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JHV 2013 Anträge/Themen und allerlei…


Ich hab da mal ne Frage:

  • Warum dürfen die Kandidaten für den Aufsichtsrat/Wahlausschuss keine PR in eigener Sache machen? Gibt es dafür eigentlich eine offizielle Regelung? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Aufsichtsratskandidaten dürfen PR in eigener Sache machen. Niemanden ist dies verboten. Der Verein stellt dazu keine Plattform zur Verfügung und hält sich zu allen Kandidaten neutral.

  • Wer bestimmt welches SFCV Mitglied in den Aufsichtsrat berufen wird? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:

    Diese Frage muss dem SFCV gestellt werden. Laut Satzung S04:“Der Schalker Fan-Club Verband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied.“ (§7.1)

  • Wie werden die kooptierten Aufsichtsrat-Mandate bestimmt? Wer entscheidet welche Personen als kooptierte Mitglieder in den Aufsichtsrat gelangen? (Am 07.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 10.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
    Laut Satzung S04:“Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche Mitglieder bestimmen.“ (§7.1)

  • Was muss ich bei Anträgen zur JHV beachten, damit dieser auch zugelassen wird?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch Leiterin Mitgliederservice: Alle durch die Satzung vorgegebenen Bedingungen (Form, Fristen, Begründung, usw.) müssen erfüllt werden. Alles weitere entscheidet der Aufsichtsrat.

  • Ich bin der Meinung, ein von mir gestellter Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt, was kann ich tun?(Am 10.06.2013 an den FC Schalke 04) 

    Antwort v. 11.06.2013, Danke an Monika Hönisch
    Leiterin Mitgliederservice:
     Nach §6.1 : „Der Aufsichtsrat entscheidet über die Zulassung von Anträgen zur Tagesordnung. Im Falle der Ablehnung ist dies dem Antragsteller mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Antragsteller und Aufsichtsrat werden sich bemühen, bis eine Woche vor der Jahreshauptversammlung eine einvernehmliche Lösung über die Behandlung des jeweils abgelehnten Antrags auf der Mitgliedversammlung zu finden.“ Jeder Antragsteller hat in der letzten Woche ein Schreiben im Namen des Aufsichtsrat erhalten mit der Zusage oder Ablehnung des jeweiligen Antrags. Im Falle einer Ablehnung wird abgefragt, ob ein Gespräch mit dem Aufsichtsrat gewünscht wird.

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Bisher bekannte und veröffentlichte Anträge

Antrag #1 JHV 2013 Kartenpreise/Viagogo

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/15/antrag-1-jhv-2013/

An den Vorstand
des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.

vertreten durch die Vorstandsmitglieder
Horst Heldt, Alexander Jobst und Peter Peters

Antrag zur Jahreshauptversammlung 2013

Sehr geehrte Herren,

ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:

Hiermit wird beantragt,
dass der vereinsführende Vorstand Sorge dafür trägt, dass die Eintrittskarten für die Heimspiele der ersten Fußballmannschaft des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. nicht über dem Verkaufspreis, der dem Ausgabepreis des Vereins entspricht, weiterveräußert werden dürfen. Weiterhin ist ein Vertrieb über jegliche Internetplattformen (wiehttp://www.viagogo.de, etc.), verbindlich zu untersagen und stattdessen die vom FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. betriebene Kartentauschbörse http://www.s04-ticketboerse.de weiter zu unterhalten.

Begründung:

Unser FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. hat sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahre 2012 ein Leitbild gegeben. Dieses Leitbild ist zur Satzung des Vereins genommen worden.

