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Bundesliga Spielplan 2015/2016 gratis! Immer mit den aktuellen Spieltagsansetzungen.


 

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Spielplan der 1. Bundesliga Saison 2015-2016 – immer aktuell und gratis im eigenen Kalender – z.B. im iPhone, iPad, Android Smartphone, Google Kalender oder Outlook (Anleitung )

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Horst Heldt kennt den Grund für die schlechten Leistungen!


Horst Heldt kennt den Grund für die schlechten Leistungen!.

Herr Hoeneß, sie sind ein Lügner und ein Steuerbetrüger!


Der Stern Artikel „Anruf von Hoeneß“ vom 24. April 2013,  entlarvt Herrn Hoeneß als Lügner!

Bleibt abzuwarten wie das Gericht seine Lügen wertet.

U. Hoeneß besucht die Bündener Kantonalbank (GBK) am 13.05.2013?

U. Hoeneß besucht die Bündener Kantonalbank (GBK) am 13.05.2013?

Sagenhaft viel Geld auf Nummernkonto 4028BEA

Bei der Züricher Privatbank Vontobel laufen zwei Geschichten zusammen, die erstaunliche Parallelen aufweisen. Von der einen erfuhr der stern vor Monaten und berichtete am 17. Januar erste Erkenntnisse. Sie betrifft ein Konto mit der Nummer 4028BEA samt zugehörigem Depot. Die Informationen des stern zu dieser Bankverbindung beziehen sich im Wesentlichen auf die Jahre 2000 bis 2009. Zeitweise sollen dort Werte von 600 bis 800 Millionen Schweizer Franken gebunkert gewesen sein. Das ist auch im überhitzten Fußball-Business sagenhaft viel Geld. Das sind selbst bei einem damals schwachen Frankenkurs in der Spitze umgerechnet um die 500 Millionen Euro.

Nach neuen Recherchen zu dem Fußballschatz befanden sich darunter zeitweise für rund 40 Millionen Euro Aktien der Deutschen Telekom AG. Zudem wurden offenbar Wertpapier- und vor allem Devisengeschäfte in zweistelliger Millionenhöhe getätigt.

Die zweite Geschichte ist die, die Uli Hoeneß erzählt

Bei der Vontobel hatte auch er seine schwarze Kasse, das räumt er am Telefon ein. Aber hunderte Millionen? Hoeneß bestreitet solche Summen energisch, die seien „absurd“. Von dem ominösen Konto will er nichts wissen. Sein Depot, so versichert er, habe in der Spitze einen Wert von 15 bis 20 Millionen gehabt. Und weiter: Er habe vor über zehn Jahren einen Millionen-Kredit des 2009 verstorbenen Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfusbekommen und das Spekulieren begonnen, so Hoeneß. Mit Wertpapier- und Devisengeschäften.

Auch auf dem Weg in die Steuerehrlichkeit entsteht Nähe zu der Geschichte, an der der stern recherchierte. Hoeneß sagt: Nachdem absehbar gewesen sei, dass ein geplantes Steuerabkommen mit der Schweiz scheitere, das Steuersündern gegen Abschlagszahlung Amnestie versprach, habe er seine Selbstanzeige auf den Weg gebracht. Hoeneß nennt in dem Gespräch auch ein Datum: den 12. Januar 2013, einen Samstag. An diesem Tag habe er die über Monate vorbereitete Selbstanzeige schließlich eingereicht. Damals recherchierte der stern längst im Fall des angeblichen Fußball-Kontos. Am Montagmorgen, dem 14. Januar, konfrontierte der stern die Bank. Hoeneß dementiert einen Zusammenhang. Die zeitliche Nähe von Selbstanzeige und Recherche sei Zufall.

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Was das Thema ADAC e.V. und den FC Schalke 04 e.V. verbindet


Die aktuelle Diskussion über den ADAC e.V. könnte sehr schnell auch eine Thematik FC Schalke 04 e.V.werden. Die Probleme der Gemeinnützigkeit sind ähnlich!

„Non-Profit – mit sehr viel Geld“

Wirtschaftsjurist Michael Adams sieht Probleme bei den Machtstrukturen des Non-Profit-Vereins.
„…ist eigentlich eine Non-Profit-Organisation, also ein Verein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Gleichzeitig hat er aber Tochterunternehmen, die sehr viel Geld einbringen. Wir haben also die paradoxe Situation, dass ein gemeinnütziger Verein Wirtschaftsunternehmen kontrolliert. Hier besteht die Gefahr, dass die verschiedenen Interessen sich vermischen, dass also die Gewinninteressen der Wirtschaftsunternehmen sich auch in der Vereinstätigkeit niederschlagen und das Vereinspräsidium sich letztlich doch am Geld orientiert.“
imageZur Person
Michael Adams ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg. Er analysierte wissenschaftlich die Strukturen von Non-Profit-Organisationen, unter anderem am Beispiel des ADAC.

Die neuesten Urteile zum Thema:

Gericht / Az.:

Kammergericht – LG Berlin – AG Charlottenburg 26.10.2004 1 W 269/04

BGB §§21, 22
FGG §§16 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 2, 160a Abs.1
ZPO § 172

Verein mit wirtschaftlichen Hauptzweck

  • 1. Ein Verein dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit nicht durch eine Eintragung in das Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung. Liegt daher kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein vor, ist die Eintragung abzulehnen.
  • 2. Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit. Dabei ist die Annahme eines Idealvereins nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verein irgendeine wirtschaftliche Betätigung vornimmt. Zur Erreichung seiner ideellen Ziele darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, ohne den Status eines Vereins im Sinne des § 21 BGB zu verlieren. Die unternehmerische Tätigkeit darf allerdings nicht Hauptzweck des Vereins sein.
  • 3. Ob aber ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln. Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreitet. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt. (Leitsatz der Redaktion)

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 09.02.2011 I R 19/10 StBW 2011, 541

Internetauftritt kostet Gemeinnützigkeit

  • Für Vereine sind Internetauftritte heutzutage obligatorisch. Eine derartige Eigendarstellung weckt jedoch auch das Interesse von Finanzbeamten. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein muss ausschließlich auf die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gerichtet sein. Hieran fehlt es, wenn ein Verein in seiner Selbstdarstellung im Internet umfänglich Aktivitäten darstellt, die nichts mit seinem satzungsmäßigen Zweck zu tun haben. In diesem Fall sind ihm die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Steuervergünstigungen abzuerkennen.

 

Gericht / Az.:

FG Köln 10 K 2476/00

Gemeinnütziger Verein, voller oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?

