder mit geschützten Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum durchzuführen. Eine derartige Satzung ist rechtlich nicht zu beanstanden und kann im Vereinsregister eingetragen werden.

Gericht / Az.:

Urteil des LG Essen vom 26.04.2012 4 O 256/11 JurPC Web-Dok. 71/2012

Impressumpflicht auch für geschäftlich tätige Vereine

  • Ein Gewerbetreibender muss auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer angeben (Impressum). Diese Verpflichtung trifft jedoch nicht nur Internetunternehmen, sondern auch (gemeinnützige) Vereine, sofern sie im Rahmen ihres Internetauftritts geschäftliche Handlungen vornehmen. Ein geschäftliches Handeln ist jedoch nicht bereits im bloßen Werben um Spenden zu sehen. Werden aber beispielsweise Bücher zum Kauf angeboten, führt dies zur uneingeschränkten Impressumpflicht.Ein konkurrierender Verein kann gegen diesen Gesetzesverstoß eines anderen Vereins auch dann vorgehen, wenn der beklagte Verein die Informationen in Form eines Buches anbietet und der klagende ähnliche Informationen auf seiner Website bereithält.

Gericht / Az.:

BFH – FG Düsseldorf II R 66/05

Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar

  • Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar – Analoge Anwendung einer Rechtsnorm bei Gesetzeslücke Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.

Gericht / Az.:

BFH-Urteil vom 23.7.2009, V R 20/08 UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 AO § 61

Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Körperschaften ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 AO erfüllt.
  • Hierzu ist erforderlich, dass die Vereinssatzung eine Regelung sowohl hinsichtlich der Auflösung und der Aufhebung als auch bei Zweckänderung enthält.

Gericht / Az.:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011, Az. 25 W 14/10, § 21 BGB, § 22 BGB, § 60 BGB

Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein

  • Zur Bejahung eines Idealvereins (§ 21 BGB) reicht es nicht aus, dass ein Zweck verfolgt wird, der ideeller Natur ist. Durch die Inanspruchnahme von staatlichen Subventionen oder Fördermitteln sowie der entgeltlichen Anbietung von Leistungen kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen.
  • Ein planmäßiger, auf Dauer angelegter Betrieb von Kindergärten/Kindertagesstätten gegen Entgelt ist unternehmerische Betätigung, selbst wenn nur ein kostendeckender Betrieb gewollt ist.
  • Ob der Betrieb unter das sog. Nebenzweckprivileg fällt hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere ob diese Tätigkeit hinter die übrigen nichtwirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins wesentlich zurücktritt.

Wie geht ein Verein und seine Mitglieder mit der Identitätsbedrohung Kapitalgesellschaft um?


Dieser Artikel wurde von mir bereits im Mai/Juni 2011 veröffentlicht!

Wie geht ein Verein und seine Mitglieder mit der Identitätsbedrohung
Kapitalgesellschaft um?

„Ich habe ja viel Zeit zum lesen gehabt, vor allem zum JHV Thema, und denke es ist an der Zeit dieses neue Thema ( wobei manchmal wäre einem ein Faß schon lieber…) auf zu machen.
Die Diskussion zur Verwirklichung der legitimen, demokratischen Vereinsrechte dreht sich ja irgendwie im Kreis.
Ich darf da aus Erfahrung sprechen, eine allen Aspekten gerecht werdende Lösung gibt es nicht.
Dabei hat jede Position für sich Ihre Berechtigung.
Die eigentliche Problematik ergibt sich immer aus dem deutschen Vereinsrecht, das nun einmal nicht für den FC Schalke 04 e.V. gemacht wurde.
Ja, man hatte damit in all den Jahren kein Problem, oder doch?!
Jetzt wird dieses Problem aber massiv spürbar.

Das vom Grundsatz gut gemeinte Recht eines jeden Mitglieds könnte die Vereinsorgane in Ihrer Handlungsfähigkeit bedrohen.

Warum?
Auch meine Anträge haben genau dies deutlich werden lassen.
Hier und jetzt schon einmal meine Bitte, dieses Thema „Anträge zur JHV“ nicht erneut zu behandeln!
Die Mitglieder haben nunmal ihre Rechte zur Antragstellung, zur Teilnahme, zur Wahl, zur Kandidatur, zu eigenen Beiträgen…, etc.!
Jedes Recht für sich hat auch seine Tücken, wie ja schon aus den Beiträgen zum Thema JHV hervorgegangen ist.

Zum Beispiel stößt die Wahlbeteiligung aller Mitglieder (>100.000) sehr schnell an organisatorische Grenzen und führt damit unter Umständen zu juristischen Fragen, die in letzter Konsequenz die Nichtigkeit einer JHV zur Folge haben könnte.

Das darf so nicht sein, dieses Risiko darf es niemals geben. Ein
Versammlungsergebnis muss immer einen verlässlicher Rahmen für mindesten Jahr bedeuten. Diese Sicherheit, nein Selbstverständlichkeit ist z.Zt. nicht gegeben!
An dieser Stelle kürze ich hier meinen Beitrag ab und richte, die für mich
entscheidende Frage :
Warum stören wir uns an der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft?
Auf Dauer hat der „e.V.“ sicherlich keine Chance, denn wie sagt man so schön die Zukunft beginnt schon heute!
Ich habe bisher mindestens 4 Argumente angeführt, die für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, in welcher Ausprägung auch immer, sprechen.

  1. Veröffentlichungspflichten per Gesetz.         ==> verschafft uns Vereinsmitgliedern mehr Transparenz.

  2. Positive Effekte für die Bilanz und damit für die Aussendarstellung.                                      ==> „Fremdesgeld“ würde die Eigenkapitalsituation verbessern.                  ==> Gleichzeitig könnte sich eine Liquiditätsverbesserung ergeben, ohne das die Verbindlichkeiten ansteigen.                    ==> Eine bessere Eigenkapitalausstattung kann zu verbesserten Zinsen bei der Fremdkapitalbeschaffung führen.

  3.  Sollte die 50+1 Regel wegfallen (womit zu rechnen ist!) ist man strukturell darauf schon vorbereitet.

  4. Die Sicherstellung der Gemeinnützigkeit.                        ==> für unsere anderen Vereinsabteilungen, den Amaterbereich Fußball und den Jugendbereichen wäre das Risiko der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen.                                     ==> Damit wären auch die erhebliche Risiken von Steuernachzahlungen ausgeschlossen.

Argumente dagegen habe ich immer noch keine vernommen.
Schön wäre an dieser Stelle eine Diskussion bei der nicht nur „gegen“ sonder mal „dafür“ argumentiert wird.
Da es bisher leider kaum Gegenargumente gibt führe ich an dieser Stelle mal ein Interview mit Mister X:
BlondundblauMister X:

Im Falle einer Kapitalgesellschaft haben Aktionäre statt Vereinsmitgliedern das Sagen!

20131013-022935.jpgJörg Selan:

Es könnten Aktionäre, Gesellschafter oder Komplementäre sein, je nach Rechtsform der Kapitalgesellschaft, ok?

Der Einfluss ist aber letztlich immer abhängig von den Mehrheitsverhältnissen, d.h. der Verein hält immer mind. 51% oder er ist der Komplementär. Somit haben dort weiterhin, wenn auch indirekt über die Vereinsgremien, die Mitglieder Einfluss!
BlondundblauMister X:

Veröffentlichungsrichtlinien gelten, aber welche besseren Aussagen aus GuV oder Bilanz erhälst du denn dann?
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Hier haben wir sicher eine Grundproblematik, die ja auch auf der JHV deutlich wurde.
P. Peters war da der Auffassung die Zahlen der jetzt schon existenten
Kapitalgesellschaften nicht transparent machen zu müssen. Dieses Problem haben wir also schon heute.
Eine Lösung ist deshalb zwingend in der Satzung zu verankern. So könnte dort als Erweiterung, zum Rechenschaftsbericht des Vorstandes, folgende Formulierung ergänzt werden:
„…zum Rechenschaftsbericht des Vorstands sind den Mitgliedern die Bilanzen, die GuVen sowie ein Lagebericht der konsolidierten Gesellschaften des Konzerns, zugänglich zu machen.“
Diese Satzungsergänzung halte ich unabhängig von der Rechtsform für notwendig, da ansonsten schon heute keine echte Kontrolle durch die Mitglieder möglich ist.
BlondundblauMisterX:

Fremkapitalbeschaffung wäre nur ein kurzfristiger Effekt, ebenso Liquidität. Dies kann man auch durch Fananleihen oder Schechter-Gelder erhalten. Oder durch eine Beteiligung bis zu 49% (s.1860).
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Der Mittelzufluss ist natürlich immer nur ein Einmaleffekt.
Der Unterschied besteht allerdings in der bilanziellen Erfassung.
Das Aktionärskapital oder das Gesellschafterkapital bedeuten eine Erhöhung des Eigenkapitals.
Die aktuellen Möglichkeiten, Fananleihen, Schechteranleihen oder Kreditaufnahme erhöhen aber unsere Verbindlichkeiten, genau darin liegt der Unterschied!
Die Gesellschafter werden zu Mitunternehmern und Risikoteilhabern werden und haben keinen generellen Zinsanspruch.
BlondundblauMisterX:

Den Wegfall der Gemeinnützigkeit als Argument? Ist denn heute diese in Gefahr oder klärt man das nicht schon Vorfeld mit den Behörden ab?
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Ja, mehrmals wurde dieses Thema bereits öffentlich durch verschieden staatliche Stellen zur Diskussion gestellt.
In einem Beitrag des Spiegel findet sich folgendes Zitat:
„…Bei einem Verlust der Gemeinnützigkeit unterliegen Überschüsse aus
Vermögensverwaltung oder Zweckbetrieben der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Es kann zu einer Nachversteuerung für die letzten zehn Jahre kommen; womöglich wäre den Vereinen auch zivilrechtlich eine Rechtsformverfehlung vorzuwerfen, so das Zentralamt….“(Bundesbetriebsprüfung des Bundeszentralamtes für Steuern).
Grundsätzlich ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eine Art von Subvention des Staates, wie lange diese erhalten bleiben ist zumindest fraglich.
Neben des finaziellen Risikos besteht dadurch natürlich auch ein Risiko für die anderen Vereinsabteilungen, für die Jugendabteilung und auch für den
Amateutbereich der Fußballabteilung. Die Amateurbereiche sind aber auf die Gemeinnützigkeit geradezu angewiesen.
BlondundblauMisterX:

Strukturell sind wir meiner Meinung heute schon auf den Wegfall der 50+1 Regel vorbereitet.
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Im Großen und Ganzen stimme ich dir zu, allerdings stören dabei 2 ganz wesentliche Konstellationen.
1. Die GEW-Beteiligung von über 40% am Stadion und das zum Spottpreis von 16 Mio. € !
und
2. Eben die fehlende Rechtsform für den Profifußballbereich
Diese beiden Faktoren würden eine Umsetzung trotz der schon vorhandenen Strukturen eigentlich unmöglich machen.
BlondundblauMisterX:

Gründe für eine Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft gibt es meiner Ansicht nach nicht und das Argument des Verlusts der Identität reicht aus, um nicht für eine Kapitalgesellschaft zu votieren sondern in der Rechtsform e.V. zu bleiben. Transparenz sollte man allerdings fordern, da hast du natürlich recht.
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Eine Wertung liegt letztendlich bei jedem selbst, insoweit kann ich auch mit deiner Position klar kommen.
Es ist eben auch eine extrem emotionale Diskussion, die sich nicht immer mit sachlich überzeugenden Argumenten gewinnen lässt.
Glückauf
Jörg Selan

SCHWEIZ, HVB, MOLLATH, HOENEß, SCHLÖTTERER, FRANZ BECKENBAUER UND 5 BAYERISCHE FINANZMINISTER – EINE LÄNGERE CHRONOLOGIE


Diese Chronologie ist aus dem dokZentrum Couragierte Recherchen und Reportagen http://www.ansTageslicht.de.

