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Schalke Fans haben ein Gespür für Demokratie und Gerechtigkeit!


Anträge, die eine Abstimmung der Mitgliederversammlung oder sogar eine Satzungsänderung zur Folge haben sollten, gab es genug, zugelassen wurde derweil kein einziger. Quelle: Reviersport http://www.reviersport.de/235792—schalke-mitglieder-sind-sauer.html#comment-5630

Ja, auch ich habe Anträge zur JHV 2013 gestellt.

Ich habe diese Anträge vollkommen unabhängig von der ViaNoGo-Gruppe gestellt. Dabei kann bei mir kein formaler Fehler vorliegen, denn es handelt sich zum einen um den Antrag zur Satzungsänderung, der bereits zur letzten JHV gestellt wurde und mit der Begründung, „zu spät eingereicht“ abgelehnt wurde. Ich habe diesen Antrag aufrechterhalten und ihn darüber hinaus vorsorglich nochmals am 15.04.2013 an den Verein übermittelt. Der 2. Antrag wurde von mir ebenfalls am 15.04.2013 eingereicht, er hat eine Änderung der Mitgliedsbeiträge zum Inhalt.

Auch ich habe das offensichtliche Standardschreiben erhalten, allerdings wird in der Ablehnung nur von einem Antrag gesprochen.

Welcher jetzt abgelehnt wurde, keine Ahnung. Ist jetzt ein Antrag zugelassen worden und wenn ja welcher, keine Ahnung.

Grundsätzlich kann man an diesem Verhalten, die von Peter Peters gemachte Aussage, über die Bedeutung von Demokratie beim FC Schalke 04, sehr schön nachvollziehen.

Das ist auch das eigentliche Problem. Der FC Schalke möchte gerne die Vorteile, die es unbestritten gibt, eines eingetragenen e.V. beanspruchen.

Auch ich bin für den e.V.!

Aus Fansicht kann ich diese Haltung absolut nachvollziehen aber als Vereinsverantwortlicher? Egal, scheinbar ist ein möglicher Schaden durch die Änderung der Rechtsform noch größer als er aktuell bei den Fans vorhanden ist. Klar, da gibt es ja auch noch die kaufmännische Seite, da spielen dann Aspekte wie Steuerverpflichtungen und Veröffentlichungspflichten eine Rolle.

Auch juristische Fragen können als Verein ganz anders gehandhabt werden. Schließlich befindet man sich in einer, nicht für diese Größenordnungen gedachten Rechtsumgebung, dem Vereinsrecht.

Da wird es bei Auseinandersetzungen mehr von der Person des Richters, als von den Paragraphen abhängen, wie Urteile ausfallen könnten.

Ich kann nur hoffen, dass der Verein, nein, die Verantwortlichen sich noch einmal Gedanken machen, um eine Eskalation hin zu Zivilklagen und Prozessen, auch die hat es schon gegeben, zu vermeiden.

Wie so oft hat auch hier die Medaille zwei Seiten. Nur die Vorteile für sich beanspruchen zu wollen wird auf Dauer nicht funktionieren.
Wir leben alle in einem demokratischen Staat, da hat auch der Fußball Fan ein Gespür für Demokratie und Gerechtigkeit entwickelt. Und genau darum geht es, es geht um Gerechtigkeit und demokratischer Mitbestimmung.

Wir sind nicht in der DDR, wo man Fans zum Jubeln einbestellte und ansonsten keine Einflussnahme denkbar war.

Das Kalkül, was hinter dieser ganzen Posse steckt, ist nur dazu geeignet, das Frustpotential nach oben schießen zu lassen.

Das verlorene und so herbeigesehnte „Wir-Gefühl“ erhält man damit auf keinen Fall zurück.
Wer sich für die Vorfälle oder die aktuell gestellten Anträge interessiert hier kann man alles auch nachlesen.

https://derblauweisse.wordpress.com/jhv-2013-antragethemen-und-allerlei/

derblauweisse

JHV 2013: Fragen die Ihr Euch vielleicht auch stellt!


Ich hab da mal ne Frage:

  • Warum dürfen die Kandidaten für den Aufsichtsrat/Wahlausschuss keine PR in eigener Sache machen? Gibt es dafür eigentlich eine offizielle Regelung? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Aufsichtsratskandidaten dürfen PR in eigener Sache machen. Niemanden ist dies verboten. Der Verein stellt dazu keine Plattform zur Verfügung und hält sich zu allen Kandidaten neutral.

  • Wer bestimmt welches SFCV Mitglied in den Aufsichtsrat berufen wird? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:

    Diese Frage muss dem SFCV gestellt werden. Laut Satzung S04:“Der Schalker Fan-Club Verband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied.“ (§7.1)

  • Wie werden die kooptierten Aufsichtsrat-Mandate bestimmt? Wer entscheidet welche Personen als kooptierte Mitglieder in den Aufsichtsrat gelangen? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Laut Satzung S04:“Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche Mitglieder bestimmen.“ (§7.1)

  • Was muss ich bei Anträgen zur JHV beachten, damit dieser auch zugelassen wird?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch Leiterin Mitgliederservice: Alle durch die Satzung vorgegebenen Bedingungen (Form, Fristen, Begründung, usw.) müssen erfüllt werden. Alles weitere entscheidet der Aufsichtsrat.

  • Ich bin der Meinung, ein von mir gestellter Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt, was kann ich tun?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
     Nach §6.1 : „Der Aufsichtsrat entscheidet über die Zulassung von Anträgen zur Tagesordnung. Im Falle der Ablehnung ist dies dem Antragsteller mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Antragsteller und Aufsichtsrat werden sich bemühen, bis eine Woche vor der Jahreshauptversammlung eine einvernehmliche Lösung über die Behandlung des jeweils abgelehnten Antrags auf der Mitgliedversammlung zu finden.“ Jeder Antragsteller hat in der letzten Woche ein Schreiben im Namen des Aufsichtsrat erhalten mit der Zusage oder Ablehnung des jeweiligen Antrags. Im Falle einer Ablehnung wird abgefragt, ob ein Gespräch mit dem Aufsichtsrat gewünscht wird.

  • Eure Frage

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Geschützt: Aufsichtsrat des FC SCHALKE 04 und Teil der 3U HOLDING AG


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Die Bezirksleiter des Schalker Fan-Club Verbandes informieren…


Eindeutig und klar!?

„Es herrscht ein großes Mißtrauen innerhalb des Vereins. Auf der Suche nach den Schuldigen trifft es fast jeden.“ So habe ich vor Monaten die Situation AufSchalke beschrieben.

Was hat sich bis heute getan?

Große Einigkeit gibt es schon lange nicht mehr auf Schalke, dafür wurden die Schalker wohl ein mal zuviel von der Vereinsführung “Mitgenommen”! An zu vielen Stellen hat sich Auf Schalke eine Selbstbedienungsmentalität langsam aber stetig in die Vereinsstrukturen eingeschlichen.

Zu viele Vereins Mitglieder, vor allem aus dem Nahbereich des Vereins, haben mittlerweile von diversen Ungereimtheiten mitbekommen.

Ein Vereinsvorstand der sich von Mitarbeitern des Bremer Wachdienstes den Garten machen lässt.