In diesem Leitbild des FC Schalke 04 heißt es wortwörtlich:
„Der FC Schalke 04 ist als Kumpel- und Malocher-Club entstanden. Daher ermöglicht unser Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern aus allen gesellschaftlichen Schichten die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele. Aus unserer Tradition als Bergarbeiterverein heraus bekennen wir uns zu unserer sozialen Verantwortung.“

Durch die Entscheidung des Vorstandes des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., mit der Internetticketbörse „viagogo“ zusammen zu arbeiten, hat der Vorstand offensichtlich gegen dieses Leitbild verstoßen. Es ist dem im Leitbild verzeichneten Kumpel und Malocher, unseren Vereinsmitgliedern, nicht mehr möglich, bei den aktuellen Preisen, die die Firma „viagogo“ meint bestimmen zu können, am Vereinsleben teilzunehmen und Fußballspiele unseres FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu besuchen. Bei Kartenpreisen, die regelmäßig weit über 100% des Ausgabepreises liegen werden, ist es für viele von uns Schalkern künftig so gut wie ausgeschlossen, ein Spiel besuchen zu können, da es einfach zu teuer sein wird. Dies wird insbesondere deutlich, wenn man sich überlegt, dass eine Stehplatzkarte in der Nordkurve, die vom Verein regulär für 15,50 € verkauft wird, bei der Firma „viagogo“ für ein Mehrfaches davon angeboten werden wird.

Uns als Fans des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., die die Seele und das kostbarste Gut unseres Vereins bilden, wird durch diese Art der Kartenweitergabe die Teilnahme am Vereinsleben durch Besuch der Spiele in der Arena verweigert. Hier sehen wir den deutlichen Verstoß gegen das mehrheitlich beschlossene und in der Satzung verankerte Leitbild.

Bisher lief es so, dass über die vereinseigene Ticketbörse unter http://www.s04-ticketboerse.de die Möglichkeit bestand, Karten an unsere Fanfreunde zu Original-Ausgabepreisen weiterzugeben. Hier hatte der Verein bislang, um alle Mitglieder, alle Malocher und Kumpels und alle Fans des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu schützen, sichergestellt, dass die Preise nicht erhöht mit irgendwelchen Aufschlägen weitergereicht werden. Konsequenter- und richtigerweise hat der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. darauf geachtet, diverse Verkaufsversuche im Internet mit Abmahnungen belegt und die entsprechenden Karten gesperrt.

Nunmehr wird durch die Zusammenarbeit mit der Firma „viagogo“ dieses Ziel unterlaufen. Es wird ganz offiziell möglich sein, Karten mit einem 100%-igen Aufschlag weiterzugeben. Ferner bekommt die Firma „viagogo“ einen weiteren Betrag in Höhe von 25% des Verkaufspreises an Gebühren, die gezahlt werden müssen. Mithin wird eine Karte weit mehr als doppelt so teuer werden. Darüber hinaus verdient die Firma „viagogo“ durch die Zurverfügungstellung von 3.000 Karten durch den Vorstand des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. reichlich mit. Denn „viagogo“ darf durch den Verkauf dieser 3.000 Heimspielkarten pro Karte den Verkaufspreis legal um bis zu 125% erhöhen und wird uns Schalkern damit das Geld aus der Tasche ziehen!

Den sehr zweifelhaften Ruf der Firma „viagogo“, der mittlerweile von vielen Vereinen weltweit erkannt und kommuniziert wird, will ich hier gar nicht thematisieren, wenngleich das als durchaus negativ zu betrachtende Geschäftsgebaren durch zahlreiche Recherchen allerorts publiziert wird. Der Imageschaden, der unserem Verein durch die angestrebte Kooperation mit dem Unternehmen „viagogo“ allein schon durch Werbung und Vermarktung entsteht, soll aber hier nicht Inhalt dieses Antrags werden.

Durch den „Deal“ mit „viagogo“, ratifiziert durch den Vereinsvorstand, werden das Leitbild und die inneren Werte unseres geliebten Vereins FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. mit Füßen getreten.

Aus den obigen Gründen beantrage ich die uneingeschränkte Rücknahme des ab 01.07.2013 angedachten Kooperationsvertrages mit „viagogo“.