Ich habe diese Recherche hier abgebildet, weil ich leider nur durch Zufall diese Seite gefunden habe. Stöbert man in dem dort vorhandenen Fundus „DEUTSCHER GESCHICHTE“, werden einem, entweder die Zusammenhänge zu Themen wie „Steuerhinterziehung“, „Bayern“, „Banken und die Schweiz“, „Hoeneß“, „Mollath“ und anderen Geschehnissen deutlich oder es wird einem einfach nur noch schlecht!

Vor allem verliert man den Glauben an einen Staat, in dem diese Dinge tatsächlich genau so passieren! 

Einen kleinen Vorgeschmack auf die Inhalte der nachfolgenden Recherche-Links schon einmal vorab: Die Originale der Gründungsdokumente aus Liechtenstein wo die Schwarzgeld- und Parteispenden der CDU versteckt wurden, die Zaunkönig-Stiftung.

Diese Diashow benötigt JavaScript.

Und wer die Zusammenhänge nicht findet, dem gebe ich gerne einen kurzen Überblick.

Die SchweizLiechtensteinBayern

DAVID GEGEN GOLIATH:
DR. ERICH DIEFENBACHER GEGEN DAS SCHWEIZER BANKENKARTELL

Das System Liechtenstein ist eng mit dem System Schweiz verbunden. In Vaduz sind nur die (virtuellen) Briefkästen und Stiftungen registriert. Das Geld, das auf diese Weise versteckt werden soll, liegt auf Schweizer Konten – das kleine Fürstentum und die Eidgenossen praktizieren seit jeher eine Währungsunion. Alle Schweizer Banken leben und profitieren von diesem System: je mehr Steuerhinterzieher nach Liechtenstein gehen, umso größer auch der zu verwaltende Geldbestand. SCHMID, ChristianGroßindustrieller und Benito Mussolini Freund, der in Mailand eine sehr erfolgreiche Fabrikation von Luxus-Textilien betrieb, dort aber nie Steuern zahlen wollte und deswegen im Jahre 1936 eine Familienstiftung namens „Chrisanus“ in Vaduz im liechtensteinischen Fürstentum eintragen ließ. Auf seine Initiative geht die Erfindung des schweizerisch-liechtensteinischen Kapital-Asyls zurück, dass von Erich Diefenbacher als das Christian-Schmid System der Steuerhinterziehung und Geldwäsche bezeichnet wurde.

ABC DER TELEKOM-SPITZEL UND DER BESPITZELTEN

Das Jahr 2008 ist nicht nur das Jahr, in dem Detlef TIEGEL als Whistleblower über die Praktiken seines Call-Centers öffentlich Alarm schlägt, sondern auch das Jahr, in dem mehrere andere Skandale und Affären ans Tageslicht geraten, in denen es um illegale Weitergabe von Informationen und Daten bis hin zum gezielten Abhören oder Mitlesen von emails geht: bei der Deutschen Telekom AG, bei der Deutschen Bahn AG – Unternehmen, an denen der Staat (durch den Bund) immer noch relevante Mehrheits(aktien)anteile hält.

Steuerfahnder, die sich dagegen wehrenMollath

In Hessen wurde durch die dortigen Fahnder der Finanzverwaltung die Schwarzgeld- und Parteispendenaffäre der CDU aufgedeckt.  Allerdings wären diese Dinge ohne Zivilcourage niemals an die Öffentlichkeit gekommen. Die Beamten wurden gemobbt, versetzt, degradiert oder sie wurden,  im Alter zwischen 35 und 45 Jahren, auf Lebenszeit für “dienstunfähig“erklärt. Der eine leide z.B. “diagnostisch an einer erheblichen Anpassungsstörung“, beim anderen sei eine “paranoid-querulatorische Entwicklung“ eingetreten, was auf eine“chronisch verfestigte psychische Erkrankung“ hinauslaufe.
Der Nervenarzt Dr. med Thomas HOLZMANN erklärte die meisten für den Rest ihres Lebens für „dienstunfähig“. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wird dem diagnostizierenden Gutachter, Dr. med. Thomas HOLZMANN, ein halbes Jahr später bescheinigen, dass er bei der Untersuchung der 34 Steuerfahnder „seine ärztlichen Berufspflichten verletzt“ und ‚Gefälligkeitsgutachten‘ abgegeben habe. Der Psychiater muss 12.000 € Geldbuße zahlen (Az: 21 K 1220/09.GI.B).

Gustl Mollath, eine unglaubliche Geschichte oder: wie es einer Bank mit Regierungsbeteiligung fast gelungen wäre, Schwarzgeldverschiebungen zu vertuschen und einen Kritiker ohne Lobby über den Missbrauch forensischer Psychiatrie und fachlicher Gutachten mundtot zu machen.

BeckenbauerZumwinkelTelekomHoeneß

DR. WILHELM SCHLOETTERER PENSIONIERTER MINISTERIALRAT, MÜNCHEN

Wer sich in Bayern mit „Kaiser Franz“ anlegt – gemeint: Franz Beckenbauer – , der legt sich auch schnell mit dessen politischen Freunden an. Und wer in den 60iger Jahren gegen Friedrich Jahn, den Chef des damaligen Brathendl-Konzerns „Wienerwald“ vorgegangen war, weil der – ebenso wie Beckenbauer – klar gegen das Steuerrecht verstoßen, konkret: illegale Steuertricks praktiziert hatte, der macht sich ebenfalls schnell deren politischen Freunde zum Feind. Inzwischen hat sich Franz-Josef Strauss eingeschaltet, der auf einer Parteiveranstaltung öffentlich fordert, Schlötterer für „geisteskrank“ zu erklären.

SCHLÖTTERER, FRANZ BECKENBAUER UND 5 BAYERISCHE FINANZMINISTER – EINE LÄNGERE CHRONOLOGIE

Franz Josef STRAUSS (seit 1961 Parteivorsitzender der CSU in Bayern), der 1962 im Zusammenhang mit der so genannten SPIEGEL-Affäre als Bundesverteidigungsminister zurücktreten musste, landet 1966 erneut erfolgreich in Bonn: dieses mal als Bundesfinanzminister.

1968 tritt der 29jährige Dr. jur. Wilhelm SCHLÖTTERER nach seiner erfolgreichen Promotion eine Stelle als Assessor am Finanzamt Lindau (Bayern) an und wird zum Beamten vereidigt. Ein halbes Jahr später wechselt er zur Oberfinanzdirektion München. Kurz darauf wird er ans Finanzamt München-Nord versetzt. Sein beruflicher Aufstieg ist seinen Leistungen und seinem Engagement geschuldet, weshalb er wiederum kurze Zeit später zum Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Referat für Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts, Rückerstattung und Nachlassvermögen versetzt wird. Dort ist er zuständig für die Entschädigungsfragen aus der Zeit des so genannten Dritten Reichs.

1972 wird Ludwig HUBER Bayerischer Finanzminister (nicht zu verwechseln mit Erwin HUBER, der 2008 unter Günther BECKSTEIN CSU-Chef wird). Ein Jahr darauf wechselt SCHLÖTTERER nach Bonn und arbeitet dort als Vertreter des Finanzministeriums in der Bayerischen Landesvertretung. 1975 tritt SCHLÖTTERER in die CSU ein, die ganz Bayern regiert. Im selben Jahr wird er nach München zurückberufen und auf Betreiben vonMinisterialdirektor Lothar MÜLLER in die Steuerabteilung (Referat Abgabenordnung, Erlass und Stundung von Steuern, Steuerfahndung, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerberatungsrecht samt Aufsicht über die beiden Steuerberaterkammern) versetzt.

Wie sich später rausstellen wird, für SCHLÖTTERER die „heikelste Schaltstelle im Freistaat Bayern“. MÜLLER ist ein altgedienter „Spezi“ und enger Wegbegleiter von Franz Josef STRAUSS. Und er ist ein guter Bekannter von „Kaiser Franz“: Franz BECKENBAUER vom FC Bayern.