  • Ein Verein ist dann nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung tätig, wenn er u.a. nicht selbstlos tätig ist. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO dürfen die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen sind wirtschaftliche Vorteile, die die Körperschaft unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt einem Dritten zukommen lässt. (Leitsatz der Redaktion) AO § 55

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 07.11.2007 I R 42/06 Betriebs-Berater 2008, 879

Steuerpflicht gemeinnütziger Vereine für Sponsoringeinnahmen

  • Verpflichtet sich der Sponsor eines eingetragenen, wegen Förderung des Sports i. S. von § 52 Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit finanziell und organisatorisch zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug u.a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Neben der Versteuerung als Betriebseinnahme, unterliegen die Zahlungen des Sponsors auch der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes.

Gericht / Az.:

Beschluss des OLG Hamm vom 27.09.2011 I-27 W 106/11 NZG 2012, 189 NJW 2012, 940

Verein darf Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten

  • Das Oberlandesgericht Hamm eröffnet Vereinen die Möglichkeit einer modernen und zukunftsorientierten Organisation, indem es ihnen das Recht zuspricht, Mitgliederversammlungen entweder real oder virtuell im Onlineverfahren in einem nur für Mitglieder mit geschützten Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum durchzuführen. Eine derartige Satzung ist rechtlich nicht zu beanstanden und kann im Vereinsregister eingetragen werden.

Gericht / Az.:

Urteil des LG Essen vom 26.04.2012 4 O 256/11 JurPC Web-Dok. 71/2012

Impressumpflicht auch für geschäftlich tätige Vereine

  • Ein Gewerbetreibender muss auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer angeben (Impressum). Diese Verpflichtung trifft jedoch nicht nur Internetunternehmen, sondern auch (gemeinnützige) Vereine, sofern sie im Rahmen ihres Internetauftritts geschäftliche Handlungen vornehmen. Ein geschäftliches Handeln ist jedoch nicht bereits im bloßen Werben um Spenden zu sehen. Werden aber beispielsweise Bücher zum Kauf angeboten, führt dies zur uneingeschränkten Impressumpflicht.Ein konkurrierender Verein kann gegen diesen Gesetzesverstoß eines anderen Vereins auch dann vorgehen, wenn der beklagte Verein die Informationen in Form eines Buches anbietet und der klagende ähnliche Informationen auf seiner Website bereithält.

Gericht / Az.:

BFH – FG Düsseldorf II R 66/05

Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar

  • Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar – Analoge Anwendung einer Rechtsnorm bei Gesetzeslücke Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.

Gericht / Az.:

BFH-Urteil vom 23.7.2009, V R 20/08 UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 AO § 61

Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Körperschaften ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 AO erfüllt.
  • Hierzu ist erforderlich, dass die Vereinssatzung eine Regelung sowohl hinsichtlich der Auflösung und der Aufhebung als auch bei Zweckänderung enthält.

Gericht / Az.:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011, Az. 25 W 14/10, § 21 BGB, § 22 BGB, § 60 BGB

Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein

  • Zur Bejahung eines Idealvereins (§ 21 BGB) reicht es nicht aus, dass ein Zweck verfolgt wird, der ideeller Natur ist. Durch die Inanspruchnahme von staatlichen Subventionen oder Fördermitteln sowie der entgeltlichen Anbietung von Leistungen kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen.
  • Ein planmäßiger, auf Dauer angelegter Betrieb von Kindergärten/Kindertagesstätten gegen Entgelt ist unternehmerische Betätigung, selbst wenn nur ein kostendeckender Betrieb gewollt ist.
  • Ob der Betrieb unter das sog. Nebenzweckprivileg fällt hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere ob diese Tätigkeit hinter die übrigen nichtwirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins wesentlich zurücktritt.

FC Schalke 04 e.V. Urteile und mehr zum Thema Gemeinnützigkeit.


Die aktuelle Diskussion über den ADAC e.V. könnte sehr schnell auch eine Thematik FC Schalke 04 e.V.werden. Die Probleme der Gemeinnützigkeit sind ähnlich!

„Non-Profit – mit sehr viel Geld“

Wirtschaftsjurist Michael Adams sieht Probleme bei den Machtstrukturen des Non-Profit-Vereins.
„…ist eigentlich eine Non-Profit-Organisation, also ein Verein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Gleichzeitig hat er aber Tochterunternehmen, die sehr viel Geld einbringen. Wir haben also die paradoxe Situation, dass ein gemeinnütziger Verein Wirtschaftsunternehmen kontrolliert. Hier besteht die Gefahr, dass die verschiedenen Interessen sich vermischen, dass also die Gewinninteressen der Wirtschaftsunternehmen sich auch in der Vereinstätigkeit niederschlagen und das Vereinspräsidium sich letztlich doch am Geld orientiert.“
imageZur Person
Michael Adams ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg. Er analysierte wissenschaftlich die Strukturen von Non-Profit-Organisationen, unter anderem am Beispiel des ADAC.

Die neuesten Urteile zum Thema:

Gericht / Az.:

Kammergericht – LG Berlin – AG Charlottenburg 26.10.2004 1 W 269/04

BGB §§21, 22
FGG §§16 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 2, 160a Abs.1
ZPO § 172

Verein mit wirtschaftlichen Hauptzweck

  • 1. Ein Verein dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit nicht durch eine Eintragung in das Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung. Liegt daher kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein vor, ist die Eintragung abzulehnen.
  • 2. Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit. Dabei ist die Annahme eines Idealvereins nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verein irgendeine wirtschaftliche Betätigung vornimmt. Zur Erreichung seiner ideellen Ziele darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, ohne den Status eines Vereins im Sinne des § 21 BGB zu verlieren. Die unternehmerische Tätigkeit darf allerdings nicht Hauptzweck des Vereins sein.
  • 3. Ob aber ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln. Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreitet. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt. (Leitsatz der Redaktion)

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 09.02.2011 I R 19/10 StBW 2011, 541

Internetauftritt kostet Gemeinnützigkeit

  • Für Vereine sind Internetauftritte heutzutage obligatorisch. Eine derartige Eigendarstellung weckt jedoch auch das Interesse von Finanzbeamten. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein muss ausschließlich auf die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gerichtet sein. Hieran fehlt es, wenn ein Verein in seiner Selbstdarstellung im Internet umfänglich Aktivitäten darstellt, die nichts mit seinem satzungsmäßigen Zweck zu tun haben. In diesem Fall sind ihm die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Steuervergünstigungen abzuerkennen.