Glückauf,

Jana Wolff aus Siegen im Namen der kleinen Gruppe 2.0

Antrag #2 JHV 2013 Tagesordnung

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/17/antrag-2-jhv-2013/

Antrag zur Jahreshauptversammlung 2013

Meine Mitgliedsnummer: xxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 stelle ich den folgenden Antrag:

Die Reihenfolge in der vom Vorstand vorgeschlagenen Tagesordnung ist wie folgt zu ändern:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des Vorstands

3. Bericht des Aufsichtsrats

4. Satzungsänderungsanträge

5. Anträge

6. Dialog

7. Entlastungen

8. Wahlen

a. Aufsichtsrat

b. Ehrenrat

9. Ehrungen

10. Ehrenpräsidium

11. Ehrenkabine

Die Mitgliederversammlung soll zu Beginn der JHV darüber abstimmen!

Begründung:

Die vom Vorstand vorgeschlagene Reihenfolge der Tagesordnungspunkte lässt vermuten, dass die unangenehmen Themen erst nach deren Entlastung zur Sprache kommen. Die demokratischen Strukturen des Vereins würden hierdurch einseitig und verzerrt dargestellt. Die Tagesordnungspunkte „Dialog“ und „Anträge“ sind vor den „Entlastungen“ zu setzen, da hierbei wichtige Themen angesprochen werden, die im engen Zusammenhang mit der Arbeit des Vorstands und Aufsichtsrats zusammenhängen und bei den Entlastungen der beiden Gremien eine wichtig Rolle spielen können.

Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer an der JHV auch alle wichtigen Informationen erhalten. So hat jedes teilnehmende Schalke-Mitglied die Möglichkeit, unter Berücksichtigung aller wichtigen Themen, den Weg des Vereins mitbestimmen zu können.

Glück Auf

Uwe Klöckner aus Leichlingen

Antrag #3 JHV 2013 Satzungsänderung-5% statt 10% AO JHV

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/20/antrag-3-jhv-2013/

Antrag zur Jahreshauptversammlung 2013

zur Änderung der Vereinssatzung des FC Gelsenkirchen-Schalke04 e.V.

in § 6.2 – Außerordentliche Mitgliederversammlung

Das im Vereinsrecht fest verankerte höchste Gremium des Verein ist die Mitgliederversammlung. Diese wird gemäß § 6.1 unserer Satzung einmal jährlich als ordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die Schnelllebigkeit und die rasante Entwicklung unseres Vereins können jedoch auch außerordentliche Mitgliederversammlungen notwendig machen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert. Gemäß § 6.2 unserer Satzung sind zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins erforderlich, die schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache diese beantragen.

Die Festlegung auf das zehnprozentige Minimum resultiert aus einer Zeit, in der unser Verein deutlich weniger stimmberechtigte Mitglieder zählte. Berücksichtigt man zudem, dass selbst zur ordentlichen Jahreshauptversammlung, die u.a. der Beschlussfassung dient und der ebenfalls die weiteren Punkte laut § 6.1 obliegen, regelmäßig nur ca. 3.500 Mitglieder anwesend sind, ist eine Senkung der zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung notwendigen Stimmen auf fünf Prozent realistisch.

Ich beantrage deshalb, unsere Vereinssatzung wie folgt zu ändern:

Bisheriger Wortlaut:

(6.2) Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen werden.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Angelegenheiten, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein.

Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe, dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Mein Vorschlag zur Änderung:

(6.2) Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen werden.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens fünf Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Angelegenheiten, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein.

Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe, dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Stefan Schorlemmer aus Münster im Namen der kleinen Gruppe 2.0

Antrag #4 JHV 2013 Satzungsänderung Mitgliederrechte-Vereinsgelände

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/21/antrag-4-jhv-2013/

Antrag auf Satzungsänderung auf der JHV am 29.06.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Vorfälle in diesem Jahr beantrage ich eine Satzungsänderung von § 6.2 der Satzung.