„Kaiser Franz“
und
Bayerisches
Finanz-Ministerium

– im Jahre
1976

„Kaiser Franz“ zählt zu den Lieblingen der Republik. Im Jahr 1976 ist er 31 Jahre alt, auf dem (ersten) Höhepunkt seiner Karriere, verdient gutes Geld – beim Fussballclub, aber auch mit vielen Werbeverträgen und öffentlichen Auftritten. Er hat zusammen mit seinem Partner Robert SCHWAN seit 1966 eine gemeinsame Firma, die vor allem den Namen „BECKENBAUER“ vermarktet.
„Die Steuer – auch mein Problem. Es muss zwar sein, dass man einen Teil seines Einkommens an den Staat abführt – aber gleich so viel?“ – wird BECKENBAUER sehr viele Jahre später – im Jahre 1998 – in seinem Buch „Ich. Wie es wirklich war“ fragen und auch gleich seine Antwort als Rechtfertigung dafür liefern, was sich 30 Jahre vorher, Mitte der 70er Jahre, zugetragen hat.
BECKENBAUER hat offenbar einen teuren, aber schlechten Steuerberater, der ihm einen trickreichen Weg in die Schweiz weist, wie er das deutsche Finanzamt weitgehenst umgehen kann. Name und Adresse erhält BECKENBAUER, wie er selbst schreibt, von einem Staatssekretär aus dem bayerischen Finanzministerium. Die Steuerspar-Konstruktion – Fa. Beckenbauer/Schwan in der Schweiz, die Einnahmen dann teilweise an den „Kaiser“ nach Deutschland überweist, auf dass der „Kaiser“ nicht am Hungertuch nagen muss – stellt sich wenig später als unvereinbar mit den deutschen Steuergesetzen heraus. BECKENBAUER ist, wie er schreibt, erst „ungläubig, dann entsetzt“. „Schließlich hatten wir den Tip ja nun wirklich aus erster Hand.“ Und: „Hatte uns nicht der Minister auf einem Fest in Grünwald jovial zugewunken? Hatte er nicht über einige Tische hinweg gerufen: ‚Franz, wenn was ist, nur melden …‘?“
Es hilft alles nichts: eine routinemäßige Steuerprüfung ist normal, BECKENBAUER legt auch Widerspruch ein.Die Informationen über die Steuerprüfung und deren Ergebnisse laufen natürlich auch im Bayerischen Finanzministerium auf. Sie landen u.a. auch auf dem Schreibtisch von SCHLÖTTERER bzw. in dessen Referat „Abgabenordnung, Erlass und Stundung von Steuern, Steuerfahndung, Außensteuergesetz etc.“. Für SCHLÖTTERER ein quasi normaler Fall, denn vor dem Gesetz sind alle gleich: normale Steuerbürger und „Kaiser“. So steht es nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in der Bayerischen Verfassung. Dass der deutsche (Steuer)Bürger BECKENBAUER mit Firmensitz in der Schweiz von Ministerialdirektor MÜLLER persönlich immer wieder ins Finanzministerium eingeladen wird statt die notwendigen Ermittlungen in Sachen Steuerfahndung voranzutreiben, findet MÜLLERS Untergebener SCHLÖTTERER für nicht in Ordnung.
Erst recht nicht, als er von MÜLLER erfährt, dass Finanzminister HUBER selbst BECKENBAUER behilflich war. Und noch weniger leuchtet ihm MÜLLERS Anweisung ein, das Strafverfahren gegen BECKENBAUER einzustellen.
Zwar ist es SCHLÖTTERER inzwischen gewohnt, dass seine Arbeit immer dann behindert wird, wenn es um Steuerfälle von solchen Bürgern geht, die eine gewisse mentale wie parteiliche Nähe zu Franz Josef STRAUSS aufweisen, und insbesondere auch dann, wenn diese vom STRAUSS-Intimus Rechtsanwalt DANNECKER vertreten werden, aber Verfassung bleibt Verfassung. Nach der ist jeder vor dem Gesetz, auch den Steuergesetzen, gleich
19.10.1976 Im Büro von SCHLÖTTERERS Vorgesetztem, Lothar MÜLLER, findet ein Gespräch mit SCHLÖTTERER und seinem Kollegen Kurt MIEHLER statt, in dem SCHLÖTTERER und MIEHLER Bedenken wegen des geplanten Rauswurfs des Bundesrechnungshofes (BRH) äußern.
MÜLLER ärgert sich darüber, dass der BRH drei Monate vorher seine Entscheidungen in mehreren Steuerfällen kritisiert hat – u.a. auch in Sachen BECKENBAUER. MÜLLER will dem Bundesrechnungshof im Freistaat Bayern sozusagen ein ‚Hausverbot‘ erteilen.
SCHLÖTTERER und sein Kollege halten das für nicht legitim.
MÜLLER schickt die beiden zum Warten ins sein Vorzimmer, greift dann zum Telefon und ruft STRAUSS an. Der bestärkt ihn in seinem Vorhaben, den Kontrolleuren des Bundesrechnungshofs nicht mehr den Zutritt auf Bayerischen Boden zu gestatten
22.10.1976 Das Hausverbot wird erteilt: schriftlich durch MÜLLER. Die Prüfer des BRH können ab sofort nicht mehr in Bayern agieren – kritische Nachforschungen sowie die Wahrnehmung von Controllingaufgaben sind damit unmöglich geworden
November 1976 Der pensionierte Vorsteher des Finanzamts München-Nord, Dr. Felix ETTMAYR, erneuert im SPIEGEL Vorwürfe gegen MÜLLER, wie er sie Jahre zuvor schon mehrfach intern geäußert hatte: MÜLLER habe dem „Wienerwald“-Chef Friedrich JAHN Steuerschulden erlassen. JAHN ist auch mit STRAUSS „befreundet“ (siehe dazu die Chronologie Wienerwald, Politik und Steuern: Chronologie eines mutigen Finanzamtsvorstehers“.
Finanzminister HUBER äußert sich im Landtag zu den Fragen der Abgeordneten im Fall „Wienerwald“, weist aber alle Vorwürfe gegen MÜLLER als unbegründet zurück.
HUBER ist inzwischen amtsmüde – er will auf den Posten des Präsidenten der Bayerischen Landesbank wechseln. Den kann er aber nur mit Zustimmung von Franz Josef STRAUSS bekommen. Da darf man nicht dessen Freunde und Spezln verärgern
kurz danach MÜLLER wird mit Hilfe von STRAUSS und gegen den Willen HUBERS zum Amtschef der Steuerabteilung im Finanzministerium berufen. Allerdings muss er sich diese Position (noch) mit einem Kollegen (Konrad MAYER) teilen
Januar 1977 Durch einen kleinen Trick SCHLÖTTERERS unterschreibt MÜLLER unwissentlich eine Vorlage zur Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens gegen BECKENBAUER
24.01.1977 Auf Veranlassung von SCHLÖTTERER wird eine Hausdurchsuchung bei BECKENBAUER durchgeführt. Die bleibt allerdings ergebnislos. BECKENBAUER wurde wahrscheinlich aus dem bayerischen Finanzministerium vorgewarnt
27.01.1977 SCHLÖTTERER wird von MÜLLER mit sofortiger Wirkung als Leiter seines Referats abgelöst. Ab sofort soll er das Organisationsreferat übernehmen. Als Grund für die Versetzung gibt MÜLLER an, dass SCHLÖTTERER bei drei großen Fällen, den Brüdern SACHS, Karl BÖHM und BECKENBAUER, kein „taktisches Geschick“ und kein „Fingerspitzengefühl“ bewiesen habe, solche Fälle „geräuschlos abzuwickeln“ und „totzumachen“.
SCHLÖTTERER aber vermutet, dass seine konsequente Haltung im Fall BECKENBAUER der Auslöser für seine Versetzung ist
28.01.1977 SCHLÖTTERER wendet sich wegen der Versetzung an Finanzminister HUBER. Dieser unternimmt nichts. Der über MÜLLER stehende Staatssekretär Albert MEYER, CSU, allerdings stoppt die Ablösung
31.01.1977 Die BILD-Zeitung titelt auf Seite 1:
„Beckenbauer: Der Tag, an dem die Steuer kam“.
Im Bericht selbst heißt es dann weiter: „München-Grünwald. Villenviertel. Rühmann wohnt hier, Fuchsberger, Köhnlechner. Und Kaiser Franz Beckenbauer. Montagmorgen. Frühstückszeit. Die Haushälterin druckst verlegen: ‚Herr Beckenabuer, drei Herren steh’n draußen. Von der Steuer san’s …“.
BECKENBAUER weiß, wer der Presse einen Tipp gegeben hat, wie er Jahre später schreiben wird: jemand aus seinem Bekanntenkreis.
Ergebnis des Verfahrens, auch wenn bei der Durchsuchung nichts Neues gefunden wurde: BECKENBAUER wird 1,8 Millionen DM an Steuern nachbezahlen
26.05.1977 Bayern hat einen neuen Finanzminister: Max STREIBL. Er wird SCHLÖTTERERS 2. Finanzminister sein. Der Vorgänger HUBER ist erfolgreich bei der Bayerischen Landesbank gelandet
10.08.1977 SCHLÖTTERER erfährt, dass MÜLLER erneut seine Versetzung plant und bittet den neuen Finanzminister STREIBL um ein Gespräch. Thema MÜLLER und seine Beteiligung an Steuerhinterziehungen.
STREIBL befindet sich gerade im Urlaub, ordnet aber von dort an, dass SCHLÖTTERER von MÜLLER selbst zu seinen Vorwürfen vernommen werden soll
11.08.1977 SCHLÖTTERER wird im Beisein von Personalchef Dieter PAULI von MÜLLER zehn Stunden lang zu seinen Vorwürfen gegen ihn, MÜLLER, vernommen. SCHLÖTTERER muss sich bei diesem ‚Gespräch’ vieles von MÜLLER anhören:

  • „Ich werfe Sie raus!“
  • „Ich leite ein Disziplinarverfahren gegen Sie ein!“
  • „Sie gehören nicht in ein Ministerium!“
  • „Wenn es nach mir ginge, würde ich Sie in die Wüste schicken.“

Das Protokoll der Sitzung soll SCHLÖTTERER ungelesen unterschreiben. Er weigert sich

25.08.1977 In einem persönlichen Gespräch zwischen STREIBL und SCHLÖTTERER versichert STREIBL, die von SCHLÖTTERER erhobenen Vorwürfe durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) prüfen zu lassen, was er auch wirklich veranlasst. SCHLÖTTERER muss allerdings die Steuerabteilung für den Zeitraum der Untersuchung verlassen, MÜLLER darf im Amt bleiben und wird zudem ein paar Tage später von STREIBL als alleiniger Amtschef eingesetzt
05.09.1977 SCHLÖTTERER verfasst ein 57-seitiges Schreiben an STREIBL, in dem er seine Vorwürfe gegen MÜLLER noch einmal darlegt
06.09.1977
SCHLÖTTERER schreibt einen Brief an alle drei Fraktionsvorsitzenden (CSU, SPD, FDP) im Bayerischen Landtag. Er macht auf das Hausverbot für den Bundesrechnungshof (BRH) aufmerksam und moniert die „Amtsführung“ MÜLLERS – der habe einigen großen Steuerschuldnern gegenüber zu große Nachsicht walten lassen. SCHLÖTTERER befürchtet, dass die Voraussetzungen für eine ausgewogene Prüfung der Steuerfälle durch den Obersten Rechnungshof in Bayern (ORH) nicht gegeben sind
am nächsten Tag STREIBL entbindet SCHLÖTTERER von seinem bisherigen Referat und weist ihm das Referat Verteidigungslasten zu – SCHLÖTTERER ist damit von den bisherigen Aufgaben Steuererlass und Steuerfahndung entbunden
08.09.1977 Die Abendzeitung titelt:

Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet:

08.09.1977 SCHLÖTTERER schreibt daraufhin ein zweites Mal an die Parteien im Landtag – er beruft sich auf sein Petitionsrecht. Franz Josef STRAUSS persönlich stecke hinter diesem „Hausverbot“ – er habe mit MÜLLER telefoniert.
Auch empfindet SCHLÖTTERER seine Versetzung als Sanktionsmaßnahme. MÜLLER habe ihn versetzen wollen, weil er sich „einer in bestimmten Fällen einseitigen Sachbehandlung entgegengestellt“ habe. Artikel 86 des bayerischen Beamtengesetzes bestimme, dass der Dienstherr seine Beamten bei ihren „amtlichen Tätigkeiten“ zu schützen habe. Finanzminister STREIBL jedoch habe sich in der Auseinandersetzung SCHLÖTTERER – MÜLLER „gegenteilig“ verhalten. Aus diesem Grund sei es im öffentlichen Interesse geboten, sich an den Landtag, an die Volksvertretung zu wenden.
Grund genug für das NachrichtenmagazinDER SPIEGEL, am 12. September den Fall aufzugreifen. Überschrift: „Die Macht der Prüfer“ (siehe aktives Bild)
15.09.1977 SCHLÖTTERER äußert sich in seiner dritten Eingabe an den Landtag zu den aufgrund seiner bisherigen Eingaben verhängten Sanktionen gegen ihn und beruft sich auf sein Petitionsrecht. Er bittet den Landtag darum, das Verhalten STREIBLS zu überprüfen
16.09.1977 Die Wochenzeitung DIE ZEIT wird auf den Fall aufmerksam und titelt: „Spezis, Strauss und Steuern“
19.09.1977 Finanzminister STREIBL bezeichnet auf einer eilends anberaumten Pressekonferenz, dass