Ein Vereinsvorstand, der in den Räumen der Geschäftsstelle Abhöreinrichtungen einbauen lassen wollte (oder sogar einbauen lassen hat?).

Ein Fanchef, dessen Tochter als alleinige Gesellschafterin der SFCV Fanbetreuung GmbH agiert.  

Eine Fanorganisation die vorrangig durch die Familie des Fanchefs geführt wird.

Gremien des Vereins, wie z.B. der Wahlausschuss der mit Mitgliedern besetzt ist, deren Verbindung zu Vorstands Mitgliedern immer wieder Fragen aufkommen lässt.

Vereinsmitgliedern wird das verteilen von Infoflyern untersagt.

Mit Lügen und allen möglichen sonstigen Tricks wird gegen die eigenen Vereinsmitglieder agiert!

Klare Worte eines Vorstands dass es AufSchalke keine Demokratie gäbe!

Dazu die diversen Aussagen  zur finanziellen Situation des Vereins, die man jährlich wiederkehrend auf der Jahreshauptversammlung den Mitgliedern präsentiert. Aber eben auch die Art und Weise, wie der Verein sowohl mit kritischen Anträgen zu Jahreshauptversammlungen in der Vergangenheit umgegangen ist, als auch aktuell mit einzelnen Mitgliedern.

Und jetzt melden sich die Protagonisten des SFCV zu Wort, aber was wollen sie uns eigentlich mitteilen?

Zitat aus der Satzung des SFCV

㤠19 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

(6) Für Wahlen gilt Folgendes: 

Jeder Fan-Club, der Mitglied im SFCV ist, hat eine Stimme. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt. Gewählt ist stets derjenige, der die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.“

Hier findet die Demokratie á la SFCV statt! Die SFCV Bezirksleiter bei ihrer Tagung am 27.08.2011 in der Fan-Kneipe ‚auf Schalke‘!

Jetzt melden sich 21 Bezirksleiter (nicht alle) des SFCV mit einen „Beitrag“ an die Fans zu Wort!

Die Hoffnung, es könnte ein Beitrag zur Einigung der gespaltenen Fanlandschaft werden, erledigt sich direkt beim lesen der ersten Zeilen! Schade „Integrieren“ statt „Ausgrenzen“ wäre ein Weg gewesen! Leider setzt man mit diesem Beitrag deutliche Signale in Richtung Spaltung! Einen anderen Sinn und Zweck habe ich nicht erkennen können!

Allerdings werden dort einige denkwürdige Formulierungen und Aussagen getroffen, deren Bedeutung ich hier etwas näher betrachten möchte.

Irgendwie verstehe ich diesen Text wohl falsch, oder?
Für mich ergeben sich aus den Formulierungen so einige Fragen!

1. „…die sich freiwillig dazu entschlossen haben, Fanbetreuer auf Schalke zu werden…“

Ich dachte immer die Bezirksleiter werden gewählt! Oder sind die „Wahlen“ bloß die Umsetzung einer schon getroffenen Entscheidung?!

2. „…dass alle unsere Entscheidungen…in den Gremien von uns eigenständig und demokratisch zum Wohle des FC SCHALKE 04 gefällt worden.“

Wie es scheint, herrscht in den Gremien des SFCV die Demokratie, die Herr Peters so gar nicht mag? Eine sehr merkwürdige Formulierung in Verbindung mit dem Wort Demokratie den Begriff  „eigenständig“ zu verwenden! Wenn ich das jetzt richtig verstehe machen die Demokratie also ganze 23 Leute aus?

3. „…keinen unangebrachten Druck aus populistischen Gründen auf den FC Schalke 04 ausüben.“

Andere Meinungen sind also ganz offensichtlich populistisch und damit unangebracht?
Wer hat darüber entschieden? Aus dem zuvor gesagten sind es jawohl 22 Mitglieder, die in den Gremien, hier herrscht ja Demokratie, dieses beschlossen und verkündet haben! Habe ich da etwas verpasst?

Mich hat der SFCV da wohl vergessen, mich hat keiner nach meiner Meinung gefragt!

4. „…Wir wollen zum Wohle unserer Mitglieder und des Vereins tätig sein…“

Es fehlt auch in dieser Formulierung nicht an Eindeutigkeit! Es geht also doch nur um die Mitglieder des SFCV und des „Vereins“ (=Vorstand des S04?), denn ansonsten hätte ich ja auch gefragt werden müssen, oder?!

5. „Der FC Schalke 04 steht zum SFCV. Er sieht uns… als legitimierte Fanvertretung auf Schalke.
Unsere Mitglieder glauben an uns und vertrauen auf unsere Entscheidungen und wir als Bezirksleiter stehen voll zu unserem
Vorstand und Aufsichtsrat.“

Eindeutiger kann man das Missverständnis gar nicht ausdrücken! Der S04 sieht den SFCV also
als Fanvertretung,
leider bestätigt die, von den 22 Bezirksleitern,  gemachte Aussage, dass der SFCV sich nur seinen Mitgliedern gegenüber als Vertretung versteht!
Besonders deutlich wird auch das Demokratie Verständnis an dieser Stelle:
Die SFCV-Mitglieder „Glauben und Vertrauen“!
Die Bezirksleiter entscheiden und das im Sinne des Vorstandes und Aufsichtsrates des SFCV!

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Der SFCV macht 2013 die Einzelmitgliedschaft unmöglich, um anschließend alle Fans zu vertreten!
Wie gesagt, deutlicher kann man sich selber gar nicht widersprechen!

6. „…Wir freuen uns über jeden Fan, jeden Fan-Club und jede Fanorganisation, die mit uns gemeinsam gehen möchten. Wer aber der Meinung ist, er müsse sein eigenes Ding machen und fühlt sich vom SFCV nicht mehr ausreichend vertreten, muss dies tun.“

„Kleine Gruppe“ groß Erich Theune ist als Bezirksleiter im Schalke-Fanclub-Verband für Südwestfalen und den Märkischen Kreis zuständig. Nur wenige Minuten nach einem ausführlichen Gespräch mit ihm meldete sich Theune noch einmal und bat darum, seine pro Magath-Stellungnahme zu streichen. Hintergrund sind die offiziellen Veröffentlichungen des Fanclub-Verbandes im Internet.

„Kleine Gruppe“ groß
Erich Theune ist als Bezirksleiter im Schalke-Fanclub-Verband für Südwestfalen und den Märkischen Kreis zuständig. Nur wenige Minuten nach einem ausführlichen Gespräch mit ihm meldete sich Theune noch einmal und bat darum, seine pro Magath-Stellungnahme in der WAZ zu streichen. Hintergrund sind die offiziellen Veröffentlichungen des Fanclub-Verbandes im Internet.

Hallo, liebe Bezirksleiter!

Ihr habt allen Einzelmitgliedern die Mitgliedschaft mit Beginn 2013 aufgrund eurer Satzungsänderung entzogen!

Ist das der Grund für eure Freude?
Das sind ja einige Meinungen weniger die man vertreten kann/muss/darf!

„Gemeinsam gehen“ bedeutet ja, wie ihr selber zuvor beschreibt, euren Beschlüssen zu folgen!
Sorry, an einer Entscheidung nicht mitwirken zu dürfen aber dieser zu folgen, bedeutet wohl eher nicht „Gemeinsam gehen“, sondern vielmehr kritiklos „hinterher laufen“ zu müssen!