 

Gericht / Az.:

FG Köln 10 K 2476/00

Gemeinnütziger Verein, voller oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?

  • Ein Verein ist dann nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung tätig, wenn er u.a. nicht selbstlos tätig ist. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO dürfen die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen sind wirtschaftliche Vorteile, die die Körperschaft unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt einem Dritten zukommen lässt. (Leitsatz der Redaktion) AO § 55

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 07.11.2007 I R 42/06 Betriebs-Berater 2008, 879

Steuerpflicht gemeinnütziger Vereine für Sponsoringeinnahmen

  • Verpflichtet sich der Sponsor eines eingetragenen, wegen Förderung des Sports i. S. von § 52 Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit finanziell und organisatorisch zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug u.a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Neben der Versteuerung als Betriebseinnahme, unterliegen die Zahlungen des Sponsors auch der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes.

Gericht / Az.:

Beschluss des OLG Hamm vom 27.09.2011 I-27 W 106/11 NZG 2012, 189 NJW 2012, 940

Verein darf Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten

  • Das Oberlandesgericht Hamm eröffnet Vereinen die Möglichkeit einer modernen und zukunftsorientierten Organisation, indem es ihnen das Recht zuspricht, Mitgliederversammlungen entweder real oder virtuell im Onlineverfahren in einem nur für Mitglieder mit geschützten Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum durchzuführen. Eine derartige Satzung ist rechtlich nicht zu beanstanden und kann im Vereinsregister eingetragen werden.

Gericht / Az.:

Urteil des LG Essen vom 26.04.2012 4 O 256/11 JurPC Web-Dok. 71/2012

Impressumpflicht auch für geschäftlich tätige Vereine

  • Ein Gewerbetreibender muss auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer angeben (Impressum). Diese Verpflichtung trifft jedoch nicht nur Internetunternehmen, sondern auch (gemeinnützige) Vereine, sofern sie im Rahmen ihres Internetauftritts geschäftliche Handlungen vornehmen. Ein geschäftliches Handeln ist jedoch nicht bereits im bloßen Werben um Spenden zu sehen. Werden aber beispielsweise Bücher zum Kauf angeboten, führt dies zur uneingeschränkten Impressumpflicht.Ein konkurrierender Verein kann gegen diesen Gesetzesverstoß eines anderen Vereins auch dann vorgehen, wenn der beklagte Verein die Informationen in Form eines Buches anbietet und der klagende ähnliche Informationen auf seiner Website bereithält.

Gericht / Az.:

BFH – FG Düsseldorf II R 66/05

Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar

  • Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar – Analoge Anwendung einer Rechtsnorm bei Gesetzeslücke Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.

Gericht / Az.:

BFH-Urteil vom 23.7.2009, V R 20/08 UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 AO § 61

Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Körperschaften ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 AO erfüllt.
  • Hierzu ist erforderlich, dass die Vereinssatzung eine Regelung sowohl hinsichtlich der Auflösung und der Aufhebung als auch bei Zweckänderung enthält.

Gericht / Az.:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011, Az. 25 W 14/10, § 21 BGB, § 22 BGB, § 60 BGB

Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein

  • Zur Bejahung eines Idealvereins (§ 21 BGB) reicht es nicht aus, dass ein Zweck verfolgt wird, der ideeller Natur ist. Durch die Inanspruchnahme von staatlichen Subventionen oder Fördermitteln sowie der entgeltlichen Anbietung von Leistungen kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen.
  • Ein planmäßiger, auf Dauer angelegter Betrieb von Kindergärten/Kindertagesstätten gegen Entgelt ist unternehmerische Betätigung, selbst wenn nur ein kostendeckender Betrieb gewollt ist.
  • Ob der Betrieb unter das sog. Nebenzweckprivileg fällt hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere ob diese Tätigkeit hinter die übrigen nichtwirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins wesentlich zurücktritt.

Wie geht ein Verein und seine Mitglieder mit der Identitätsbedrohung Kapitalgesellschaft um?


Dieser Artikel wurde von mir bereits im Mai/Juni 2011 veröffentlicht!

Wie geht ein Verein und seine Mitglieder mit der Identitätsbedrohung
Kapitalgesellschaft um?

„Ich habe ja viel Zeit zum lesen gehabt, vor allem zum JHV Thema, und denke es ist an der Zeit dieses neue Thema ( wobei manchmal wäre einem ein Faß schon lieber…) auf zu machen.
Die Diskussion zur Verwirklichung der legitimen, demokratischen Vereinsrechte dreht sich ja irgendwie im Kreis.
Ich darf da aus Erfahrung sprechen, eine allen Aspekten gerecht werdende Lösung gibt es nicht.
Dabei hat jede Position für sich Ihre Berechtigung.
Die eigentliche Problematik ergibt sich immer aus dem deutschen Vereinsrecht, das nun einmal nicht für den FC Schalke 04 e.V. gemacht wurde.
Ja, man hatte damit in all den Jahren kein Problem, oder doch?!
Jetzt wird dieses Problem aber massiv spürbar.

Das vom Grundsatz gut gemeinte Recht eines jeden Mitglieds könnte die Vereinsorgane in Ihrer Handlungsfähigkeit bedrohen.

Warum?
Auch meine Anträge haben genau dies deutlich werden lassen.
Hier und jetzt schon einmal meine Bitte, dieses Thema „Anträge zur JHV“ nicht erneut zu behandeln!
Die Mitglieder haben nunmal ihre Rechte zur Antragstellung, zur Teilnahme, zur Wahl, zur Kandidatur, zu eigenen Beiträgen…, etc.!
Jedes Recht für sich hat auch seine Tücken, wie ja schon aus den Beiträgen zum Thema JHV hervorgegangen ist.

Zum Beispiel stößt die Wahlbeteiligung aller Mitglieder (>100.000) sehr schnell an organisatorische Grenzen und führt damit unter Umständen zu juristischen Fragen, die in letzter Konsequenz die Nichtigkeit einer JHV zur Folge haben könnte.

Das darf so nicht sein, dieses Risiko darf es niemals geben. Ein
Versammlungsergebnis muss immer einen verlässlicher Rahmen für mindesten Jahr bedeuten. Diese Sicherheit, nein Selbstverständlichkeit ist z.Zt. nicht gegeben!
An dieser Stelle kürze ich hier meinen Beitrag ab und richte, die für mich
entscheidende Frage :
Warum stören wir uns an der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft?
Auf Dauer hat der „e.V.“ sicherlich keine Chance, denn wie sagt man so schön die Zukunft beginnt schon heute!
Ich habe bisher mindestens 4 Argumente angeführt, die für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, in welcher Ausprägung auch immer, sprechen.