  • es sich bei der Versetzung des Regierungsdirektors SCHLÖTTERER nicht um das Abschieben eines unbequemen Beamten gehandelt habe
  • das Verhalten seines Ministerialdirektors Lothar MÜLLER „formal“ falsch gewesen sei. Er habe dies ihn auch wissen lassen. Aus diesem Grund habe er auch das Protokoll des ‚Gesprächs‘ MÜLLER mit SCHLÖTTERER, das er als Finanzminister selbst angeordnet habe, nachträglich für gegenstandslos erklärt
  • der Bayerische Oberste Rechnungshof werde SCHLÖTTERERS Vorwürfe gegen MÜLLER prüfen

Merkwürdigerweise indes ist das Gesprächsprotokoll, das angeblich „gegenstandslos“ sein soll, Bestandteil der Unterlagen, die dem ORH zwecks Prüfung der Vorwürfe gegen MÜLLER übergeben werden

26.09.1977 Die Süddeutsche Zeitung zitiert aus dem geheimen Bericht des Bundesrechnungshofs vom Juli 1976:

Vorteilhaft begünstigt wurden in Bayern demnach folgende Unternehmen und Institutionen: CSU-Spezi Friedrich JAHN, der Inhaber des Wienerwald-Konzerns (Brathendl) aber auch Fussballvereine wie der „FC Bayern“ oder der TSV „1860 München“.
Das Bayerische Finanzministerium stellt sofort Strafanzeige gegen Unbekannt: „Verletzung des Steuergeheimnisses“

29.09.1977 In seiner nunmehr vierten Landtagseingabe äußert sich SCHLÖTTERER zu den von STREIBL auf der Pressekonferenz erhobenen Vorwürfen und stellt sie richtig. Abermals geht er auf die von ihm beanstandete Behandlung der Steuerfälle ein
tags darauf STREIBL ordnet an, dass SCHLÖTTERER mit sofortiger Wirkung in die Bezirksfinanzdirektion München versetzt wird und disziplinarische Vorermittlungen gegen ihn eingeleitet werden sollen. Grund: seine Eingaben an den Landtag.
Nach Artikel 115 der bayerischen Verfassung und Artikel 17 des Grundgesetzes hat jeder Bürger, egal ob Beamter oder nicht, das Recht, sich an das Parlament zu wenden
03.10.1977 Ein Notar vermittelt zwischen SCHLÖTTERER und STREIBL: SCHLÖTTERER zieht – unter dem Druck beruflich vernichtet werden zu können – seine Landtagseingaben zurück. Dafür macht STREIBL die Versetzung und die Vorermittlungen rückgängig. Das Finanzministerium gibt eine Presserklärung heraus, dass eine Klärung der Missverständnisse erfolgt sei
kurze Zeit später Obwohl SCHLÖTTERER die Eingaben zurückgezogen hat, fordert STRAUSS auf einer öffentlichen Veranstaltung, dass SCHLÖTTERER aus dem Ministerium geworfen und für geisteskrank erklärt wird. Dieses Beispiel habe er schon in Bonn erlebt und „da sei alles glattgegangen“
19.10.1977 In einer Fragestunde in der Bayerischen Volksvertretung (Landtag) weigert sich STREIBL, zu den von SCHLÖTTERER aufgedeckten Unstimmigkeiten Stellung zu nehmen, die auch den Wienerwald-Konzern („Hendl“) betreffen. STREIBL beruft sich auf das vielbemühte „Steuergeheimnis“, um auch auf die vom Bundesrechnungshof zusammengetragenen Vorbehalte nicht eingehen zu müssen. Unter das „Steuergeheimnis“ fallend zählt STREIBL auch die Fragen der Opposition, welche Mitglieder der Staatsregierung denn in den einzelnen Fällen die steuerlichen Entscheidungen auf Steuererlass etc getroffen haben?
Hier läge für eine Antwort kein „zwingendes öffentliches Interesse“ vor
Plenarprotokoll der Landtagssitzung, S. 4814-4828
November 1977 Jetzt liegt der Prüfbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes vor: MÜLLERS Entscheidungen werden in fünf von elf Fällen gerügt. STREIBL verweigert SCHLÖTTERER die Einsicht in den Bericht. Begründung: „Steuergeheimnis“
daraufhin SCHLÖTTERER schreibt erneut einen Brief an STREIBL. Auf 42 Seiten erläutert er nochmals seine Vorbehalte und Bedenken an den früheren Entscheidungen und dass er die Stellungnahmen der bayerischen Rechnungsprüfer nicht einsehen darf.
Währenddessen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen MÜLLER. Der ist inzwischen durch den ORH-Bericht in Bedrängnis geraten. Und STREIBL hat ihm die Leitung der Steuerabteilung entzogen
02.12.1977 Finanzminister STREIBL antwortet auf diverse Anfragen des FDP-Abgeordneten Dr. ZECH, die dieser in Folge der Landtagseingaben von SCHLÖTTERER an ihn gestellt hatte:

kurz vor Weihnachten Während der Weihnachtsfeier im Finanzministerium werden STREIBL, MEYER und MÜLLER zu STRAUSS zitiert. Der wütende STRAUSS verbietet STREIBL weiterhin gegen MÜLLER vorzugehen. MÜLLER bleibt also Amtschef
Januar 1978 SCHLÖTTERERS Beförderung zum Ministerialrat steht an. Er wird zu STREIBL gerufen, der ihm mitteilt, dass seine Beförderung erst nach der Landtagswahl (Herbst 1978) durchgeführt werden könne, da STRAUSS die Beförderung im Landtag verhindern würde.
SCHLÖTTERER ist sich im Klaren darüber, dass es für ihn aber unter STRAUSS als Ministerpräsident nicht leichter wird.
19.01.1978 STREIBL berichtet jetzt doch im Landtag über die vom ORH beanstandeten Fälle, weigert sich aber weiterhin, den Prüfungsbericht vorzulegen.
Die Opposition der SPD beantragt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), der die Bevorzugung höhergestellter Persönlichkeiten in Steuerfällen klären soll. Auch die FDP zweifelt daran, dass die Begünstigungen über Jahre hinweg nicht ohne Wissen oder gar Veranlassung HUBERS erfolgt sind. Die Süddeutsche Zeitung berichtet darüber am 21.01.1978:

Dieser PUA zur „Prüfung der Vorgänge und Hintergründe bei der Behandlung bestimmter Steuerfälle im Bereich der Bayerischen Finanzverwaltung“ (PUA Steuerfälle I) wird am 25. Januar auch eingesetzt.

30.01.1978 DER SPIEGEL schildert zu Beginn des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses die dubiosen Steuerfälle der CSU-Freunde:„Schwärzen hilft nicht“
03.02.1978 DIE ZEIT berichtet unter dem Titel „Guter Draht hilft sparen“ ebenfalls über den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und wie parteipolitische Themen in PUAS von der CSU-Mehrheit lahm gelegt werden
im September 1978 SCHLÖTTERER wird im PUA Steuerfälle I zum Rauswurf des Bundesrechnungshofes aus dem bayerischen Finanzministerium vernommen.
Nach Aussage von SCHLÖTTERER rief MÜLLER während des Gesprächs bei STRAUSS an und ließ SCHLÖTTERER und MIEHLER derweil im Vorzimmer warten. MÜLLER soll sich bei STRAUSS abgesichert haben, dass der Rauswurf des Bundesrechnungshofes trotz der Bedenken von SCHLÖTTERER und MIEHLER erfolgen soll.
Dagegen sagen MIEHLER und MÜLLER aus, dass STRAUSS wegen einer anderen Sache bei MÜLLER anrief und kurz vor Beendigung des Gesprächs der Rauswurf des Bundesrechnungshofes beiläufig angesprochen wurde.
Die Tagespresse berichtet ausführlich über die gegensätzlichen Aussagen
daraufhin Die CSU-Landtagsabgeordneten Edmund STOIBER und Kurt FALTLHAUSER führen eine harte Befraung bzw. ‚Vernehmung‘ SCHLÖTTERERS durch. Es geht darum, ob STRAUSS MÜLLER angerufen habe oder MÜLLER STRAUSS. SCHLÖTTERER bleibt bei seiner Darstellung
etwas später SCHLÖTTERER kann die Aussagen von MÜLLER und MIEHLER widerlegen. Er zeigt, dass seine Aussage plausibel ist, denn MIEHLER und er hätten nach Beendigung des Gesprächs beide keinen Grund gehabt, im Vorzimmer von MÜLLERS Büro zu warten
20.04.1978 SCHLÖTTERER nimmt in einem Schreiben an den PUA Stellung zu den Aussagen anderer Zeugen. Dabei geht es um die Frage, ob die Steuergesellschaft ‚Hospes‘ über Monate hinweg ohne Erlaubnis des Finanzministeriums tätig war und weshalb dagegen vom Ministerium nichts unternommen wurde
30.05.1978 MÜLLER verweist bei seiner Aussage im PUA auf ein geheimes Dossier von SCHLÖTTERER. Darin soll er „völlig unbegründete Verdächtigungen“ aussprechen, die Ex-Finanzminister Ludwig HUBER in „unangenehme Vorhaltungen“ verwickeln könnten. Daher habe er mit HUBER SCHLÖTTERERS Ablösung vereinbart. Er streitet ab, die Versetzung SCHLÖTTERERS hinter dem Rücken von HUBER betrieben zu haben
14.06.1978 SCHLÖTTERER übergibt dem PUA ein 69seitiges Gutachten zu MÜLLERS Fehlverhalten in der Wienerwald-Affäre
danach Nach einem durch das Gutachten verursachten Wutausbruch von STRAUSS beauftragt STREIBL den Ministerbüroleiter, SCHLÖTTERER zur Herausgabe sämtlicher Kopien von Akten zu zwingen, was dieser auch tut
29.06.1978 Professor Ludwig SCHMIDT und Steuerabteilungsleiter Gottlieb MERKEL belasten MÜLLER im PUA im Rahmen der Wienerwald-Affäre wegen Begünstigung im Amt
kurze Zeit später Rechtsanwalt DANNECKER bezeichnet SCHLÖTTERER in einer Ausschusssitzung des PUA als „klinischen Fall“
parallel zum PUA Steuerfälle I Es kommt zu staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen MÜLLER wegen Untreue, Steuerhinterziehung, Begünstigung, Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Nötigung, bei denen SCHLÖTTERER als Zeuge aussagt. Vier vom Bayerischen Obersten Gerichtshof beanstandete Steuerfälle werden untersucht.
SCHLÖTTERER erfährt, dass das Verfahren gegen MÜLLER nach der Landtagswahl (mit der STRAUSS Bayerischer Ministerpräsident wird) eingestellt werden soll
13.07.1978 Die CSU-Mehrheit legt ihren Schlussbericht des PUA zur „Prüfung der Vorgänge und Hintergründe bei der Behandlung bestimmter Steuerfälle im Bereich der Bayerischen Finanzverwaltung“ (PUA Steuerfälle I) im Landtag vor. Die SPD verlässt vorher unter Protest den Untersuchungsausschuss.
Ergebnis des von der CSU mehrheitlich dominierten PUA:
Die Behauptung, Steuerpflichtige würden, wenn sie über enge Kontakte zu führenden CSU-Mitgliedern verfügen, bevorzugt behandelt, sei falsch. Im Einzelnen wird festgestellt, dass
  • im Steuerfall Wienerwald bereits durch die Staatsanwaltschaft kein zu „beanstandender Sachverhalt“ gefunden wurde,
  • die Steuerberatungsfirma Hospes habe zwar ohne Erlaubnis die Arbeit aufgenommen, aber die vom Finanzministerium (SCHLÖTTERER) erhobenen Einwände ja auch vom Finanzministerium (MÜLLER) wieder entkräftet worden seien,
  • der Vorwurf der unzureichenden Ermittlung in Steuerfällen durch ETTMAYR und SCHLÖTTERER subjektiv sei und weitere Zeugen dies nicht bestätigen können.