Danke für diese eindeutigen Aussagen, besser hätte ich die fehlende Legitimation für einen Aufsichtsrat Posten beim FC Schalke 04 e.V. gar nicht formulieren können!

Da der SFCV eben nicht mehr die Fans und Mitglieder des FC Schalke 04 e.V. in seiner Gesamtheit vertritt, ist auch die automatische Entsendung eines SFCV-Mitglieds in den Aufsichtsrat des FC Schalke 04 e.V. hinfällig!

Auf der JHV 2013 muss also ein neuer „Fanvertreter“ zusätzlich durch die Mitglieder, in den Aufsichtsrat des S04 gewählt werden!

Danke für den abschließenden Appell,

„…er muss nur weiterhin seinen ehrlichen Weg gehen. Wir laden ALLE ein…“

In diesem Sinne freue ich mich auf die Wahl des neuen Fanvertreters und damit legitimen Nachfolger von R.Rojek, auf der JHV 2013!
Alles andere würde einem „ehrlichen Weg“, zu dem „ALLE“ eingeladen, sind widersprechen!

 

JHV 2013 Anträge/Themen und allerlei…


Ich hab da mal ne Frage:

  • Warum dürfen die Kandidaten für den Aufsichtsrat/Wahlausschuss keine PR in eigener Sache machen? Gibt es dafür eigentlich eine offizielle Regelung? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Aufsichtsratskandidaten dürfen PR in eigener Sache machen. Niemanden ist dies verboten. Der Verein stellt dazu keine Plattform zur Verfügung und hält sich zu allen Kandidaten neutral.

  • Wer bestimmt welches SFCV Mitglied in den Aufsichtsrat berufen wird? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:

    Diese Frage muss dem SFCV gestellt werden. Laut Satzung S04:“Der Schalker Fan-Club Verband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied.“ (§7.1)

  • Wie werden die kooptierten Aufsichtsrat-Mandate bestimmt? Wer entscheidet welche Personen als kooptierte Mitglieder in den Aufsichtsrat gelangen? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Laut Satzung S04:“Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche Mitglieder bestimmen.“ (§7.1)

  • Was muss ich bei Anträgen zur JHV beachten, damit dieser auch zugelassen wird?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch Leiterin Mitgliederservice: Alle durch die Satzung vorgegebenen Bedingungen (Form, Fristen, Begründung, usw.) müssen erfüllt werden. Alles weitere entscheidet der Aufsichtsrat.

  • Ich bin der Meinung, ein von mir gestellter Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt, was kann ich tun?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
     Nach §6.1 : „Der Aufsichtsrat entscheidet über die Zulassung von Anträgen zur Tagesordnung. Im Falle der Ablehnung ist dies dem Antragsteller mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Antragsteller und Aufsichtsrat werden sich bemühen, bis eine Woche vor der Jahreshauptversammlung eine einvernehmliche Lösung über die Behandlung des jeweils abgelehnten Antrags auf der Mitgliedversammlung zu finden.“ Jeder Antragsteller hat in der letzten Woche ein Schreiben im Namen des Aufsichtsrat erhalten mit der Zusage oder Ablehnung des jeweiligen Antrags. Im Falle einer Ablehnung wird abgefragt, ob ein Gespräch mit dem Aufsichtsrat gewünscht wird.

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Bisher bekannte und veröffentlichte Anträge

Antrag #1 JHV 2013 Kartenpreise/Viagogo

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/15/antrag-1-jhv-2013/

An den Vorstand
des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.

vertreten durch die Vorstandsmitglieder
Horst Heldt, Alexander Jobst und Peter Peters

Antrag zur Jahreshauptversammlung 2013

Sehr geehrte Herren,

ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:

Hiermit wird beantragt,
dass der vereinsführende Vorstand Sorge dafür trägt, dass die Eintrittskarten für die Heimspiele der ersten Fußballmannschaft des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. nicht über dem Verkaufspreis, der dem Ausgabepreis des Vereins entspricht, weiterveräußert werden dürfen. Weiterhin ist ein Vertrieb über jegliche Internetplattformen (wiehttp://www.viagogo.de, etc.), verbindlich zu untersagen und stattdessen die vom FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. betriebene Kartentauschbörse http://www.s04-ticketboerse.de weiter zu unterhalten.

Begründung:

Unser FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. hat sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahre 2012 ein Leitbild gegeben. Dieses Leitbild ist zur Satzung des Vereins genommen worden.

In diesem Leitbild des FC Schalke 04 heißt es wortwörtlich:
„Der FC Schalke 04 ist als Kumpel- und Malocher-Club entstanden. Daher ermöglicht unser Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern aus allen gesellschaftlichen Schichten die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele. Aus unserer Tradition als Bergarbeiterverein heraus bekennen wir uns zu unserer sozialen Verantwortung.“

Durch die Entscheidung des Vorstandes des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., mit der Internetticketbörse „viagogo“ zusammen zu arbeiten, hat der Vorstand offensichtlich gegen dieses Leitbild verstoßen. Es ist dem im Leitbild verzeichneten Kumpel und Malocher, unseren Vereinsmitgliedern, nicht mehr möglich, bei den aktuellen Preisen, die die Firma „viagogo“ meint bestimmen zu können, am Vereinsleben teilzunehmen und Fußballspiele unseres FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu besuchen. Bei Kartenpreisen, die regelmäßig weit über 100% des Ausgabepreises liegen werden, ist es für viele von uns Schalkern künftig so gut wie ausgeschlossen, ein Spiel besuchen zu können, da es einfach zu teuer sein wird. Dies wird insbesondere deutlich, wenn man sich überlegt, dass eine Stehplatzkarte in der Nordkurve, die vom Verein regulär für 15,50 € verkauft wird, bei der Firma „viagogo“ für ein Mehrfaches davon angeboten werden wird.

Uns als Fans des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., die die Seele und das kostbarste Gut unseres Vereins bilden, wird durch diese Art der Kartenweitergabe die Teilnahme am Vereinsleben durch Besuch der Spiele in der Arena verweigert. Hier sehen wir den deutlichen Verstoß gegen das mehrheitlich beschlossene und in der Satzung verankerte Leitbild.

Bisher lief es so, dass über die vereinseigene Ticketbörse unter http://www.s04-ticketboerse.de die Möglichkeit bestand, Karten an unsere Fanfreunde zu Original-Ausgabepreisen weiterzugeben. Hier hatte der Verein bislang, um alle Mitglieder, alle Malocher und Kumpels und alle Fans des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu schützen, sichergestellt, dass die Preise nicht erhöht mit irgendwelchen Aufschlägen weitergereicht werden. Konsequenter- und richtigerweise hat der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. darauf geachtet, diverse Verkaufsversuche im Internet mit Abmahnungen belegt und die entsprechenden Karten gesperrt.