  1. Veröffentlichungspflichten per Gesetz.         ==> verschafft uns Vereinsmitgliedern mehr Transparenz.

  2. Positive Effekte für die Bilanz und damit für die Aussendarstellung.                                      ==> „Fremdesgeld“ würde die Eigenkapitalsituation verbessern.                  ==> Gleichzeitig könnte sich eine Liquiditätsverbesserung ergeben, ohne das die Verbindlichkeiten ansteigen.                    ==> Eine bessere Eigenkapitalausstattung kann zu verbesserten Zinsen bei der Fremdkapitalbeschaffung führen.

  3.  Sollte die 50+1 Regel wegfallen (womit zu rechnen ist!) ist man strukturell darauf schon vorbereitet.

  4. Die Sicherstellung der Gemeinnützigkeit.                        ==> für unsere anderen Vereinsabteilungen, den Amaterbereich Fußball und den Jugendbereichen wäre das Risiko der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen.                                     ==> Damit wären auch die erhebliche Risiken von Steuernachzahlungen ausgeschlossen.

Argumente dagegen habe ich immer noch keine vernommen.
Schön wäre an dieser Stelle eine Diskussion bei der nicht nur „gegen“ sonder mal „dafür“ argumentiert wird.
Da es bisher leider kaum Gegenargumente gibt führe ich an dieser Stelle mal ein Interview mit Mister X:
BlondundblauMister X:

Im Falle einer Kapitalgesellschaft haben Aktionäre statt Vereinsmitgliedern das Sagen!

20131013-022935.jpgJörg Selan:

Es könnten Aktionäre, Gesellschafter oder Komplementäre sein, je nach Rechtsform der Kapitalgesellschaft, ok?

Der Einfluss ist aber letztlich immer abhängig von den Mehrheitsverhältnissen, d.h. der Verein hält immer mind. 51% oder er ist der Komplementär. Somit haben dort weiterhin, wenn auch indirekt über die Vereinsgremien, die Mitglieder Einfluss!
BlondundblauMister X:

Veröffentlichungsrichtlinien gelten, aber welche besseren Aussagen aus GuV oder Bilanz erhälst du denn dann?
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Hier haben wir sicher eine Grundproblematik, die ja auch auf der JHV deutlich wurde.
P. Peters war da der Auffassung die Zahlen der jetzt schon existenten
Kapitalgesellschaften nicht transparent machen zu müssen. Dieses Problem haben wir also schon heute.
Eine Lösung ist deshalb zwingend in der Satzung zu verankern. So könnte dort als Erweiterung, zum Rechenschaftsbericht des Vorstandes, folgende Formulierung ergänzt werden:
„…zum Rechenschaftsbericht des Vorstands sind den Mitgliedern die Bilanzen, die GuVen sowie ein Lagebericht der konsolidierten Gesellschaften des Konzerns, zugänglich zu machen.“
Diese Satzungsergänzung halte ich unabhängig von der Rechtsform für notwendig, da ansonsten schon heute keine echte Kontrolle durch die Mitglieder möglich ist.
BlondundblauMisterX:

Fremkapitalbeschaffung wäre nur ein kurzfristiger Effekt, ebenso Liquidität. Dies kann man auch durch Fananleihen oder Schechter-Gelder erhalten. Oder durch eine Beteiligung bis zu 49% (s.1860).
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Der Mittelzufluss ist natürlich immer nur ein Einmaleffekt.
Der Unterschied besteht allerdings in der bilanziellen Erfassung.
Das Aktionärskapital oder das Gesellschafterkapital bedeuten eine Erhöhung des Eigenkapitals.
Die aktuellen Möglichkeiten, Fananleihen, Schechteranleihen oder Kreditaufnahme erhöhen aber unsere Verbindlichkeiten, genau darin liegt der Unterschied!
Die Gesellschafter werden zu Mitunternehmern und Risikoteilhabern werden und haben keinen generellen Zinsanspruch.
BlondundblauMisterX:

Den Wegfall der Gemeinnützigkeit als Argument? Ist denn heute diese in Gefahr oder klärt man das nicht schon Vorfeld mit den Behörden ab?
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Ja, mehrmals wurde dieses Thema bereits öffentlich durch verschieden staatliche Stellen zur Diskussion gestellt.
In einem Beitrag des Spiegel findet sich folgendes Zitat:
„…Bei einem Verlust der Gemeinnützigkeit unterliegen Überschüsse aus
Vermögensverwaltung oder Zweckbetrieben der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Es kann zu einer Nachversteuerung für die letzten zehn Jahre kommen; womöglich wäre den Vereinen auch zivilrechtlich eine Rechtsformverfehlung vorzuwerfen, so das Zentralamt….“(Bundesbetriebsprüfung des Bundeszentralamtes für Steuern).
Grundsätzlich ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eine Art von Subvention des Staates, wie lange diese erhalten bleiben ist zumindest fraglich.
Neben des finaziellen Risikos besteht dadurch natürlich auch ein Risiko für die anderen Vereinsabteilungen, für die Jugendabteilung und auch für den
Amateutbereich der Fußballabteilung. Die Amateurbereiche sind aber auf die Gemeinnützigkeit geradezu angewiesen.
BlondundblauMisterX:

Strukturell sind wir meiner Meinung heute schon auf den Wegfall der 50+1 Regel vorbereitet.
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Im Großen und Ganzen stimme ich dir zu, allerdings stören dabei 2 ganz wesentliche Konstellationen.
1. Die GEW-Beteiligung von über 40% am Stadion und das zum Spottpreis von 16 Mio. € !
und
2. Eben die fehlende Rechtsform für den Profifußballbereich
Diese beiden Faktoren würden eine Umsetzung trotz der schon vorhandenen Strukturen eigentlich unmöglich machen.
BlondundblauMisterX:

Gründe für eine Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft gibt es meiner Ansicht nach nicht und das Argument des Verlusts der Identität reicht aus, um nicht für eine Kapitalgesellschaft zu votieren sondern in der Rechtsform e.V. zu bleiben. Transparenz sollte man allerdings fordern, da hast du natürlich recht.
20131013-022935.jpgJörg Selan:

Eine Wertung liegt letztendlich bei jedem selbst, insoweit kann ich auch mit deiner Position klar kommen.
Es ist eben auch eine extrem emotionale Diskussion, die sich nicht immer mit sachlich überzeugenden Argumenten gewinnen lässt.
Glückauf
Jörg Selan

Hier ist der FC Bayern jetzt schon Meister…


Ein Verein und seine „Knackis“, eine merkwürdige Konzentration von Vorbestraften oder Angeklagten! Wer weis wer da noch folgt?