Die Angabe SCHLÖTTERERS, MÜLLER habe ihn ohne die Zustimmung HUBERS versetzen wollen, könne aufgrund fehlender „stichhaltiger Beweise“ ebenfalls nicht bestätigt werden.
Und die Vernehmung SCHLÖTTERERS durch MÜLLER hätte laut STREIBL nicht stattgefunden, wenn STREIBL darüber informiert worden wäre, dass SCHLÖTTERER Vorwürfe gegen MÜLLER selbst erhebt. Zudem sei das ‚Gespräch’ ruhig und sachlich verlaufen. Die von SCHLÖTTERER genannten Äußerungen MÜLLERS konnten von Zeugen wieder nicht bestätigt werden.
Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes sei zurecht in Frage gestellt worden, weil der BRH u.a. „bei seiner Fallbeurteilung bestehende Ermessensspielräume nicht beachtet habe“, entgegen der Prüfungspraxis der Bundesfinanzminister noch vor dem bayerischen Finanzministerium über die Prüfungsergebnisse unterrichtet und ein Bundesland überhaupt zum ersten Mal aufgefordert worden sei, zu seinen Steuerentscheidungen Stellung zu nehmen. Die Aussage MÜLLERS, STRAUSS habe keinen Einfluss auf den Rauswurf des BRH gehabt, sei glaubhaft07.11.1978Franz Josef STRAUSS, bisher nur Vorsitzender der CSU (seit 1961!), wird bayerischer Ministerpräsident

19.12.1978 Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft des Landgerichts München I gegen MÜLLER werden eingestellt. In der 105-seitigen Einstellungsbegründung heißt es:
„Die von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen bieten keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Anklage“.
Nachdem MÜLLER nun rehabilitiert ist, wird überprüft, ob gegen SCHLÖTTERER wegen mangelnder Sorgfalt beim Erheben schwerwiegender Vorwürfe ermittelt werden kann
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 21.12.1978 unter dem Titel

Anfang Januar 1979 STRAUSS nutzt seine neue Machtposition aus und gibt den Auftrag ein Disziplinarverfahren gegen SCHLÖTTERER einzuleiten und ihn in die Bezirksfinanzdirektion München zu versetzen
Ende Januar 1979 SCHLÖTTERER erklärt sich in einem Gespräch mit Paul WILHELM und dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Gustl LANG damit einverstanden, in ein anderes Ministerium zu wechseln, wenn er zum Ministerialrat befördert wird
Anfang Februar 1979 LANG führt ein Gespräch mit STREIBL wegen der Versetzung SCHLÖTTERERS in ein anderes Ministerium. STREIBL fordert LANG auf, in dieser Sache mit STRAUSS zu reden, da er selbst machtlos sei
kurz darauf LANG spricht STRAUSS in der Plenarsitzung des Landtags auf SCHLÖTTERER an. STRAUSS aber behauptet, mit der Sache nichts zu tun zu haben und verweist wiederum auf den Finanzminister.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die geplante Versetzung SCHLÖTTERERS.
Nun spricht STREIBL wegen SCHLÖTTERERS Versetzung selbst mit STRAUSS – ohne Ergebnis. Allerdings lehnt der Hauptpersonalrat die Strafversetzung von SCHLÖTTERER in die Bezirksfinanzdirektion ab.
Daraufhin versucht STREIBL, SCHLÖTTERER befördern zu lassen und in ein anderes Ministerium zu versetzen. Bei der Umsetzung dieses Plans scheitert er jedoch an STRAUSS.
Überraschend beantragt kurze Zeit später die SPD-Landtagsfraktion die Einsetzung eines zweiten PUA, der sich mit den Steuerfällen in Bayern beschäftigen soll. Jetzt besteht STRAUSS nicht mehr auf SCHLÖTTERERS Strafversetzung. Der zweite PUA wird nicht eingesetzt, da ihn die CSU-Mehrheit im Landtag ablehnt. Das will die SPD nicht so stehen lassen. Sie prozessiert wegen der Ablehnung beim Bayerischen Verfassungshof und verliert dort wegen eines Geschäftsordnungsfehlers
19.03.1979 DER SPIEGEL berichtet über MÜLLERS mögliche Beförderung zum Chef der Landeszentralbank und seine Machenschaften als Amtschef im bayerischen Finanzamt unter dem Titel „Schwere Eheverfehlung“:

Die Öffentlichkeit gibt sich entrüstet, weil MÜLLER „nach oben“ zum Präsidenten der Landeszentralbank befördert werden soll

wiederum kurz darauf MÜLLER wird zum Präsidenten der Landeszentralbank befördert. Damit ist er auch Mitglied des Zentralbankrats der Bundesbank.
Die Opposition protestiert im Landtag und in Presseerklärungen gegen die Strafmaßnahmen gegen SCHLÖTTERER und die Beförderung von MÜLLER
22.03.1979 STRAUSS nimmt im Landtag Stellung zur Beförderung von MÜLLER: Tatsächlich wirft er dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Helmut ROTHEMUND vor, MÜLLER „mit beinahe alttestamentarischem Hass zu verfolgen“ und fordert ROTHEMUND auf, etwas „menschlicher und rechtsstaatlicher“ zu denken
02.07.1979 STRAUSS wird Kanzlerkandidat der CDU/CSU
02.04.1980 SCHLÖTTERER schreibt wegen seiner von STRAUSS rechtswidrig verhinderten Beförderung an STREIBL
Mai und Juni 1980 STRAUSS blockt mehrmals STREIBLS Versuche ab, die Beförderung von SCHLÖTTERER zu erreichen. STREIBL bietet SCHLÖTTERER ersatzweise alternative Posten an. SCHLÖTTERER lehnt diese ab
19.09.1980 STREIBL sichert SCHLÖTTERER verbindlich zu, sich binnen drei Wochen nach der Bundestagswahl um seine Beförderung zu bemühen. Die Bedingung hierfür ist, dass SCHLÖTTERER bis zur Bundestagswahl keine Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen seiner Beförderung erhebt und auch sonst den Wahlkampf um STRAUSS nicht stört. SCHLÖTTERER nimmt das Angebot an
28.10.1980 STRAUSS stimmt auf mehrmaliges Drängen STREIBLS widerstrebend im Landtag SCHLÖTTERERS Beförderung zu
Anfang November 1980 SCHLÖTTERER erhält seine für die Beförderung erforderliche Beurteilung nicht – wie üblich – von seinem letzten Arbeitgeber, dem Finanzministerium, sondern vom Staatsminister für Bundesangelegenheiten. Dort hatte er 1973-1975 gearbeitet.
Auch auf seine nächste Beförderung muss SCHLÖTTERER vier Jahre länger warten
18.05.1981 Das Disziplinarverfahren gegen SCHLÖTTERER wird eingestellt, ohne dass ihm zuvor irgendwelche Vorwürfe mitgeteilt worden waren

DIE FOLGENDEN JAHRE

sind u.a. auch geprägt von mehreren anderen Skandalen:

  • Ende 1981/Anfang 1982 wird die FLICK – Parteispendenaffäre publik – die Ermittlungen eines Steuerfahnders aus St. Augustin in Nordrhein-Westfalen, Klaus FÖRSTER, der ‚von oben‘ ständig ausgebremst wurde, führen letztlich doch noch zum Erfolg und bringen das etablierte Parteiengefüge in Bonn ins Wanken:Steuerfahnder Klaus FÖRSTER gegen den Rest der Welt
  • die Odyssee der Dioxin-Fässer aus Seveso beginnt (1983)
  • der CSU-Generalsekretär Otto WIESHEU, enger STRAUSS-Gefährte, verunglückt mit seinem Dienst-Mercedes 380 SE. Sein Beifahrer wird schwer verletzt, das andere Unfallopfer stirbt. WIESHEU hat zur Unfallzeit 1,99 Promille im Blut. Das Amtsgericht München verurteilt ihn zu 13 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, woraufhin WIESHEU zurücktritt und Geschäftsführer der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung wird (1983)
  • Affäre Kießling/Wörner – „Der Jürgen von der Bundeswehr“ (1983)
  • die Münchner „Bauland-Affäre“ und Jörg SCHÖRGHUBER (1984)
  • Bundestagspräsident Rainer BARZEL muss zurücktreten – er stand auf der Payroll des FLICK-Konzerns. Eine Spätfolge der FLICK’schen Parteispendenaffäre
  • Die „Schadensausgleichsrente“ des Versorgungsamtes München für die Witwe des Volksgerichtshofpräsidenten Roland FREISLER, NSDAP, wird publik (1985)
  • der Regierungssprecher von Bundeskanzler Helmut KOHL, Peter BOENISCH, ehemals Chefredakteur der BILD-Zeitung, die sich immer wieder für die Interessen der Automobilwirtschaft eingesetzt hat, muss zugeben, dass er einen millionenschweren Beratervertrag mit Mercedes-Benz „vergessen“ hatte bei seiner Steuererklärung anzugeben (1985)
  • in Berlin beginnt der so genannte Wolfgang ANTES – Bauskandal (1985/86)

Zu dieser Zeit macht sich in Bayern ein anderer Skandal breit: die Mega-Petrol-Affäre:
Bereits im Sommer 1983 war die Ölbohrfirma Mega Petrol zusammengebrochen, eine gigantische Pleite, bei der etwa 2.000 gut situierte Bundesbürger rund 270 Millionen Gelder eingezahlt hatten – im Rahmen eines so genannten Steuersparmodells. Größter Geldgeber: die Bayerische Landesbank. Chef dieser Bank: der ehemalige (und SCHLÖTTERERS erster) Finanzminister. Verwaltungsratsvorsitzender: Finanzminister STREIBL (SCHLÖTTERERS zweiter Finanzminister).
Die 2. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München wird später (1987) dazu feststellen, dass die beiden Herren, von den „sittenwidrigen“ und „kreditvertragswidrigen“Geschäften der angeblichen Ölbohrer wussten …