Nunmehr wird durch die Zusammenarbeit mit der Firma „viagogo“ dieses Ziel unterlaufen. Es wird ganz offiziell möglich sein, Karten mit einem 100%-igen Aufschlag weiterzugeben. Ferner bekommt die Firma „viagogo“ einen weiteren Betrag in Höhe von 25% des Verkaufspreises an Gebühren, die gezahlt werden müssen. Mithin wird eine Karte weit mehr als doppelt so teuer werden. Darüber hinaus verdient die Firma „viagogo“ durch die Zurverfügungstellung von 3.000 Karten durch den Vorstand des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. reichlich mit. Denn „viagogo“ darf durch den Verkauf dieser 3.000 Heimspielkarten pro Karte den Verkaufspreis legal um bis zu 125% erhöhen und wird uns Schalkern damit das Geld aus der Tasche ziehen!

Den sehr zweifelhaften Ruf der Firma „viagogo“, der mittlerweile von vielen Vereinen weltweit erkannt und kommuniziert wird, will ich hier gar nicht thematisieren, wenngleich das als durchaus negativ zu betrachtende Geschäftsgebaren durch zahlreiche Recherchen allerorts publiziert wird. Der Imageschaden, der unserem Verein durch die angestrebte Kooperation mit dem Unternehmen „viagogo“ allein schon durch Werbung und Vermarktung entsteht, soll aber hier nicht Inhalt dieses Antrags werden.

Durch den „Deal“ mit „viagogo“, ratifiziert durch den Vereinsvorstand, werden das Leitbild und die inneren Werte unseres geliebten Vereins FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. mit Füßen getreten.

Aus den obigen Gründen beantrage ich die uneingeschränkte Rücknahme des ab 01.07.2013 angedachten Kooperationsvertrages mit „viagogo“.

Glückauf,

Jana Wolff aus Siegen im Namen der kleinen Gruppe 2.0

Antrag #2 JHV 2013 Tagesordnung

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/17/antrag-2-jhv-2013/

Antrag zur Jahreshauptversammlung 2013

Meine Mitgliedsnummer: xxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 stelle ich den folgenden Antrag:

Die Reihenfolge in der vom Vorstand vorgeschlagenen Tagesordnung ist wie folgt zu ändern:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des Vorstands

3. Bericht des Aufsichtsrats

4. Satzungsänderungsanträge

5. Anträge

6. Dialog

7. Entlastungen

8. Wahlen

a. Aufsichtsrat

b. Ehrenrat

9. Ehrungen

10. Ehrenpräsidium

11. Ehrenkabine

Die Mitgliederversammlung soll zu Beginn der JHV darüber abstimmen!

Begründung:

Die vom Vorstand vorgeschlagene Reihenfolge der Tagesordnungspunkte lässt vermuten, dass die unangenehmen Themen erst nach deren Entlastung zur Sprache kommen. Die demokratischen Strukturen des Vereins würden hierdurch einseitig und verzerrt dargestellt. Die Tagesordnungspunkte „Dialog“ und „Anträge“ sind vor den „Entlastungen“ zu setzen, da hierbei wichtige Themen angesprochen werden, die im engen Zusammenhang mit der Arbeit des Vorstands und Aufsichtsrats zusammenhängen und bei den Entlastungen der beiden Gremien eine wichtig Rolle spielen können.

Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer an der JHV auch alle wichtigen Informationen erhalten. So hat jedes teilnehmende Schalke-Mitglied die Möglichkeit, unter Berücksichtigung aller wichtigen Themen, den Weg des Vereins mitbestimmen zu können.

Glück Auf

Uwe Klöckner aus Leichlingen

Antrag #3 JHV 2013 Satzungsänderung-5% statt 10% AO JHV

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/20/antrag-3-jhv-2013/

Antrag zur Jahreshauptversammlung 2013

zur Änderung der Vereinssatzung des FC Gelsenkirchen-Schalke04 e.V.

in § 6.2 – Außerordentliche Mitgliederversammlung

Das im Vereinsrecht fest verankerte höchste Gremium des Verein ist die Mitgliederversammlung. Diese wird gemäß § 6.1 unserer Satzung einmal jährlich als ordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die Schnelllebigkeit und die rasante Entwicklung unseres Vereins können jedoch auch außerordentliche Mitgliederversammlungen notwendig machen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert. Gemäß § 6.2 unserer Satzung sind zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins erforderlich, die schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache diese beantragen.

Die Festlegung auf das zehnprozentige Minimum resultiert aus einer Zeit, in der unser Verein deutlich weniger stimmberechtigte Mitglieder zählte. Berücksichtigt man zudem, dass selbst zur ordentlichen Jahreshauptversammlung, die u.a. der Beschlussfassung dient und der ebenfalls die weiteren Punkte laut § 6.1 obliegen, regelmäßig nur ca. 3.500 Mitglieder anwesend sind, ist eine Senkung der zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung notwendigen Stimmen auf fünf Prozent realistisch.

Ich beantrage deshalb, unsere Vereinssatzung wie folgt zu ändern:

Bisheriger Wortlaut:

(6.2) Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen werden.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Angelegenheiten, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein.

Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe, dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Mein Vorschlag zur Änderung:

(6.2) Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen werden.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens fünf Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Angelegenheiten, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein.

Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe, dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Stefan Schorlemmer aus Münster im Namen der kleinen Gruppe 2.0

Antrag #4 JHV 2013 Satzungsänderung Mitgliederrechte-Vereinsgelände

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/21/antrag-4-jhv-2013/

Antrag auf Satzungsänderung auf der JHV am 29.06.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Vorfälle in diesem Jahr beantrage ich eine Satzungsänderung von § 6.2 der Satzung.

Dieser soll geändert werden und nach erfolgreicher Beschlussfassung der Mitgliederversammlung wie folgt lauten:

(6.2) Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen werden.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Unterschriften für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung dürfen gemäß § 4.2 der Satzung jederzeit auf dem Vereinsgelände gesammelt werden. Angelegenheiten, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein. Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe, dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Markus Klapp aus Ahnatal

Antrag #5 JHV 2013 Satzungsänderung Verlaufsprotokoll statt Protokoll

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/23/antrag-5-jhv-2013/

Antrag zur Satzungsänderung

§6 Mitgliederversammlung

(6.1) Ordentliche Mitgliederversammlung  (letzter Satz)

Aktuell: „Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.“

Neu: Über die Mitgliederversammlung ist ein Verlaufsprotokoll zu führen, welches den Mitgliedern innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung zur Verfügung zu stellen ist.

Aus folgenden Gründen beantrage ich diese Satzungsänderung:

Ein Verlaufsprotokoll fasst den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zusammen. Somit werden auch die Mitglieder informiert, die an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen konnten. Vor allem bei mehrstündigen Versammlungen ist ein Protokoll auch für die anwesenden Mitglieder hilfreich, um im Nachhinein die Mitgliederversammlung aufarbeiten zu können. Des Weiteren schafft ein Protokoll, welches allen Mitgliedern zugänglich ist, eine höhere Transparenz, was im Interesse der gesamten Mitgliederversammlung liegen sollte. Der Zeitraum von zwei Monaten sollte ausreichen, um das Protokoll mit der ersten Mitgliederausgabe des Schalker Kreisels der Folgesaison zu verschicken.