  • Steuerbetrug (Hoeness),
  • sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (Ribery),
  • Brandstiftung (Breno),
  • Dopingvergehen (Gardiola Pep,2005 verurteilt zu einer siebenmonatigen Haft- plus Geldstrafe,Berufungen 2007 und 2009 Freispruch mit Beigeschmack),
  • Schmuggel von Rolex Uhren (Rummenigge K-H, 2013, 249.000,-€),
  • Schmuggel von Luxus-Kleidung (Kahn, 2011, 125.000,-€)
  • „Steuervermeider“ (Franz Beckenbauer, hatte Glück konnte sich „Freikaufen“, 1977)
  • Steuerhinterziehung (Boris Becker, 2002)
  • Falschaussage („Propeller-Erich“, Erich Kiesl, 90er)
  • Steuerhinterziehung  („Champagner-Willi“, Willi O. Hofmann,  2003)
Nürnberger Würstchen

Nürnberger Würstchen (Photo credit: dirkvorderstrasse)

An Ulis Stelle würde ich wohl auch heulen. Klasse sein Vorschlag mit der außerordentlichen Mitgliederversammlung, soll ja wohl nach seiner Verurteilung stattfinden, also mit live Schaltung aus Stadelheim,oder? Geile Show wird das, der Uli denkt halt auch daran,wie er uns sogar aus dem Knast noch mit seinen Beiträgen unterhalten kann. Es könnte natürlich auch ein geschickter Schachzug vom Uli sein, stellt euch mal vor der Staatsanwalt ist Bayern Fan oder sogar Mitglied, soll es ja geben, der weis doch dann gar nicht was er wählen soll. Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war wurden gestern auf der Jahreshauptversammlung auch eine Liste mit all den guten Taten von Uli an die Mitglieder verteilt. Einen vorformulierten Brief gab es dann gleich dazu. Natürlich waren die Briefumschläge mit der aufgedruckten Adresse des Münchener Landgerichts auch dabei, sogar an die Briefmarken hat der Verein gedacht. Begründet hat man diese vorbereitete „Uli’s gute Taten Liste“ damit, dass nicht etwa solche Sachen wie der Beschiss der DFL mit den Kirch Geheimverträgen, die guten Taten als Unternehmer(kein Betriebsrat, Leiharbeiter und nicht einhalten von Tarifverträgen), oder etwa die Unterstützung durch einen langjährigen Sachgebietsleiter der Steuerfahndung München bei der Erstellung seiner Selbstanzeige, fälschlicherweise dort genannt werden könnten….

Ach ja und geweint hat der Uli….persönlich glaube ich ja, dass ihm genau in diesem Moment klar geworden ist, „…mein neues Zuhause wird ein anderes sein!“

Was machen die schweren Jungs den ganzen Tag hinter Gittern? Arbeiten – wenn sie Glück haben. (Foto: Foto: Beate Wild)

A Tribut to Uli Hoeneß Con Te Partiro – Time To Say Goodbye….

Lieber Uli, jetzt wirst du auch noch als „Dreck“ bezeichnet, willst du dir das wirklich antun. Scheinbar bist jetzt nicht nur mit deinen Steuervergeßlichkeiten aufgefallen, sondern jetzt wo viele genauer hinschauen, wirst du auch noch als das erkannt was du augenscheinlich schon immer warst. Uli, schau mal wie gut es dem Bischof von Limburg jetzt geht! So ein bisschen Einkehr und Ruhe würde doch auch ganz gut sein. Also erspar uns doch jetzt allen deine dumme Hoffnung du könntest in irgendeiner Weise um den Knast herum kommen.

Stephanie zu Guttenberg überreicht Uli Hoeneß ...

Stephanie zu Guttenberg überreicht Uli Hoeneß den BAMBI in der Kategorie „Wirtschaft“ (Photo credit: BAMBI 2010)

Ja sicher, es ist schwer los zu lassen, dass verstehen wir alle. Aber es kommt schließlich für jeden von uns der Zeitpunkt vor er sich im Spiegel seines Lebens mit dem Saldo abfinden muss. Dein Saldo verschafft dir jetzt ein neues Zuhause, eine ganz neue Perspektive. Uli, wie ich dich kenne schreibst in der Zeit in ganz tolles Buch und wirst geläutert nie wieder in die Schweiz fahren, denn soviel Einsicht wird man von dir wohl erwarten.

Uli, es wird Zeit, pack schon mal die Sachen und vergiss deine Zahnbürste nicht. Genügend frische Unterhosen solltest du auch einpacken, denn das gute Essen im Knast verursacht wohl gerade in den ersten Wochen reichlich Durchfall.
Auch wenn du nun mal kein knackiger Jüngling mehr bist, du solltest vielleicht doch besser mit dem Rücken zur Wand schlafen. Schließlich soll deine Beliebtheit ja auch bis zu den Insassen Stadelheims vorgedrungen sein. Damit deine Freunde und Bekannten dich auch dort erreichen, hier schon einmal deine neue Postanschrift. Stadelheimer Straße 12 81549 München, Postfach 90 06 55 81506 München. Telefon: (089) 69922-0. Telefax: (089) 69922-490. E-Mail: Bitte bei der NSA erfragen….
Dir alles gute und sicher wirst auch dort für dich nützliche Kontakte knüpfen.

Justizvollzugsanstalt München (Stadelheim)

Justizvollzugsanstalt München (Stadelheim) (Photo credit: Wikipedia)

  • 1999 Horizont Award in der Kategorie „Unternehmer des Jahres“
  • 2002 Bayerischer Verdienstorden
  • 2006 Bayerischer Sportpreis in der Kategorie „Hochleistungssportler Plus“
  • 2009 „Goldenen Sportpyramide“ und damit Aufnahme in die Hall of Fame des deutschen Sports
  • 2009 Bambi in der Kategorie „Wirtschaft“
  • 2010 Zivilcouragepreis der Stiftung „Bündnis für Kinder“
  • 2010 Querdenker-Award für sein besonderes soziales Engagement
  • 2011 Ehrenpreis der Hamburger Sportgala (für 2010) für sein Lebenswerk und insbesondere für seinen Einsatz bei der Rettung des FC St. Pauli
  • 2012 scherzhafte Verleihung des Status Bayer ehrenhalber mittels „Einbürgerungsurkunde“ durch den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofe
  • 2012 Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienst

Uli Hoeneß, dein Prozess beginnt ab dem 10. März 2014.


Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat die Anklage gegen Präsident Uli Hoeneß vom FC Bayern München wegen Steuerhinterziehung zugelassen. Damit kommt es am 10. März 2014 zum ersten Verhandlungstermin. Die Chronologie der Steuer-Affäre:

English: Uli Hoeness and Klaus Gronewald in Ta...

Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß muss sich in seiner Steueraffäre vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung vom 30. Juli 2013 „unverändert“ zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt ab dem 10. März 2014. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt. Hoeneß wird Einkommenssteuerhinterziehung vorgeworfen. Die Chronologie der Steuer-Affäre:

2001 bis 2006: Hoeneß spekuliert im großen Stil an der Börse mittels eines Kontos in der Schweiz. Der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus habe ihn mit Millionen unterstützt. „Es war immer klar, das war ein Konto zum Zocken, für nichts anderes“, sagte Hoeneß im Mai 2013 der „Zeit“. Nach anfänglichen Gewinnen habe er aber hohe Verluste gemacht und seine Aktivitäten an der Börse zurückgefahren.

Oktober 2010: Deutschland und die Schweiz unterzeichnen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen und vereinbaren Verhandlungen zur Legalisierung von nicht versteuerten deutschen Geldern auf Schweizer Bankkonten.

April 2012: Beide Länder unterzeichnen ein Zusatzprotokoll. Geldanlagen von Bundesbürgern in der Schweiz aus den vergangenen zehn Jahren sollen danach von 2013 an pauschal mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden – nicht wie zunächst vereinbart mit 19 bis 34 Prozent. Das Schweizer Parlament billigt das Abkommen im Mai, der Bundestag stimmt im Oktober zu.

November 2012: Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer lassen das Abkommen im Bundesrat scheitern.

Dezember 2012: Auch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt keine Einigung zustande.

Januar 2013: Hoeneß zeigt sich beim Finanzamt selbst an, die Staatsanwaltschaft München leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Er hatte vergeblich auf das kurz zuvor gescheiterte Steuerabkommen gesetzt.

20. März: Hoeneß bekommt in seinem Haus am Tegernsee Besuch von den Ermittlern. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor, der aber außer Vollzug gesetzt wird – angeblich gegen Zahlung einer hohen Kaution.

20. April: Das Nachrichtenmagazin „Focus“ macht den Fall öffentlich und berichtet unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft und Hoeneß selbst.

21. April: Hoeneß schließt einen Rücktritt als Bayern-Präsident aus. In der Folge häuft sich die Kritik, auch Kanzlerin Angela Merkel rückt von Hoeneß ab. Geschlossen bleiben die Reihen beim FC Bayern.

23. April: Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet über den Haftbefehl und die Millionen-Kaution. Hoeneß besucht das Halbfinal-Hinspiel seines FC Bayern in der Champions League gegen den FC Barcelona und freut sich im Stadion über das 4:0.

1. Mai: Hoeneß gibt via „Zeit“ voller Reue Einblick in sein Seelenleben. Verbindungen seines Schweizer Kontos zum Rekordmeister schließt der Bayern-Präsident aber aus.

6. Mai: 8:0 – Hoeneß bleibt Vorsitzender des Bayern-Aufsichtsrats. Vorerst: „Der Aufsichtsrat wird die Angelegenheit weiterhin beobachten und sich bei Vorliegen neuer Erkenntnisse mit dem Thema befassen“, heißt es in der offiziellen Erklärung.

11. Mai: Die 23. Meisterschaft darf gefeiert werden, und Hoeneß fährt beim Autokorso zum Marienplatz mit. Doch trotz aller Gesten und warmer Worte wirkt Hoeneß inmitten der Feiergesellschaft betrübt.

25. Mai: Selbst im Moment des großen Triumphes steht Hoeneß unter dem Eindruck der Steueraffäre. Fast schüchtern greift er nach dem 2:1 im Finale gegen Borussia Dortmund nach dem Champions-League-Pokal.

1. Juni: Das Triple ist perfekt: Nach Meisterschaft und Champions League holen die Münchner auch den DFB-Pokal.

24. Juni: Hoeneß stellt den neuen Trainer Pep Guardiola mit in München vor. Danach hält er sich öffentlich weiter zurück.

24. Juli: Uli Hoeneß rechnet in seiner Steuerangelegenheit mit einer baldigen Entscheidung. „Ich bin zuversichtlich, dass es eine gute Lösung gibt. Ich denke, in den nächsten zwei, drei Monaten wird es eine Entscheidung geben“, sagt er am Rande des Testspiels gegen den FC Barcelona.

30. Juli: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Präsidenten des FC Bayern München entscheiden.

4. November: Die Pressestelle des Oberlandesgerichts gibt bekannt, dass die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II die Anklage gegen Uli Hoeneß „unverändert“ zugelassen hat. Der erste Verhandlungstermin wird für den 10. März anberaumt.

Haftstrafe für Uli Hoeness unumgänglich? – FTBpro


Haftstrafe für Uli Hoeness unumgänglich? – FTBpro.

Adiós amigo!

Uli Hoeneß stehen schwere Zeiten bevor. Denn es sieht so aus, als würde die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage gegen den Bayern-Präsidenten erheben. Dieser hatte zwar Anfang des Jahres Selbstanzeige erstattet, diese soll aber nur geringfügig ausgeführt worden sein. Deshalb wird der Anspruch auf Straffreiheit im Falle der Selbstanzeige höchstwahscheinlich ungültig.Richter bekannt für harte StrafenAusserdem soll im Falle eines Prozesses der Fall vor der Wirtschafts- und Steuerstrafkammer des Münchner Landgerichts verhandelt werden. Desser Vorsitzender Richter ist dafür bekannt, besonders harte Strafen zu erteilen. Die ‚Welt‘ erzählt von einem Fall, in dem eine ältere Dame für drei Jahre Haft verurteilt wurde, weil sie eine Person um 250.000 Euro betrogen hatte.Uli Hoeness droht ebenfalls eine Haftstrafe, da die veruntreute Summe die Millionengrenze überschreitet. Über drei Millionen Euro hat der Bayern-Boss schon an den Fiskus zurückgezahlt. Da seine Selbstanzeige aber erstens unvollständig und zweitens zu spät kam, muss der Hoeness mit einer harten Strafe rechnen.Bis zu zehn Jahren HaftDas Strafmaß ist abhängig von der Schwere des Vergehens und kann von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft reichen. In besonders schweren Fällen sogar drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahren haft. Ein sogenannter „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft wird in Hoeness‘ Fall ausgeschlossen.