23.01.1986 Im Bayerischen Landtag wird deshalb ein neuer PUA eingesetzt: zur „Prüfung von Vorwürfen gegen bayerische Behörden sowie zur Prüfung personeller Konsequenzen bei der Bayerischen Landesbank im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren bzw. strafrechtlicher Ermittlungen gegen Schleicher, Mega-Petrol u.a“ (PUA Mega-Petrol).
In den Ermittlungen des PUA Mega-Petrol rückt ein Dossier zu Ludwig HUBER, das SCHLÖTTERER 1978 erstellt hat, in das Interesse der Öffentlichkeit. Es wurde von MÜLLER am 30.05.1978 im Rahmen des PUA Steuerfälle I als Begründung für die geplante Versetzung SCHLÖTTERERS in die Bezirksfinanzdirektion erwähnt.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 21./22.03.1986 darüber

28.01.1987In einem Gespräch von MÜLLER mit dem SZ-Journalist Michael STILLER geht es um eine Aussage MÜLLERS vor dem PUA Steuerfälle I, in der er Vermerke von SCHLÖTTERER als Dossiers mit unangenehmen, unbegründeten Vorhaltungen bezeichnet hatte. Diese Aussage hält MÜLLER im Gespräch aufrecht: „Kein Satz, den ich hier falsch finde.“
Er unterstellt SCHLÖTTERER „Verfolgungswahn und Unstimmigkeiten in der Persönlichkeit“11.02.1987Wegen der Verleumdungen von MÜLLER in der Süddeutschen Zeitungschreibt SCHLÖTTERER an STRAUSS. STREIBL, der seinen Brief an STRAUSS weiterleiten soll, wie es der Dienstweg vorsieht, tut das nicht. Auch nachdem SCHLÖTTERER dies anmahnt, wird der Brief STRAUSS nie vorgelegt09.04.1987SCHLÖTTERER stellt bei der Staatsanwaltschaft München I einen Strafantrag gegen MÜLLER wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung. In seinem Strafantrag wirft er MÜLLER vor, sich in dem Gespräch mit der SZ in „gröblich ehrverletzender Weise“ über ihn geäußert zu haben17.11.1987Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen enden so, dass MÜLLER wegen Beleidigung 5000 DM ausgerechnet an die Marianne-Strauß-Stiftung zahlen muss und das Verfahren wegen Verleumdung aufgrund von geringer Schuld eingestellt wird.
Die SZ berichtet am 11.11.1987 unter dem Titel „Zentralbankchef hat „geringe Schuld“, dass SCHLÖTTERER „weitere Schritte“ gegen MÜLLER plant1988Anfang 1988 tritt Ludwig HUBER wegen der Diskussion um seine Rolle in der Wienerwald-Affäre als Präsident der Bayerischen Landesbank zurück. Er begründet seine Entscheidung damit, dass er „eine weitere, das Ansehen der Bank beeinträchtigende öffentliche Diskussion vermeiden“ wolle.
Am 03.10. stirbt überraschend Franz Josef STRAUSS. SCHLÖTTERERS Finanzminister Nr. 2, Max STREIBL, wird neuer Ministerpräsident von Bayern. Der SPIEGEL nimmt dies zum Anlass, STREIBL zu porträtieren:

.
Gerold TANDLER folgt auf STREIBLS freigewordenes Amt des bayerischen Finanzministers. Er ist SCHLÖTTERERS Finanzminister Nr. 3.
Um endlich seine völlige Rehabilitierung zu erreichen, wendet sich SCHLÖTTERER am Ende des Jahres an den Landtag. Die Behandlung dieser Eingabe wird jedoch von der CSU-Ausschussmehrheit abgelehnt

1989SCHLÖTTERER bittet STREIBL und TANDLER darum, „künftig in angemessener Funktion“ arbeiten zu können. STREIBL verweist in seiner Antwort auf TANDLER. Der wiederum zeigt keine Reaktion1990Gerold TANDLERS Amtszeit ist kurz – er tritt als Finanzminister zurück, nachdem bekannt wurde, dass er in Millionenhöhe verschuldet ist. Nachfolger wird Georg Freiherr von WALDENFELS. Er ist SCHLÖTTERERS Finanzminister Nr. 4

im Oktober 1992 Nachdem SCHLÖTTERER bei Beförderungen zum Abteilungsleiter stets übergangen wurde und dienstjüngere Kollegen an ihm vorbei befördert werden, bittet er um ein Gespräch mit von WALDENFELS. Dieser lehnt Gespräch und Beförderung mit der Begründung, für eine solche Position sei ein „besonderes Vertrauen“ nötig, ab
November 1992 BECKENBAUER veröffentlicht in seinem Buch „Ich. Wie es wirklich war“, dass ihm HUBER bei der Steuerhinterziehung behilflich war. „Franz, wenn was ist – nur melden…“ bot ihm HUBER Mitte der 70er Jahre bei einem Fest des FC Bayern an.
BECKENBAUER musste 1,8 Millionen DM nachzahlen
im Dezember 1992 SCHLÖTTERER droht in Gesprächen mit den Staatssekretären Paul WILHELM und Johann BÖHM damit, sich nochmals an den Landtag zu wenden, wenn ihm nicht berufliche Gerechtigkeit widerfahre. Gegenüber BÖHM, dem Leiter der Staatskanzlei, kündigt er an, er werde ggf. versuchen, STREIBL als Ministerpräsident zu stürzen. BÖHM informiert STREIBL, verschweigt jedoch, dass SCHLÖTTERER mit dem Sturz STREIBLs gedroht hat.
STREIBL und von WALDENFELS zeigen keinerlei Reaktion
11.01.1993 SCHLÖTTERER schreibt wegen der Affäre BECKENBAUER und HUBER sowie dem Mitwisser STREIBL an den Landtag. Außerdem thematisiert er seine Verfolgung durch STRAUSS.
Er weist darauf hin, dass STREIBL ihm den Prüfungsbericht zur Steueraffäre 1977 wegen des Steuergeheimnisses vorenthalten habe, während CSU-Abgeordnete Einsicht erhielten. Er fordert die berufliche Diskriminierung gegen ihn zu unterlassen.
Die Presse berichtet darüber in großer Aufmachung und von WALDENFELS greift SCHLÖTTERER in mehreren Presseerklärungen massiv an.
Die Abendzeitung berichtet am 27.01.1993 auf einer ganzen Seite unter dem Titel:

in der FolgezeitVon einem Abendzeitungs-Redakteur erfährt SCHLÖTTERER, MÜLLER habe die 5.000 Mark, die er wegen der Beleidigung SCHLÖTTERERS 1987 als Strafe zahlen musste, aus Mitteln der Zentralbank gezahlt.
SCHLÖTTERER erstattet Anzeige gegen MÜLLER wegen des Verdachts der Untreue. Dieser wiederum erstattet Anzeige gegen SCHLÖTTERER wegen übler Nachrede.
MÜLLER nimmt den Strafantrag nach einem Jahr zurück, nachdem sich die zuständige Richterin geweigert hatte, einen unbegründeten Haftbefehl gegen SCHLÖTTERER zu unterschreiben29.01.1993SCHLÖTTERER ist zu Gast in der Late-Night-Show von Thomas GOTTSCHALK und wehrt sich gegen die Angriffe04.02.1993Von WALDENFELS stellt auf Veranlassung von STREIBL Strafantrag wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gegen SCHLÖTTERER. Der Grund hierfür ist, dass SCHLÖTTERER Ende Januar den Namen BECKENBAUER im Zusammenhang mit der Affäre namentlich bei GOTTSCHALK im TV und in einer Äußerung gegenüber der Abendzeitung genannt habe. Fakt allerdings ist: Der Name BECKENBAUER wurde bereits vorher vom Ministerium in einer Presseerklärung vom 14.01.1993 öffentlich gemacht.
STREIBL stellt zudem Strafantrag gegen SCHLÖTTERER wegen Verleumdung und falscher Anschuldigungen. Dies wird SCHLÖTTERER jedoch nicht mitgeteilt30.03.1993Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch SCHLÖTTERER vorliegt. Sie will das Verfahren einstellen, wird aber von Finanzminister von WALDENFELS und dem Justizministerium daran gehindert01.04.1993Eine weitere Petition von SCHLÖTTERER wird im Landtag behandelt. Dabei sagen von WALDENFELS und Kurt MIEHLER (mittlerweile Steuerabteilungsleiter) aus, während SCHLÖTTERER kein Rederecht erhält. CSU-Abgeordnete erklären die Eingabe für erledigt. Daraufhin verlässt die Opposition unter Protest die Sitzung

27.05.1993 Aufgrund seiner bekanntgewordenen Verstrickungen im Rahmen der Amigo-Affäre tritt STREIBL als Ministerpräsident zurück


STREIBL auf einem CSU-Parteitag 1989
Bundesarchiv, B 145 Bild-F083104-0015, Fotograf: Kuhn – Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschlandlizensiert.