Tobias Kiefer/SC

Antrag #6 JHV 2013 Kartenpreisgrenze

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/25/antrag-6-jhv-2013/

Antrag zur turnusmäßigen Jahreshauptversammlung 2013

Sehr geehrte Herren Heldt, Peters und Jobst,

ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:

Es wird beantragt, einen Kartenpreisbegrenzung der einzelnen Kategorien von 15,- € (Kat. 5) bis

55,- € (Kat. 1) für alle Pflichtspiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. einzuführen, bei dem die Preisgestaltung dem Verein unterliegt, von der bei s.g. „Topspielen“ ein Zuschlag von 5% erlaubt ist. Der Begriff „Topspiel“ ist genau zu definieren auf die Pflichtspiele gegen den amtierenden deutschen Meister sowie dem amtierenden Pokalsieger und bei internationalen Spielen der Meister, der jeweiligen Landesvertretungen, sowie Halbfinale und Finale eines internationalen Wettbewerbs. Über die Höhe dieser „Kartenpreisgrenze“ ist bei jeder turnusmäßigen Jahreshauptverhandlung neu abzustimmen. Die durch die Mitgliederversammlung festgelegte „Kartenpreisgrenze“ ist bis zur nächsten Mitgliederversammlung verbindlich.

Der Antrag begründet sich in der Tatsache, dass der Satzung unseres Vereins, im Leitbild, folgendes zu entnehmen ist: „Der FC Schalke 04 ist als Kumpel- und Malocher-Club entstanden. Daher ermöglicht unser Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern aus allen gesellschaftlichen Schichten die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele. Aus unserer Tradition als Bergarbeiterverein heraus bekennen wir uns zu unserer sozialen Verantwortung.“

Da sich das Einkommen der Schalker Vereinsmitglieder, egal welcher Gehaltsklasse, weder am Erfolg des Vereins, noch an der Notwendigkeit internationaler Spitzenspieler orientiert, ist eine „Kartenpreisgrenze“ zwingend notwendig. Um den Verein das Wirtschaften nicht zu erschweren, kann diese „Kartenpreisgrenze“ jedes Jahr durch die Mitgliederversammlung neu bestimmt werden.

Ferner bietet o.g. Einführung bessere Möglichkeit dem so genannten „Zweitmarkt“ Einhalt zu gebieten oder ihn wenigstens zu begrenzen.

Hochachtungsvoll,

K.G.

Antrag #7 JHV 2013 Viagogo Vertrag nicht verlängern

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/28/antrag-7-jhv-2013/

Antrag zur turnusmäßigen Jahreshauptversammlung 2013

Sehr geehrte Herren Heldt, Peters und Jobst,

ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:

Es wird beantragt, den Kooperationsvertrag mit der Onlineticketbörse Viagogo GmbH, Sitz: 4-6 Avenue industrielle, CH-1227 Carouge (Geneva), der zum 01.07.2013 beginnt, am 30.06.2016 auslaufen zu lassen und somit nicht zu verlängern.

Der Antrag begründet sich in der Tatsache, dass nun mehrmals durch Reportagen diverser europäischer Fernsehsender, die zum Teil zwielichtigen Machenschaften o.g. Firma, bekannt geworden sind. So genannte „Profi-Seller“ kaufen alles an Tickets auf um diese über Viagogo zu verkaufen. Es wird der Verdacht genannt, dass diese Leute im Auftrag von Viagogo handeln und dabei mit teilweise sehr rabiaten Mitteln vorgehen. Beispielsweise sollen o.g. „Profi-Seller“ beim Ticketvorverkauf der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, anlässig des diesjährigen Champions League Halbfinale gegen Real Madrid am 16.04.2013, immer wieder verantwortlich für Streit und kleinere Auseinandersetzungen gesorgt haben. Siehe dazu die Pressemeldung der örtlichen Polizeipressestelle: Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0471

Weitere Vorgehensweisen viagogos sind im Internet abrufbar.

Hieraus entsteht der Verdacht, dass die Firma Viagogo AG mindestens Zwielichtig handelt. Ob der Verein weitere Geschäft bzw. weitere Verträge, mit all seinen Konsequenzen für Verein und Mitglieder, abschließt, darüber ist bei der Mitgliederversammlung abzustimmen.

Hochachtungsvoll,

K.G.

Dieser Antrag wird für diese Mitgliederversammlung (sollte er zugelassen werden), falls möglich im Vorfeld ansonsten auf der Mitgliederversammlung zurückgezogen.

Antrag #8 JHV 2013 Dauerkartenvergabe/Mitgliederkarten

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/31/antrag-8-jhv-2013/

Sehr geehrte Herren,
ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:
Hiermit wird beantragt,
dass der vereinsführende Vorstand Sorge dafür trägt, dass die Dauerkartenvergabe ab Saison 2014/2015 nur noch an Vereinsmitglieder des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. erfolgt.

Desweiteren wird beantragt, dass die Mitgliederkarten-Vergabe dorthin geändert wird, dass Dauerkarteninhaber, die Mitglied im Verein sind, bei der Vergabe der Mitgliedertickets ab Saisonbeginn 2013/2014, spätestens jedoch zu Saisonbeginn 2014/2015, nicht wie bisher vier zusätzliche Karten erwerben können, sondern stattdessen nur noch eine zusätzliche Karte erwerben dürfen.

Begründung:

Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. hat sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahre 2012 ein Leitbild gegeben.
In dem Leitbild des FC Schalke 04 heißt es wortwörtlich:
„Der FC Schalke 04 ist als Kumpel- und Malocher-Club entstanden. Daher ermöglicht unser Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele“.

Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wirbt auf seiner Homepage mit dem Argument, dass eine Mitgliedschaft einen Ticketkaufvorteil ermöglicht. Bei 120.000 Mitgliedern und stetig wachsender Mitgliederzahl sehe ich diesen Vorteil bei einem so geringen Kartenkontingent mit der momentanen Kartenvergabepolitik nicht mehr gegeben.

Bei einer geschätzten Dauerkartenzahl (Zahlen konnten wegen fehlender Angaben auf der HP nicht exakt ermittelt werden) von ca. 44.000, die wiederum von geschätzten 17.000 Inhabern gehalten werden, wovon ca. 13.000 Mitglieder mit mehr als einer Dauerkarte sein dürften, widerspricht es dem Leitbild und dem Zweck eines Vereins, allen Mitgliedern die Möglichkeit zum Besuch der Spiele, also zur Teilnahme am Vereinsleben zu geben. Es ist unter diesen Voraussetzungen schlichtweg nicht möglich.
Als Zahlenbeispiel: (beruht wie erwähnt auf geschätzten Zahlen, da eine Prüfung NICHT möglich war/ist)
Wenn 13.000 Mitglieder je zwei Dauerkarten halten und jeder davon vier zusätzliche Einzeltickets pro Saison erhält, werden pro Saison ca.104.000 Karten an Dauerkarteninhaber doppelt verteilt. Desweiteren ist es eine naheliegende Vermutung, dass viele Schwarzmarkt-Tickets aus diesem Kontingent kommen dürften.
Mit der aktuellen Handhabung wird so vielen Mitgliedern die Chance auf eine Eintrittskarte von vornherein genommen.

Der Inhaber einer Dauerkarte, der auch Vereinsmitglied ist, der daher sowieso die Möglichkeit hat, jedes Spiel zu besuchen, bedarf keiner weiteren vier Karten, dies kann aufgrund der stetig wachsenden Mitgliederzahl und der geringen Restkartenmenge nicht funktionieren. Somit sehe ich Handlungsbedarf für den Verein, die aktuelle Situation zu überdenken und neu zu gestalten.