Dieser soll geändert werden und nach erfolgreicher Beschlussfassung der Mitgliederversammlung wie folgt lauten:

(6.2) Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen werden.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Unterschriften für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung dürfen gemäß § 4.2 der Satzung jederzeit auf dem Vereinsgelände gesammelt werden. Angelegenheiten, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein. Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe, dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Markus Klapp aus Ahnatal

Antrag #5 JHV 2013 Satzungsänderung Verlaufsprotokoll statt Protokoll

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/23/antrag-5-jhv-2013/

Antrag zur Satzungsänderung

§6 Mitgliederversammlung

(6.1) Ordentliche Mitgliederversammlung  (letzter Satz)

Aktuell: „Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.“

Neu: Über die Mitgliederversammlung ist ein Verlaufsprotokoll zu führen, welches den Mitgliedern innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung zur Verfügung zu stellen ist.

Aus folgenden Gründen beantrage ich diese Satzungsänderung:

Ein Verlaufsprotokoll fasst den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zusammen. Somit werden auch die Mitglieder informiert, die an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen konnten. Vor allem bei mehrstündigen Versammlungen ist ein Protokoll auch für die anwesenden Mitglieder hilfreich, um im Nachhinein die Mitgliederversammlung aufarbeiten zu können. Des Weiteren schafft ein Protokoll, welches allen Mitgliedern zugänglich ist, eine höhere Transparenz, was im Interesse der gesamten Mitgliederversammlung liegen sollte. Der Zeitraum von zwei Monaten sollte ausreichen, um das Protokoll mit der ersten Mitgliederausgabe des Schalker Kreisels der Folgesaison zu verschicken.

Tobias Kiefer/SC

Antrag #6 JHV 2013 Kartenpreisgrenze

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/25/antrag-6-jhv-2013/

Antrag zur turnusmäßigen Jahreshauptversammlung 2013

Sehr geehrte Herren Heldt, Peters und Jobst,

ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:

Es wird beantragt, einen Kartenpreisbegrenzung der einzelnen Kategorien von 15,- € (Kat. 5) bis

55,- € (Kat. 1) für alle Pflichtspiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. einzuführen, bei dem die Preisgestaltung dem Verein unterliegt, von der bei s.g. „Topspielen“ ein Zuschlag von 5% erlaubt ist. Der Begriff „Topspiel“ ist genau zu definieren auf die Pflichtspiele gegen den amtierenden deutschen Meister sowie dem amtierenden Pokalsieger und bei internationalen Spielen der Meister, der jeweiligen Landesvertretungen, sowie Halbfinale und Finale eines internationalen Wettbewerbs. Über die Höhe dieser „Kartenpreisgrenze“ ist bei jeder turnusmäßigen Jahreshauptverhandlung neu abzustimmen. Die durch die Mitgliederversammlung festgelegte „Kartenpreisgrenze“ ist bis zur nächsten Mitgliederversammlung verbindlich.

Der Antrag begründet sich in der Tatsache, dass der Satzung unseres Vereins, im Leitbild, folgendes zu entnehmen ist: „Der FC Schalke 04 ist als Kumpel- und Malocher-Club entstanden. Daher ermöglicht unser Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern aus allen gesellschaftlichen Schichten die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele. Aus unserer Tradition als Bergarbeiterverein heraus bekennen wir uns zu unserer sozialen Verantwortung.“

Da sich das Einkommen der Schalker Vereinsmitglieder, egal welcher Gehaltsklasse, weder am Erfolg des Vereins, noch an der Notwendigkeit internationaler Spitzenspieler orientiert, ist eine „Kartenpreisgrenze“ zwingend notwendig. Um den Verein das Wirtschaften nicht zu erschweren, kann diese „Kartenpreisgrenze“ jedes Jahr durch die Mitgliederversammlung neu bestimmt werden.