am nächsten Tag Edmund STOIBER wird zum bayerischen Ministerpräsident gewählt und vereidigt
wenige Wochen später Von WALDENFELS teilt SCHLÖTTERER mit, dass er gegen ihn ein Disziplinarverfahren wegen seiner Vorwürfe gegen STREIBL und andere Amtsträger einleitet
04.10.1993 SCHLÖTTERER hält STOIBER in einem Schreiben vor, dass das Disziplinarverfahren auf ihn zurückzuführen sei. Er wiederholt seine bisherigen Vorwürfe gegen HUBER, STREIBL und STRAUSS und weist darauf hin, dass von WALDENFELS den Landtag mit der Stellungnahme zu seiner Eingabe getäuscht habe. Er schreibt auch an von WALDENFELS, dass dieser seine unwahren Aussagen gegenüber dem Landtag zurücknehmen soll
14.10.1993 STOIBER lässt auf SCHLÖTTERERS Schreiben antworten, dass er mit dem Disziplinarverfahren nichts zu tun habe. Zur Täuschung des Landtags äußert er sich nicht
einige Wochen später SCHLÖTTERER erfährt erstmals von einem Journalisten, dass von WALDENFELS gegen ihn Strafantrag gestellt hat
im Herbst 1993 Die Steueraffäre um einen weiteren „Spezi“ fliegt auf: Bäderkönig Eduard ZWICK. MIEHLER hatte ZWICK rechtswidrig 63 Millionen Mark Steuerschulden erlassen. Unter dem Druck der Öffentlichkeit wird dieser Steuererlass widerrufen.
MIEHLER wird die Leitung der Steuerabteilung entzogen, aber er wird – mit höherem Gehalt – Geschäftsführer der Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern (LWS).
Ein Positionswechsel wie bei Lothar MÜLLER, der „nach oben“ zum Chef der Landeszentralbank befördert wurde
24.11.1993 Ein neuer PUA „Beziehungsgeflecht in Bayern zwischen Politikern und Steuerschuldnern – ‚Steuerfälle’“ (Amigo-Ausschuss) wird vom Landtag eingesetzt
13.12.1993 Das Handelsblatt berichtet unter dem Titel „Oberfinanzdirektionen und Finanzministerien regeln manche Steuersachen an den Finanzämtern vorbei. Die politische Protektion in einzelnen Steuerfällen“ von einem Brief Josef BUGIELS (Vorsitzender der Bayerischen Finanzgewerkschaft) an von WALDENFELS.
In diesem Brief rügt BUGIEL, dass an den Finanzämtern vorbei durch Weisung „von oben“ rechtswidrig Steuern in Millionenhöhe in Fällen „politischer Protektion“ nicht erhoben würden
15.12.1993 Es findet eine Landtagsdebatte zu dem Strafantrag, den von WALDENFELS am 04.02.1993 wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gegen SCHLÖTTERER gestellt hatte, statt.
Die Opposition stellt sich auf SCHLÖTTERERS Seite und beantragt, die Straf- und Disziplinarverfahren gegen SCHLÖTTERER einzustellen. Dies lehnt die CSU ab. Die Diskussion ist nachzulesen im Plenarprotokoll der Landtagssitzung, S. 7528-7536. Abgeordneter ZECH, FDP: „Ist denn – so muss man in dieser Situation fragen – Bayern eine Bananenrepublik?“
Die Staatsanwaltschaft wird den Strafantrag später als unbegründet abweisen
18.01.1994 Von WALDENFELS eröffnet erneut ein Disziplinarverfahren gegen SCHLÖTTERER. Der Hauptvorwurf ist die Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber Vorgesetzten. Die Süddeutsche Zeitung berichtet kurz danach über die Straf- und Disziplinarverfahren die von WALDENFELS gegen SCHLÖTTERER veranlasst hat und die Versuche, SCHLÖTTERER als Hauptbelastungszeugen vor seiner Aussage im Amigo-Ausschuss zu diskreditieren
23.03.1994 SCHLÖTTERER schreibt wegen des Fehlverhaltens von von WALDENFELS an den Landtag, weil von WALDENFELS in seinem Strafantrag verschwiegen hatte, dass er selbst in seinen Presseerklärungen den Namen BECKENBAUER genannt hatte. Erst nach über einem Jahr nimmt von WALDENFELS Stellung zu SCHLÖTTERERS Landtagseingabe
28.03.1994 Die SPD-Landtagsabgeordnete Carmen KÖNIG hatte von WALDENFELS vorgeworfen, seine Fürdorgepflicht zu verletzen, weil er SCHLÖTTERER Disziplinar- und Strafverfahren aussetze. In einer Pressemitteilung ereifert sich von WALDENFELS darüber, dass sich die SPD „erneut vor den Karren von Ministerialrat Dr. SCHLÖTTERER spannen läßt“. Er habe sich nichts vorzuwerfen
21.06.1994 SCHLÖTTERER sagt im Amigo-Ausschuss zum Steuerfall BECKENBAUER aus. Der Vorsitzende des Ausschusses ist Peter WELNHOFER, CSU. Dieser äußert im Amigo-Ausschuss über SCHLÖTTERER, dass er an ihm „eine zur menschlichen Grundausstattung gehörende Eigenschaft“ vermisse und erklärt ihn für „psychisch auffällig im Sinne der Fachsprache“, was bei der Opposition und in der Presse große Empörung hervorruft. Die Abgeordneten der Opposition verteidigen SCHLÖTTERER
14.07.1994 Der PUA „Beziehungsgeflecht in Bayern zwischen Politikern und Steuerschuldnern ‚Steuerfälle’“ (Amigo-Ausschuss) legt seinenSchlussbericht im Landtag vor.
Der so genannte Amigo-Ausschuss, der von der CSU dominiert war, kommt zu dem Ergebnis, dass die „politische Spitze“ auf die Entscheidungen des Finanzministeriums keinen Einfluss genommen habe. Der Minderheitenbericht der im Ausschuss vertretenen Opposition zieht allerdings gegenteilige Schlüsse.
Im Amigo-Ausschuss wurden verschiedenen Verstrickungen von TANDLER und „Bäderkönig“ ZWICK thematisiert. Der PUA kritisiert, dass TANDLER ein Darlehen über 700.000 DM mit einer Restschuld von 200.000 DM bei ZWICK habe. Dieses habe er zwar bekommen bevor er Finanzminister wurde, aber es wäre besser gewesen, diese Kombination zu vermeiden
05.07.1995 Die Opposition stellt wieder einen Dringlichkeitsantrag, das Straf- und Disziplinarverfahren gegen SCHLÖTTERER einzustellen. Der Antrag wird von der CSU-Mehrheit im Landtag wieder abgelehnt, nachzulesen imPlenarprotokoll der Sitzung, S. 1655-1660.
Abgeordneter WAHNSCHAFFE (SPD): „Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um ein faires Verfahren. Hier geht es nicht um Waffengleichheit und schon gar nicht um die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten. Hier geht es schlicht und einfach um Rufmord.“
im Sommer 1995 CSU-Abgeordneter WILHELM scheitert mit seiner Fürsprache für SCHLÖTTERER bei STOIBER, da von WALDENFELS STOIBER gebeten hat, das Disziplinarverfahren gegen SCHLÖTTERER fortzuführen
im Herbst 1995 Der Untersuchungsbericht des Disziplinarverfahrens gegen SCHLÖTTERER liegt vor und kommt zu dem Ergebnis, dass SCHLÖTTERER schuldig ist und somit die Loyalitätspflicht gegenüber den Vorgesetzten verletzt hat
Oktober 1995 Erwin HUBER folgt von WALDENFELS im Amt des bayerischen Finanzministers. Es ist SCHLÖTTERERS fünfter (und letzter) Finanzminister.
HUBER wird dieses Amt nur bis 1998 führen. Danach wird er erst Leiter der Staatskanzlei unter Edmund STOIBER werden, später Wirtschaftsminister und ab 2007 dann CSU-Vorsitzender. HUBER gehört zum engsten Kreis von STOIBER, der wiederum ein Ziehkind von Franz-Josef STRAUSS war
05.02.1996 Erwin HUBER besitzt die Größe, das Disziplinarverfahren gegen SCHLÖTTERER einzustellen und äußert gegenüber der Presse, einen Schlussstrich ziehen zu wollen.
In der Presse wird HUBER für die Rehabilitierung SCHLÖTTERERS gelobt.
Die Süddeutsche Zeitung titelt am 06.02.1996: „Strich unter Schlötterer-Affäre – ‚Kesseltreiben gegen untadeligen Beamten‘ beendet“
kurz danach Intern jedoch wird die Verfahrenseinstellung von HUBER mehr als Begnadigung SCHLÖTTERERS, denn als rechtens behandelt – für SCHLÖTTERER zieht dies weitere Unannehmlichkeiten mit sich. Es erfolgt ein Vermerk in der Personalakte, seine Anwaltskosten werden nicht übernommen und er wird nicht (mehr) befördert
April 1998 HUBER bietet SCHLÖTTERER eine Stelle als Generalbevollmächtigter bei der staatlichen Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern (LWS) an. Er soll das staatseigene Unternehmen „sanieren“. Der LWS geht es schlecht – sie hat sich mit Boden- und Immobilien in den Neuen Ländern verspekuliert.
Für SCHLÖTTERER soll ein neuer Lebensabschnitt beginnen. Der spielt sich dann auch nicht mehr in der unmittelbaren Umgebung eines Ministeriums und seiner politischen „Spezis“ ab.
SCHLÖTTERER nimmt dieses Angebot an.
Er erlebt dort die „LWS-Affäre“. In deren Rahmen wird Edmund STOIBER seinen Justizminister Alfred SAUTER zum Rücktritt zwingen … Aber dies ist eine andere Geschichte
2009 SCHLÖTTERER veröffentlicht seine Erlebnisse in seiner fast 30jährigen Dienstzeit im Bayerischen Finanzministerium in seinem Buch „Macht und Missbrauch. Franz Josef STRAUSS und seine Nachfolger. Aufzeichnungen eines Ministerialbeamten“. Er wird damit zu einem weiteren Whistleblower in Sachen Strukturen der deutschen Finanzverwaltung. Und wie es in diesen Behörden zugeht und wie spezifische Interessen politisch gnadenlos durchgesetzt werden (können)

Uli Hoeneß Con Te Partiro – Time To Say Goodbye


A Tribut to Uli Hoeneß Con Te Partiro – Time To Say Goodbye….

Stephanie zu Guttenberg überreicht Uli Hoeneß ...

Stephanie zu Guttenberg überreicht Uli Hoeneß den BAMBI in der Kategorie „Wirtschaft“ (Photo credit: BAMBI 2010)

Lieber Uli, jetzt wirst du auch noch als „Dreck“ bezeichnet, willst du dir das wirklich antun. Scheinbar bist jetzt nicht nur mit deinen Steuervergeßlichkeiten aufgefallen, sondern jetzt wo viele genauer hinschauen, wirst du auch noch als das erkannt was du augenscheinlich schon immer warst. Uli, schau mal wie gut es dem Bischof von Limburg jetzt geht! So ein bisschen Einkehr und Ruhe würde doch auch ganz gut sein. Also erspar uns doch jetzt allen deine dumme Hoffnung du könntest in irgendeiner Weise um den den Knast herum kommen. Ja sicher, es ist schwer los zu lassen, dass verstehen wir alle. Aber es kommt schließlich für jeden von uns der Zeitpunkt vor er sich im Spiegel seines Lebens mit dem Saldo abfinden muss. Dein Saldo verschafft dir jetzt ein neues Zuhause, eine ganz neue Perspektive. Uli, wie ich dich kenne schreibst in der Zeit in ganz tolles Buch und wirst geläutert nie wieder in die Schweiz fahren, denn soviel Einsicht wird man von dir wohl erwarten.

Uli, es wird Zeit, pack schon mal die Sachen und vergiss deine Zahnbürste nicht. Genügend frische Unterhosen solltest du auch einpacken, denn das gute Essen im Knast verursacht wohl gerade in den ersten Wochen reichlich Durchfall.
Auch wenn du nun mal kein knackiger Jüngling mehr bist, du solltest vielleicht doch besser mit dem Rücken zur Wand schlafen. Schließlich soll deine Beliebtheit ja auch bis zu den Insassen Stadelheims vorgedrungen sein. Damit deine Freunde und Bekannten dich auch dort erreichen, hier schon einmal deine neue Postanschrift. Stadelheimer Straße 12 81549 München, Postfach 90 06 55 81506 München. Telefon: (089) 69922-0. Telefax: (089) 69922-490. E-Mail: Bitte bei der NSA erfragen….
Dir alles gute und sicher wirst auch dort für dich nützliche Kontakte knüpfen.

Justizvollzugsanstalt München (Stadelheim)

Justizvollzugsanstalt München (Stadelheim) (Photo credit: Wikipedia)

Hier ist der FC Bayern jetzt schon Meister…


Ein Verein und seine „Knackis“, eine merkwürdige Konzentration von Vorbestraften oder Angeklagten! Wer weis wer da noch folgt?

