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JHV 2013: Fragen die Ihr Euch vielleicht auch stellt!


Ich hab da mal ne Frage:

  • Warum dürfen die Kandidaten für den Aufsichtsrat/Wahlausschuss keine PR in eigener Sache machen? Gibt es dafür eigentlich eine offizielle Regelung? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Aufsichtsratskandidaten dürfen PR in eigener Sache machen. Niemanden ist dies verboten. Der Verein stellt dazu keine Plattform zur Verfügung und hält sich zu allen Kandidaten neutral.

  • Wer bestimmt welches SFCV Mitglied in den Aufsichtsrat berufen wird? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:

    Diese Frage muss dem SFCV gestellt werden. Laut Satzung S04:“Der Schalker Fan-Club Verband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied.“ (§7.1)

  • Wie werden die kooptierten Aufsichtsrat-Mandate bestimmt? Wer entscheidet welche Personen als kooptierte Mitglieder in den Aufsichtsrat gelangen? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Laut Satzung S04:“Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche Mitglieder bestimmen.“ (§7.1)

  • Was muss ich bei Anträgen zur JHV beachten, damit dieser auch zugelassen wird?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch Leiterin Mitgliederservice: Alle durch die Satzung vorgegebenen Bedingungen (Form, Fristen, Begründung, usw.) müssen erfüllt werden. Alles weitere entscheidet der Aufsichtsrat.

  • Ich bin der Meinung, ein von mir gestellter Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt, was kann ich tun?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
     Nach §6.1 : „Der Aufsichtsrat entscheidet über die Zulassung von Anträgen zur Tagesordnung. Im Falle der Ablehnung ist dies dem Antragsteller mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Antragsteller und Aufsichtsrat werden sich bemühen, bis eine Woche vor der Jahreshauptversammlung eine einvernehmliche Lösung über die Behandlung des jeweils abgelehnten Antrags auf der Mitgliedversammlung zu finden.“ Jeder Antragsteller hat in der letzten Woche ein Schreiben im Namen des Aufsichtsrat erhalten mit der Zusage oder Ablehnung des jeweiligen Antrags. Im Falle einer Ablehnung wird abgefragt, ob ein Gespräch mit dem Aufsichtsrat gewünscht wird.

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