Die Chronologie vom „verlorenen WIR-GEFÜHL“ AufSchalke 01.06.2009-18.03.2011


"...Denn im gespaltenen Fan-Lager haben derzeit diejenigen Recht und sind lauter, die Magath als Opfer einer Provinzposse betrachten, vielleicht gar einer Intrige." Quelle: © Patrick Stollarz/AFP/Getty Images http://www.zeit.de/sport/2011-03/magath-toennies-schalke-entlassung

„…Denn im gespaltenen Fan-Lager haben derzeit diejenigen Recht und sind lauter, die Magath als Opfer einer Provinzposse betrachten, vielleicht gar einer Intrige.“
Quelle: © Patrick Stollarz/AFP/Getty Images
http://www.zeit.de/sport/2011-03/magath-toennies-schalke-entlassung

Ein Trauma, dass die Schalker-Fanseele bis heute nicht überwunden hat. Obwohl es damals hieß:

„So dann ziehen wir mal einen Strich unter die ganze Sache!“

1. Saison 2009/2010 Kaderzuwachs 18 Spieler; Kaderabgänge 8

Quelle:Kicker
Zugang
Gavranovic, Mario-Hao, Junmin-Ibraimi, Besart-Kluge, Peer-Zé Roberto-Baumjohann, Alexander-Edu-Reginiussen, Tore-Müller, Bogdan-Hanzel, Lubos-Mineiro-Holtby, Lewis-Pliatsikas, Vasilios-Schmitz, Lukas-Yalin, Emin-Streit, Albert-Loheider, David-Moravek, Jan
Bezahlte Ablösesummen: 17,90 Mio.
Gehälter Zugänge: ca. 8,55 Mio.
Abgang
Holtby, Lewis-Altintop, Halil-Hanzel, Lubos-Kobiashvili, Levan-Grossmüller, Carlos-Engelaar, Orlando-Krstajic, Mladen-Fährmann, Ralf
Erhaltene Ablösesummen: 4,5 Mio.
Gehälter der Abgänge: ca. 15,5 Mio.

2. Saison 2009/2010 Vizemeisterschaft.
3. Auf der Jahreshauptversammlung wird ein Antrag zur Satzungsänderung von 447 Mitgliedern von insgesamt 90.000 Mitgliedern zu Fall gebracht.
Inhalt „Zustimmungspflicht des Aufsichtsrat bei Ausgaben des Vorstands über 300 T€“.
4. Schalke feiert Magath als Vizemeister und CL Teilnehmer.
5. Es knallt zwischen Magath und Tönnies, Tönnies bewilligt 25 Mio. für die Saison 2010/2011.

6. Saison 2010/2011 Kaderzuwachs 19 Spieler; Kaderabgänge 19 Quelle:Kicker
Zugang
Karimi, Ali-Annan, Anthony-Charisteas, Angelos-Danilo Avelar-Plestan, Nicolas-Jurado, José Manuel-Huntelaar, Klaas Jan-Deac, Ciprian-Sarpei, Hans-Escudero, Sergio-Raul-Papadopoulos, Kyriakos-Uchida, Atsuto-Unnerstall, Lars-Jendrisek, Erik-Grossmüller, Carlos-Pourie, Marvin-Hoogland, Tim-Metzelder, Christoph
Bezahlte Ablösesummen: 39 Mio.
Gehälter Zugänge: ca. 26,55 Mio.
Abgang
Ibraimi, Besart Rakitic, Ivan Stevanovic, Predrag Jendrisek, Erik Jones, Jermaine Rafinha Grossmüller, Carlos Reginiussen, Tore Westermann, Heiko Zambrano, CarlosYalin, Emin Bordon, Marcelo José Sanchez, Vicente Moravek, JanZé Roberto Asamoah, Gerald Amsif, Mohamed Mineiro Kuranyi, Kevin
Erhaltene Ablösesummen: 20,5 Mio.
Gehälter der Abgänge: ca. 27,1 Mio.

7. Das Aufsichtsratmitglied R.Rojek wird von Magath als Fanbeauftragter abgesetzt.
8. Saisonauftakt 2010/2011 beginnt mit 4 Niederlagen in Folge.
9. Die Tabellenplätze 1-6 sind praktisch unerreichbar.
10. Die Störfeuer durch „die Fans“ werden immer stärker, eine „Kleine Gruppe“ von offensichtlich sehr gut informierten Fans versorgt die Presse und zahlreiche Internetforen mit internen Informationen aus dem Verein.
11. Schalke erreicht das CL 1/8 Finale.
12. Schalke erreicht das DFB-Pokalhalbfinale.
13. Die Fangemeinde ist gespalten.
14. Es werden Informationen an die Presse und in Internetforen durch die „Kleine Gruppe“ gestreut, Inhalt: soziale Inkompetenz, Stimmung in der Mannschaft, Kaderkosten.
15. Schalke erreicht das Pokalfinale durch einen Sieg in Bayern.
16. 9.März 2011
Vor dem 1/8 Finalspiel der CL dringen aus dem Aufsichtsrat Pläne zur Entlassung Magaths an die Öffentlichkeit
In einem begeisternden Spiel gewinnt Schalke mit 3:1 Toren. Deutschland bejubelt Schalke und trotzdem versteht niemand mehr den Verein.
17. Die Stimmung der sonst „lautlosen“ Fans wird jetzt hörbar, Schalke füllt mit immer neuen Berichte und Spekulationen die Presse.
18. Abstimmungen im Internet zeigen die Stimmungsverhältnisse
80% pro Magath.
19. 10. März
die für die Trennung notwendige schriftliche Einladung an Magath hat man vergessen.
20. 11. März
„Das Gespräch unter Männern“ soll am 13. März stattfinden.
21. 12. März
ausgerechnet Angelos Charisteas erzielt den 2:1 Siegtreffer gegen Frankfurt, den Magath Gegnern gehen die Argumente aus. Clemens Tönnies fehlt wegen Krankheit, die Einladung zur Aufsichtsratssitzung am 16. März wird Magath übergeben.
Die für den 14. März geplante Aufsichtsratssitzung kann die Trennung von Magath nicht umsetzen, Magath hat keine Einladung dazu erhalten. Neuer Termin 16. März.
22. 13. März das „Gespräch unter Männern“ findet statt: 30 min. mit Anwälten!