Da es sehr viele Dauerkarteninhaber gibt, nimmt sich der Verein die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft für Neubeitritte attraktiv zu machen, da man selbst als Mitglied durch die große Nachfrage kaum die Möglichkeit hat, einem Spiel beiwohnen zu können.

Der Verein handelt damit in drei Punkten vereinswirtschaftlich bedenklich, wenn nicht sogar finanziell schädlich.

1. Viele Dauerkarteninhaber sind keine Mitglieder im Verein, dadurch gehen dem Verein Mitgliedsbeiträge verloren.

2. Neubeitritte werden unattraktiv, da Kartenkontingente leichtfertig vergeben werden.

3. Der Verein bietet den Dauerkarteninhabern, die Möglichkeit, ab 01.07.2013 auf der Internetplattform Viagogo diese 4 Tickets mit evtl. Gewinn zu veräußern, was wiederum den Geschäftsbedingungen von Tickets auf Schalke / FC Schalke Arena Management, die als 100%ige Tochtergesellschaft dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45891 Gelsenkirchen, angehört, widerspricht!

Mir als Vereinsmitglied und vielen anderen Mitgliedern des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wird durch diese Art der Kartenweitergabe die Teilnahme am Vereinsleben durch Besuch der Spiele in der Arena verweigert oder nur überteuert angeboten. Hier sehe ich einen deutlichen Verstoß gegen das mehrheitlich beschlossene Leitbild, außerdem einen Verstoß gegen Geschäftsbedingungen, wie in Punkt 3 benannt.

Aus den obigen Gründen beantrage ich die Neuregelung der Dauerkartenvergabe und der Mitgliederkartenvergabe an Dauerkarteninhaber, die Vereinsmitglied sind.

Glückauf,

Heike Häberlein aus Kamen

Antrag #9 JHV 2013 Mitgliedsbeiträge

Quelle: https://derblauweisse.wordpress.com/2013/04/23/fc-schalke-04-e-v-jhv-2013-abstimmungsthemenantrage/

Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung des

FC Schalke 04 e.V.
2013

Mitglied: Jörg Selan Mitgliedsnummer: xxxxxxxx Vereinseintritt: 27.02.2002
An den Vorstand des FC Schalke 04 e.V. vertreten durch die Vorstandsmitglieder Horst Heldt, Alexander Jobst und Peter Peters.

Antrag:
Änderung bzw. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
Ich beantrage folgende Änderung der Beitragsstaffel
Jahresbeitrag Fußball passiv
0-6 Jahre:                                   3 Euro
7-17 Jahre:                                6 Euro
18-29 Jahre:                            15 Euro
30-60 Jahre:                           25 Euro
61 Jahre und älter:               10 Euro

Am 08.06 2013 um ca. 17:30 traf diese Ablehnung per Direktkurier bei mir ein!  Offen bleibt warum die Ablehnung erfolgte, offen bleibt auch ob beide Anträge abgelehnt wurden oder nur einer.

Am 08.06 2013 um ca. 17:30 traf diese Ablehnung per Direktkurier bei mir ein! Offen bleibt warum die Ablehnung erfolgte, offen bleibt auch ob beide Anträge #9 + #10 abgelehnt wurden oder nur einer.

Antrag #10 JHV 2013 Satzungsänderung Mitglieder Informationspflicht

Quelle: https://derblauweisse.wordpress.com/2013/04/23/fc-schalke-04-e-v-jhv-2013-abstimmungsthemenantrage/

Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung des

FC Schalke 04 e.V.
2013

Mitglied: Jörg Selan Mitgliedsnummer: xxxxxxxx Vereinseintritt: 27.02.2002
An den Vorstand des FC Schalke 04 e.V. vertreten durch die Vorstandsmitglieder Horst Heldt, Alexander Jobst und Peter Peters.

Antrag:

Änderung/Ergänzung der Vereinssatzung des FC Schalke 04 e.V. in Punkt (8.6.2) Finanzplan.
Ich bin für den Erhalt der Rechtsform “Eingetragener Verein”. Das im Vereinsrecht fest verankerte höchste Gremium des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Damit die Mitglieder sich eine möglichst objektive Meinung verschaffen können, gehört vor allem die erforderliche Transparenz
dazu. Welche Bedeutung diese Kontrolle hat, konnten wir alle bei der Abstimmung über den “300.000,-€” Paragraphen vor 2 Jahren erleben. Solche entscheidenden Abstimmungen erfordern mehr Hintergrundinformationen. Diese Informationen müssen den Vereinsmitgliedern deshalb rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung zur Verfügung stehen!

Ich beantrage deshalb unsere Vereinssatzung wie folgt zu ändern:
Bisheriger Wortlaut: (8.6.2) Finanzplan
Der Vorstand hat zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Finanzplan zu erstellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Quartalsweise sind dem Aufsichtsrat die betriebswirtschaftlichen Daten zur Berichterstattung unter Gegenüberstellung zum Finanzplan vorzulegen.

Ergänzung/Änderung: (8.6.2) Finanzplan
Der Vorstand hat zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Finanzplan zu erstellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Quartalsweise sind dem Aufsichtsrat die betriebswirtschaftlichen Daten zur Berichterstattung und der Gegenüberstellung zum Finanzplan vorzulegen. Zum Schluss eines Geschäftsjahres ist vom Vorstand der Konzerngeschäftsbericht nebst
Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aller Konzerngesellschaften nach kaufmännischen Gesichtspunkten aufzustellen. Dieser Konzernjahresabschluss ist durch einen Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfer sein muss, zu prüfen. Der Wirtschaftsprüfer ist innerhalb der ersten zwei Monate eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat zu wählen und nach Durchführung der Wahl vom Vorstandsvorsitzenden sofort zu beauftragen. Der mit Prüfungsvermerken des Wirtschaftsprüfers versehene Konzernjahresabschluss ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Ehrenrates sofort nach Fertigstellung vorzulegen. Der vollständige Konzernjahresabschluss mit den Prüfungsvermerken ist 8 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zehn
Werktage zur Einsichtnahme für Mitglieder in der Geschäftsstelle des Vereins auszulegen. Auf Anforderung wird den Mitgliedern gegen Kostenerstattung eine Abschrift des Konzernjahresabschluss übermittelt.

Haren, den 15.04.2013

Mit sportlichen Grüßen
Jörg Selan

Antrag #11 JHV 2013 Satzungsänderung Frist und Form von Mitgliedsanträgen

Vorschlag vom Aufsichtsrat

Antrag #12 JHV 2013 Satzungsänderung Einführung eines elektronischen Wahlsystems

Vorschlag vom Aufsichtsrat

Quellen:

Statt MACHER UND MARKE, „NEUES von ULI’S RESTERAMPE“!


Statt MACHER UND MARKE, „NEUES von ULI’S RESTERAMPE“! http://derblauweisse.blogspot.com/2013/05/statt-macher-und-marke-von-uli.html

Clemens Tönnies zurück aus London…


Schnäppchen Markt London! Clemens Tönnies, noch Aufsichtsrat Vorsitzender Auf Schalke, ist zurück von seiner Einkaufs Tour beim Bankett des FC Bayern München. Dabei hat er leider nicht die“Neuer Millionen“ im Koffer, stattdessen unterstützt er seinen Metzger Freund Uli Hoeneß dabei seinen Kader für neue Zukäufe zu entschlacken!