  • Steuerbetrug (Hoeness),
  • sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (Ribery),
  • Brandstiftung (Breno),
  • Dopingvergehen (Gardiola Pep,2005 verurteilt zu einer siebenmonatigen Haft- plus Geldstrafe,Berufungen 2007 und 2009 Freispruch mit Beigeschmack),
  • Schmuggel von Rolex Uhren (Rummenigge K-H, 2013, 249.000,-€),
  • Schmuggel von Luxus-Kleidung (Kahn, 2011, 125.000,-€)
  • „Steuervermeider“ (Franz Beckenbauer, hatte Glück konnte sich „Freikaufen“, 1977)
  • Steuerhinterziehung (Boris Becker, 2002)
  • Falschaussage („Propeller-Erich“, Erich Kiesl, 90er)
  • Steuerhinterziehung  („Champagner-Willi“, Willi O. Hofmann,  2003)
Nürnberger Würstchen

Nürnberger Würstchen (Photo credit: dirkvorderstrasse)

An Ulis Stelle würde ich wohl auch heulen. Klasse sein Vorschlag mit der außerordentlichen Mitgliederversammlung, soll ja wohl nach seiner Verurteilung stattfinden, also mit live Schaltung aus Stadelheim,oder? Geile Show wird das, der Uli denkt halt auch daran,wie er uns sogar aus dem Knast noch mit seinen Beiträgen unterhalten kann. Es könnte natürlich auch ein geschickter Schachzug vom Uli sein, stellt euch mal vor der Staatsanwalt ist Bayern Fan oder sogar Mitglied, soll es ja geben, der weis doch dann gar nicht was er wählen soll. Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war wurden gestern auf der Jahreshauptversammlung auch eine Liste mit all den guten Taten von Uli an die Mitglieder verteilt. Einen vorformulierten Brief gab es dann gleich dazu. Natürlich waren die Briefumschläge mit der aufgedruckten Adresse des Münchener Landgerichts auch dabei, sogar an die Briefmarken hat der Verein gedacht. Begründet hat man diese vorbereitete „Uli’s gute Taten Liste“ damit, dass nicht etwa solche Sachen wie der Beschiss der DFL mit den Kirch Geheimverträgen, die guten Taten als Unternehmer(kein Betriebsrat, Leiharbeiter und nicht einhalten von Tarifverträgen), oder etwa die Unterstützung durch einen langjährigen Sachgebietsleiter der Steuerfahndung München bei der Erstellung seiner Selbstanzeige, fälschlicherweise dort genannt werden könnten….

Ach ja und geweint hat der Uli….persönlich glaube ich ja, dass ihm genau in diesem Moment klar geworden ist, „…mein neues Zuhause wird ein anderes sein!“

Was machen die schweren Jungs den ganzen Tag hinter Gittern? Arbeiten – wenn sie Glück haben. (Foto: Foto: Beate Wild)

A Tribut to Uli Hoeneß Con Te Partiro – Time To Say Goodbye….

Lieber Uli, jetzt wirst du auch noch als „Dreck“ bezeichnet, willst du dir das wirklich antun. Scheinbar bist jetzt nicht nur mit deinen Steuervergeßlichkeiten aufgefallen, sondern jetzt wo viele genauer hinschauen, wirst du auch noch als das erkannt was du augenscheinlich schon immer warst. Uli, schau mal wie gut es dem Bischof von Limburg jetzt geht! So ein bisschen Einkehr und Ruhe würde doch auch ganz gut sein. Also erspar uns doch jetzt allen deine dumme Hoffnung du könntest in irgendeiner Weise um den Knast herum kommen.

Stephanie zu Guttenberg überreicht Uli Hoeneß ...

Stephanie zu Guttenberg überreicht Uli Hoeneß den BAMBI in der Kategorie „Wirtschaft“ (Photo credit: BAMBI 2010)

Ja sicher, es ist schwer los zu lassen, dass verstehen wir alle. Aber es kommt schließlich für jeden von uns der Zeitpunkt vor er sich im Spiegel seines Lebens mit dem Saldo abfinden muss. Dein Saldo verschafft dir jetzt ein neues Zuhause, eine ganz neue Perspektive. Uli, wie ich dich kenne schreibst in der Zeit in ganz tolles Buch und wirst geläutert nie wieder in die Schweiz fahren, denn soviel Einsicht wird man von dir wohl erwarten.

Uli, es wird Zeit, pack schon mal die Sachen und vergiss deine Zahnbürste nicht. Genügend frische Unterhosen solltest du auch einpacken, denn das gute Essen im Knast verursacht wohl gerade in den ersten Wochen reichlich Durchfall.
Auch wenn du nun mal kein knackiger Jüngling mehr bist, du solltest vielleicht doch besser mit dem Rücken zur Wand schlafen. Schließlich soll deine Beliebtheit ja auch bis zu den Insassen Stadelheims vorgedrungen sein. Damit deine Freunde und Bekannten dich auch dort erreichen, hier schon einmal deine neue Postanschrift. Stadelheimer Straße 12 81549 München, Postfach 90 06 55 81506 München. Telefon: (089) 69922-0. Telefax: (089) 69922-490. E-Mail: Bitte bei der NSA erfragen….
Dir alles gute und sicher wirst auch dort für dich nützliche Kontakte knüpfen.

Justizvollzugsanstalt München (Stadelheim)

Justizvollzugsanstalt München (Stadelheim) (Photo credit: Wikipedia)

  • 1999 Horizont Award in der Kategorie „Unternehmer des Jahres“
  • 2002 Bayerischer Verdienstorden
  • 2006 Bayerischer Sportpreis in der Kategorie „Hochleistungssportler Plus“
  • 2009 „Goldenen Sportpyramide“ und damit Aufnahme in die Hall of Fame des deutschen Sports
  • 2009 Bambi in der Kategorie „Wirtschaft“
  • 2010 Zivilcouragepreis der Stiftung „Bündnis für Kinder“
  • 2010 Querdenker-Award für sein besonderes soziales Engagement
  • 2011 Ehrenpreis der Hamburger Sportgala (für 2010) für sein Lebenswerk und insbesondere für seinen Einsatz bei der Rettung des FC St. Pauli
  • 2012 scherzhafte Verleihung des Status Bayer ehrenhalber mittels „Einbürgerungsurkunde“ durch den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofe
  • 2012 Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienst

Uli Hoeneß, dein Prozess beginnt ab dem 10. März 2014.


Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat die Anklage gegen Präsident Uli Hoeneß vom FC Bayern München wegen Steuerhinterziehung zugelassen. Damit kommt es am 10. März 2014 zum ersten Verhandlungstermin. Die Chronologie der Steuer-Affäre:

English: Uli Hoeness and Klaus Gronewald in Ta...

Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß muss sich in seiner Steueraffäre vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung vom 30. Juli 2013 „unverändert“ zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt ab dem 10. März 2014. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt. Hoeneß wird Einkommenssteuerhinterziehung vorgeworfen. Die Chronologie der Steuer-Affäre:

2001 bis 2006: Hoeneß spekuliert im großen Stil an der Börse mittels eines Kontos in der Schweiz. Der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus habe ihn mit Millionen unterstützt. „Es war immer klar, das war ein Konto zum Zocken, für nichts anderes“, sagte Hoeneß im Mai 2013 der „Zeit“. Nach anfänglichen Gewinnen habe er aber hohe Verluste gemacht und seine Aktivitäten an der Börse zurückgefahren.

Oktober 2010: Deutschland und die Schweiz unterzeichnen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen und vereinbaren Verhandlungen zur Legalisierung von nicht versteuerten deutschen Geldern auf Schweizer Bankkonten.

April 2012: Beide Länder unterzeichnen ein Zusatzprotokoll. Geldanlagen von Bundesbürgern in der Schweiz aus den vergangenen zehn Jahren sollen danach von 2013 an pauschal mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden – nicht wie zunächst vereinbart mit 19 bis 34 Prozent. Das Schweizer Parlament billigt das Abkommen im Mai, der Bundestag stimmt im Oktober zu.

November 2012: Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer lassen das Abkommen im Bundesrat scheitern.

Dezember 2012: Auch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt keine Einigung zustande.

Januar 2013: Hoeneß zeigt sich beim Finanzamt selbst an, die Staatsanwaltschaft München leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Er hatte vergeblich auf das kurz zuvor gescheiterte Steuerabkommen gesetzt.

20. März: Hoeneß bekommt in seinem Haus am Tegernsee Besuch von den Ermittlern. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor, der aber außer Vollzug gesetzt wird – angeblich gegen Zahlung einer hohen Kaution.

20. April: Das Nachrichtenmagazin „Focus“ macht den Fall öffentlich und berichtet unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft und Hoeneß selbst.

21. April: Hoeneß schließt einen Rücktritt als Bayern-Präsident aus. In der Folge häuft sich die Kritik, auch Kanzlerin Angela Merkel rückt von Hoeneß ab. Geschlossen bleiben die Reihen beim FC Bayern.

23. April: Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet über den Haftbefehl und die Millionen-Kaution. Hoeneß besucht das Halbfinal-Hinspiel seines FC Bayern in der Champions League gegen den FC Barcelona und freut sich im Stadion über das 4:0.

1. Mai: Hoeneß gibt via „Zeit“ voller Reue Einblick in sein Seelenleben. Verbindungen seines Schweizer Kontos zum Rekordmeister schließt der Bayern-Präsident aber aus.

6. Mai: 8:0 – Hoeneß bleibt Vorsitzender des Bayern-Aufsichtsrats. Vorerst: „Der Aufsichtsrat wird die Angelegenheit weiterhin beobachten und sich bei Vorliegen neuer Erkenntnisse mit dem Thema befassen“, heißt es in der offiziellen Erklärung.

11. Mai: Die 23. Meisterschaft darf gefeiert werden, und Hoeneß fährt beim Autokorso zum Marienplatz mit. Doch trotz aller Gesten und warmer Worte wirkt Hoeneß inmitten der Feiergesellschaft betrübt.

25. Mai: Selbst im Moment des großen Triumphes steht Hoeneß unter dem Eindruck der Steueraffäre. Fast schüchtern greift er nach dem 2:1 im Finale gegen Borussia Dortmund nach dem Champions-League-Pokal.

1. Juni: Das Triple ist perfekt: Nach Meisterschaft und Champions League holen die Münchner auch den DFB-Pokal.

24. Juni: Hoeneß stellt den neuen Trainer Pep Guardiola mit in München vor. Danach hält er sich öffentlich weiter zurück.

24. Juli: Uli Hoeneß rechnet in seiner Steuerangelegenheit mit einer baldigen Entscheidung. „Ich bin zuversichtlich, dass es eine gute Lösung gibt. Ich denke, in den nächsten zwei, drei Monaten wird es eine Entscheidung geben“, sagt er am Rande des Testspiels gegen den FC Barcelona.

30. Juli: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Präsidenten des FC Bayern München entscheiden.

4. November: Die Pressestelle des Oberlandesgerichts gibt bekannt, dass die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II die Anklage gegen Uli Hoeneß „unverändert“ zugelassen hat. Der erste Verhandlungstermin wird für den 10. März anberaumt.