23. Ein neuer Verdacht/Vorwurf taucht auf Finanztransaktionen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates.
24. Magath kündigt zur Überraschung aller seine Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung an, einmalig seine Vorgänger(Assauer, Müller) sind ferngeblieben.
25. 13.-16. März
die Stimmung der Fans wird immer größer Pro-Magath und wendet sich zudem gegen den Aufsichtsrat als auch gegen Peter Peters, dessen Rolle als Finanzvorstand und „Strippenzieher“ wird immer deutlicher.
Beide Seiten „rüsten auf“ vor dem Gipfel am 16. März. Die eine Seite mit Vorwürfen gegen die Person Magath die andere Seite, mit einer gut in Szene gesetzten Opferrolle und einer 12 Mio. Abfindung.
Der Verein steht vor einer noch nie dagewesenen Zerreißprobe. Ein Vorgang den es so in noch keiner Vereinsgeschichte gegeben hat. Das Ansehen des Vereins leidet massiv. Eine juristische Schlammschlacht gegenseitiger Prozesse droht.
26. 16. März
Magath erscheint nicht zur Anhörung beim Aufsichtsrat. In einer Pressekonferenz von ca. 30 min. wird die Trennung von Magath verkündet. Das nächste Versäumnis der Vereinsoberen wird sofort erkennbar nachdem Magath seinerseits seinen Anstellungsvertrag gekündigt hat.

27. Magath erhält sich durch seine Kündigung sowohl den Anspruch auf seine Abfindung als auch die Möglichkeit sofort einen neuen Verein zu übernehmen. Der Verein hat selbstverschuldet ein riesen Problem, es gibt jetzt zwei unabhängige juristische Fragestellungen.

 Stimmen die Vorwürfe gegen Magath ? Dann könnte der Verein Magath auf Schadenersatz verklagen (ca.7 Mio.).

Muss der Verein die vertragliche Abfindung leisten (ca.12 Mio.)?

Zudem steckt der Verein in einem Dilemma, verfolgt er die Schadenersatzklage nicht, macht sich der Aufsichtsrat möglicherweise selber wegen möglicher Pflichtverletzungen haftbar. Darüber hinaus kann dann der verbliebene Vorstand auf der Jahreshauptversammlung bei einer Schadenersatzklage nicht entlastet werden, also eine denkbar schlechte Situation um die eigenen Ansprüche zu verfolgen.

Magath dagegen hat jetzt eine gute Position, er kann einen neuen Verein Übernehmen, er kann den Verein auf die Zahlung der Abfindung verklagen, er hat Zeit und nichts zu verlieren.

28. Ralf Rangnick wird neuer Trainer auf Schalke, ein nicht minder schwieriger Typ. Held bleibt also weiter der Handlanger.

29. Der Schlussstrich 18. März

Zitat Homepage S04:

„Der Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und Herr Felix Magath haben sich nach einer offenen Aussprache gütlich und einvernehmlich getrennt. Die gegenseitigen Vorwürfe sind vom Tisch. Sofern Herr Magath zustimmungspflichtige Geschäfte ohne vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates getätigt haben sollte, sind diese durch den Aufsichtsrat nachträglich genehmigt worden. Im Übrigen haben der Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und Herr Felix Magath unbedingtes Stillschweigen vereinbart. Der Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. bedankt sich bei Herrn Felix Magath für die sportlichen Erfolge, die er für den Verein erzielt hat, und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.“

Fazit:
• Die Spaltung der Fans, wird nicht ohne weiteres zu beheben sein.
• Die Erkenntnis dass auf Schalke keine professionellen Strukturen gewünscht sind.
• Das ungeschickte agieren des Aufsichtsrats hat dem Verein sowohl finanziell als auch im Ansehen geschadet.

Rechnet man die 12 Mio. gegen die 7 Mio. verbleiben als Abfindung für Magath 5 Mio., die Magath wohl erhalten hat!

Die Posse „Stadiondach“, das man vergessen hat zu versichern, geschätzte Kosten 20 Mio.

Der Abschied von allen Meisterschaftsträumen für längere Zeit, verkündet durch H.Held am 18. März.

Es ist zum Heulen…
ich habe ein bisschen Zeit und Abstand gebraucht, um diese Tage richtig ein zu ordnen!

Mein persönliches Fazit:

Ich glaube die Notwendigkeit die Tastatur möglichst schnell bedienen zu müssen, lässt vielen Teilnehmern in Fan Foren wohl nicht immer die Zeit ihre Worte mit bedacht zu wählen. Ich wurde diffamiert, angegriffen und ignoriert und warum?

Weil ich es gewagt habe anderer Meinung zu sein!
Weil ich es gewagt habe nicht jeder Schlagzeile zu glauben!
Weil ich es gewagt habe nicht alles gut zu heißen!
Weil ich blauweiss so schreibe!

Ich bin mir nicht sicher ob ich weiterhin Lust habe ins Stadion zu gehen.
Für mich wird es sehr darauf ankommen, wie wir uns alle gemeinsam erleben?
Damals wurden die offenen Gräben durch die sportlichen Erfolge (UEFA- CL 1/2-Finalspiele und ein Endspielsieg in Berlin) kurzfristig überlagert !

Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird – und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.
J. W. von Goethe

Hätte man, wie im Fall A.Müller gehandelt, hätte der Verein jetzt blendend da gestanden.
Es hätte ein ganz normales Ende genommen, wir hätten weder eine Abfindung noch sein Gehalt zu zahlen gehabt, da er ja jetzt bei diesem retorten Club tätig ist.
Und niemand hätte auch nur annähernd diese Diskussionen führen müssen.
Fakt ist und das bleibt einer nahhaltigen Aufklärung vorbehalten:
Wer hat die Info vor dem CL 1/8 Finalspiel raus gelassen?
Wer hat vergessen das Stadion zu versichern?
Warum wurde überhaupt dieser Weg zur Entlassung Magaths beschritten?
Warum haben wir überhaupt einen Finazvorstand, der ja offensichtlich von nichts wußte?
Kann auf der JHV eine Entlastung des Vorstands überhaupt stattfinden?
Welche Ziel haben wir jetzt eigentlich?

Und dann kam diese ungeheuerliche Jahreshauptversammlung 2013!

Statt die Mitglieder mitzunehmen, wurden diese von jeglicher Mitsprache und Teilnahme an Vereinsentscheidungen ausgeschlossen!

JHV 2013 des FC Schalke 04 e.V. Mitbestimmung und Mitgliedsrechte endgültig abgeschafft!

Das war es wohl für lange Zeit!

Viele Schalke-Mitglieder werden die Bedeutung dieser Ereignisse leider zu spät erkennen!