Statt MACHER UND MARKE, „NEUES von ULI’S RESTERAMPE“!

NEUES VON ULI’S RESTERAMPE

Dabei wäre es so einfach, dank MACHER UND MARKE:

S-C-H-A-L-K-E

S_ympathisch

C_harismatisch

H_umorvoll

A_uthentisch

L_angfristorientiert

K_ompetent

E_motional

So könnte der FC SCHALKE 04 Maßstäbe für ein erfolgreiches Vereins Management setzen. Stattdessen erleben die Mitglieder, wie der Aufsichtsrat Vorsitzende Clemens Tönnies sich als Einkäufer einer „Posten Börse“ betätigt. Kaum zurück von seiner Sauftour bei den Bazen in London, präsentiert er uns ein Schnäppchen nach dem anderen. Zuerst lässt er die Reaktion auf den Alt-Schalker Raffinha testen,ein völlig überflüssiger Gedanke und dann, er war wohl wieder etwas nüchterner, darf sich das Fan Volk mit dem Peruaner Pizarro beschäftigen. Immerhin hat er jetzt bemerkt, dass uns irgendwie ein oder zwei Stürmer auf CL-LEAGUE Niveau fehlen. Aber irgendwie hat man den Eindruck, dass alleine der Gedanke, ein 35 jähriger mit einem Gehalt von ca. 4, 5 Mio Euro und einer Ablösesumme von ca. 3 Mio Euro, könnte den FC Schalke 04 weiter bringen, nur in einer ganz dicken Alkohol Wolke entstanden sein kann! Zur Erinnerung der Señor Raul hätte diesen Job bei uns doch gerne gemacht. Aber es ist dann doch irgendwie echt Schalke, nur leider nicht im Sinne des Gedankens „MACHER UND MARKE“, sondern wie Auf Schalke üblich, im Sinne von Größenwahn und Selbstdarstellung!

JHV 2013 FC Schalke 04 e.V. Kandidaten für den Aufsichtsrat?


So langsam steigt die Spannung! Kontroverse Themen gibt es ja genug. Wer ist der richtige Kandidat? Hier kann sich jeder schon einmal einen kleinen Vorgeschmack über die Stimmungslage machen. Nach der Stimmabgabe (jeder kann einmalig 2 Stimmen abgeben), erscheint ein Zwischenstand.

Ich habe das Recht, Schalke Fans als ekelerregende Dreckschleuder,  zu bezeichnen! In all den Foren bin ich dafür nur ömmelige 7 mal gesperrt worden.

Ich habe das Recht, Schalke Fans als ekelerregende Dreckschleuder, zu bezeichnen! In all den Foren bin ich dafür nur ömmelige 7 mal gesperrt worden.

Ich habe das Recht, zu sagen, dass ich Leute, die wegen eines Musicals oder Rabatt da auftauchen UND SONST NICHT KOMMEN WÜRDEN, vereinspolitisch nicht ernstnehmen kann.

Ich habe das Recht, zu sagen, dass ich Leute, die wegen eines Musicals oder Rabatt da auftauchen UND SONST NICHT KOMMEN WÜRDEN, vereinspolitisch nicht ernstnehmen kann.


Tönnies DerKotelett-Kaiser_Foto Ralf Meier

Toennies_Jagd31august--2011

Prozess gegen Clemens TönniesToennies_Jagd
Blondundblau_Die Schlümpfe in New York

FC Schalke 04 e.V. JHV 2013 Abstimmungsthemen/Anträge


Anträge JHV 2013:

Jörg Selan
Von: Jörg Selan [xxxxxx@xxxxxx.de]
Gesendet: Montag, 15. April 2013 12:30
An: ‚post@schalke04.de‘; ‚alexander.jobst@schalke04.de‘
Cc: ‚patrick.arnold@schalke04.de‘; ‚presse@schalke04.de‘
Betreff: Antrag zur JHV 2013
Wichtigkeit: Hoch Vertraulichkeit: Persönlich

Anlagen: Jahreshauptversammlung2012_Antrag1.pdf;
Jahreshauptversammlung2012_Antrag1_digitale Unterschrift.pdf;
Jahreshauptversammlung2013_Antrag1-2.pdf

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier nochmals mein Antrag vom 23.03.2012. Die damalige Antwort von Herrn Beckers-Schwarz, das mein Antrag verspätet gestellt wurde ist und war falsch. Die Einladung und damit auch die Tagesordnung wurden 2012 zum letzten Heimspiel gegen Hertha BSC,also zum 28.04.2012 im Schalker Kreisel Nr.24 übermittelt. Mein Angebot zur Rücknahme meines Antrags wurde von Ihnen nicht umgesetzt. Daher gilt dieser Antrag nach wie vor als gestellt im Sinne der Satzung.
Die jetzigen Anträge werden also zusätzlich neu gestellt.
Da zum heutigen Zeitpunkt weder ein Termin noch ein Ort für die Mitgliederversammlung bekannt ist, wurden beide Anträge fristgerecht eingereicht und sind in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu
bringen.

Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung des

FC Schalke 04 e.V.
2013

Mitglied: Jörg Selan Mitgliedsnummer: xxxxxxxx Vereinseintritt: 27.02.2002
An den Vorstand des FC Schalke 04 e.V. vertreten durch die Vorstandsmitglieder Horst Heldt, Alexander Jobst und Peter Peters.

Antrag2:
Änderung bzw. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
Ich beantrage folgende Änderung der Beitragsstaffel
Jahresbeitrag Fußball passiv
0-6 Jahre:                                   3 Euro
7-17 Jahre:                                6 Euro
18-29 Jahre:                            15 Euro
30-60 Jahre:                           25 Euro
61 Jahre und älter:               10 Euro

Antrag1:
Änderung/Ergänzung der Vereinssatzung des FC Schalke 04 e.V. in Punkt (8.6.2) Finanzplan.
Ich bin für den Erhalt der Rechtsform “Eingetragener Verein”. Das im Vereinsrecht fest verankerte höchste Gremium des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Damit die Mitglieder sich eine möglichst objektive Meinung verschaffen können, gehört vor allem die erforderliche Transparenz
dazu. Welche Bedeutung diese Kontrolle hat, konnten wir alle bei der Abstimmung über den “300.000,-€” Paragraphen vor 2 Jahren erleben. Solche entscheidenden Abstimmungen erfordern mehr Hintergrundinformationen. Diese Informationen müssen den Vereinsmitgliedern deshalb rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung zur Verfügung stehen!

Ich beantrage deshalb unsere Vereinssatzung wie folgt zu ändern:
Bisheriger Wortlaut: (8.6.2) Finanzplan
Der Vorstand hat zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Finanzplan zu erstellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Quartalsweise sind dem Aufsichtsrat die betriebswirtschaftlichen Daten zur Berichterstattung unter Gegenüberstellung zum Finanzplan vorzulegen.

Ergänzung/Änderung: (8.6.2) Finanzplan
Der Vorstand hat zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Finanzplan zu erstellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Quartalsweise sind dem Aufsichtsrat die betriebswirtschaftlichen Daten zur Berichterstattung und der Gegenüberstellung zum Finanzplan vorzulegen. Zum Schluss eines Geschäftsjahres ist vom Vorstand der Konzerngeschäftsbericht nebst
Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aller Konzerngesellschaften nach kaufmännischen Gesichtspunkten aufzustellen. Dieser Konzernjahresabschluss ist durch einen Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfer sein muss, zu prüfen. Der Wirtschaftsprüfer ist innerhalb der ersten zwei Monate eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat zu wählen und nach Durchführung der Wahl vom Vorstandsvorsitzenden sofort zu beauftragen. Der mit Prüfungsvermerken des Wirtschaftsprüfers versehene Konzernjahresabschluss ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Ehrenrates sofort nach Fertigstellung vorzulegen. Der vollständige Konzernjahresabschluss mit den Prüfungsvermerken ist 8 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zehn
Werktage zur Einsichtnahme für Mitglieder in der Geschäftsstelle des Vereins auszulegen. Auf Anforderung wird den Mitgliedern gegen Kostenerstattung eine Abschrift des Konzernjahresabschluss übermittelt.

Haren, den 15.04.2013

Mit sportlichen Grüßen
Jörg Selan

Anlagen: Antrag1-2 zur JHV 2013, Antrag zur JHV 2012 (1x digital signiert, 1x ohne digitale Signatur)

Wichtige Abstimmungsthemen:

Aufsichtsratswahlen:  

  • Clemens Tönnies  (Aufsichtsratsvorsitzender) Amtszeit bis: 2013 
  • Andres Schollmeier (Beteiligungsausschuss der Gesellschaften) Amtszeit bis: 2013

Für diese beiden Aufsichtsratsmandate wird es maximal 4 Kandidaten geben. Diese werden nach „Eignung“ vom Wahlausschuss bestimmt.

Darüber hinaus enden die Amtszeiten folgender nicht wählbarer Aufsichtsratsmandate:

  • Hans-Joachim Burdenski Amtszeit bis: 2013 vom Sportbeirat entsendet
  • Ulrich Köllmann Amtszeit bis: 2013 Kooptiertes Mitglied GEW
  • Sergey Kupriyanov Amtszeit bis: 2013 Kooptiertes Mitglied Gazprom
  • Rolf Rojek Amtszeit bis: 2013 vom Schalker Fan-Club Verband e.V. entsendet

Entlastung der Vorstände:

  • Horst Heldt, Sport und Kommunikation
  • Peter Peters, Finanzen und Organisation

„Schalke ist keine Demokratie, in der jeder alles mitbestimmen kann“ soll Peter Peters auf der Kartenausschuss-Sitzung am 17.Januar 2013 verkündet haben.

Je ausgeprägter die Selbstzweifel und Minderwertigkeitsgefühle, desto größer wird die Angst, den Aufgaben des Lebens aus eigener Kraft nicht gewachsen zu sein. Und desto größer wird daher das Bedürfnis, sich ein Umfeld zu sichern, das Sicherheit gewährleistet. Daraus erwächst der „Wille zur Macht“, das heißt das tiefe Bedürfnis, die Umgebung unter Kontrolle zu haben und ihr den eigenen Willen aufzwingen zu können. Denn ein Mensch, der sich dem Leben nicht gewachsen fühlt, ist ja existenziell darauf angewiesen, dass er andere dazu bringen kann, für ihn zu sorgen. In dieser Situation ist es natürlich das Sicherste, nicht auf Freiwilligkeit angewiesen zu sein, sondern Fügsamkeit erzwingen zu können: Macht. Dieser, so erwachsende Machtwille steht ausschließlich im Dienst der eigenen Person und ihrer Interessen. Damit handelt es sich letztlich um einen Missbrauch der Macht zum eigenen Vorteil.

  • Alexander Jobst, Marketing
Organigramm 2013  FC Schalke 04 Führungsebene

Organigramm 2013
FC Schalke 04 Führungsebene

Organigramm 2013  FC Schalke 04 Konzernstruktur

Organigramm 2013
FC Schalke 04 Konzernstruktur

Entlastung des Aufsichtsrats

FC Schalke 04 2013 Konzernzwischenbericht 30.06.2012

FC Schalke 04 2013 Konzernbericht 31.12.2012

In 13 der letzten 16 Spielzeiten war der FC Schalke 04 auf der europäischen Bühne dabei. Eigentlich eine Basis für wirtschaftlichen Erfolg. Gemessen an seiner internationalen Präsenz ist Schalke 04 seit langem die klare Nummer 2 in Deutschland hinter dem FC Bayern.

Wo sind die Millionen bei Schalke geblieben?

Noch unter einem anderen Aspekt ist die Bilanz der Königsblauen erstaunlich. Dauerhaft im Europacup zu spielen, sollte eigentlich die Basis für wirtschaftlichen Erfolg sein. Auf Schalke dagegen drängt sich die Frage auf: Wo sind sie geblieben, die Millionen?

Irgendetwas ist da schief gelaufen auf Schalke.

Der Konzernumsatz im Kalenderjahr 2012 betrug 190,8 Millionen Euro,  Vorjahr 224,2 Mio. Euro.

Der Verlust betrug 8,9 Mio. Euro, in einem Jahr mit Platz 3 in der Liga, EL-Viertelfinale und ungeschlagener CL-Vorrunde. Vorjahr Jahresüberschuss/Gewinn von 4,9 Mio. Euro.

Gesamtverbindlichkeiten 217 Mio. €. Vorjahr 231,2 Mio. €.

Peter Peters ließ dazu mitteilen, Ziel sei es, 2022 oder 2023 schuldenfrei zu sein! Ähnliches gibt es allerdings jedes Jahr aufs neue zu hören, schon 2008 verkündete  Vorgänger Schnusenberg , 2015 sei die Arena abbezahlt und Schalke „werde im Geld schwimmen“.

Negatives Eigenkapital von über 75 Mio. €. Vorjahr -66 Mio. €.

Personalaufwand 98 Mio. €. Vorjahr 99 Mio. €.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1,8 Mio. €. Vorjahr +17 Mio.€.

Mein Fazit:

Klassenziel nicht erreicht, der sportliche Erfolg wird zu teuer erkauft!

Menschen, die von der „Hoffnung auf Erfolg“ motiviert sind, und solchen, die primär die „Vermeidung von Misserfolg“ anstreben, sich also Fehler, Strafen und andere unangenehme Folgen ersparen wollen.

Für den Erfolg eines Profivereins ist vor allem der Motivationstyp „Hoffnung auf Erfolg“ wichtig– ein Buchhalter kann mit seiner hohen Sorgfalt eben nur verhindern, dass der Verein in finanzielle Schwierigkeiten kommt („Misserfolg“); er kann damit aber wenig dazu beitragen, dass sich sportlicher Erfolg einstellt und der Verein profitabel ist („Erfolg“). Deshalb ist es verheerend, wenn die Vereinsskultur oder konkreter, der herrschende Führungs- und Umgangsstil, die Mitarbeiter großflächig zu „Misserfolgsvermeidern“ erzieht.