Ferner bietet o.g. Einführung bessere Möglichkeit dem so genannten „Zweitmarkt“ Einhalt zu gebieten oder ihn wenigstens zu begrenzen.

Hochachtungsvoll,

K.G.

Antrag #7 JHV 2013 Viagogo Vertrag nicht verlängern

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/28/antrag-7-jhv-2013/

Antrag zur turnusmäßigen Jahreshauptversammlung 2013

Sehr geehrte Herren Heldt, Peters und Jobst,

ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:

Es wird beantragt, den Kooperationsvertrag mit der Onlineticketbörse Viagogo GmbH, Sitz: 4-6 Avenue industrielle, CH-1227 Carouge (Geneva), der zum 01.07.2013 beginnt, am 30.06.2016 auslaufen zu lassen und somit nicht zu verlängern.

Der Antrag begründet sich in der Tatsache, dass nun mehrmals durch Reportagen diverser europäischer Fernsehsender, die zum Teil zwielichtigen Machenschaften o.g. Firma, bekannt geworden sind. So genannte „Profi-Seller“ kaufen alles an Tickets auf um diese über Viagogo zu verkaufen. Es wird der Verdacht genannt, dass diese Leute im Auftrag von Viagogo handeln und dabei mit teilweise sehr rabiaten Mitteln vorgehen. Beispielsweise sollen o.g. „Profi-Seller“ beim Ticketvorverkauf der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, anlässig des diesjährigen Champions League Halbfinale gegen Real Madrid am 16.04.2013, immer wieder verantwortlich für Streit und kleinere Auseinandersetzungen gesorgt haben. Siehe dazu die Pressemeldung der örtlichen Polizeipressestelle: Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0471

Weitere Vorgehensweisen viagogos sind im Internet abrufbar.

Hieraus entsteht der Verdacht, dass die Firma Viagogo AG mindestens Zwielichtig handelt. Ob der Verein weitere Geschäft bzw. weitere Verträge, mit all seinen Konsequenzen für Verein und Mitglieder, abschließt, darüber ist bei der Mitgliederversammlung abzustimmen.

Hochachtungsvoll,

K.G.

Dieser Antrag wird für diese Mitgliederversammlung (sollte er zugelassen werden), falls möglich im Vorfeld ansonsten auf der Mitgliederversammlung zurückgezogen.

Antrag #8 JHV 2013 Dauerkartenvergabe/Mitgliederkarten

Quelle: http://schalkegegenviagogo.wordpress.com/2013/05/31/antrag-8-jhv-2013/

Sehr geehrte Herren,
ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:
Hiermit wird beantragt,
dass der vereinsführende Vorstand Sorge dafür trägt, dass die Dauerkartenvergabe ab Saison 2014/2015 nur noch an Vereinsmitglieder des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. erfolgt.

Desweiteren wird beantragt, dass die Mitgliederkarten-Vergabe dorthin geändert wird, dass Dauerkarteninhaber, die Mitglied im Verein sind, bei der Vergabe der Mitgliedertickets ab Saisonbeginn 2013/2014, spätestens jedoch zu Saisonbeginn 2014/2015, nicht wie bisher vier zusätzliche Karten erwerben können, sondern stattdessen nur noch eine zusätzliche Karte erwerben dürfen.

Begründung:

Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. hat sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahre 2012 ein Leitbild gegeben.
In dem Leitbild des FC Schalke 04 heißt es wortwörtlich:
„Der FC Schalke 04 ist als Kumpel- und Malocher-Club entstanden. Daher ermöglicht unser Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele“.

Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wirbt auf seiner Homepage mit dem Argument, dass eine Mitgliedschaft einen Ticketkaufvorteil ermöglicht. Bei 120.000 Mitgliedern und stetig wachsender Mitgliederzahl sehe ich diesen Vorteil bei einem so geringen Kartenkontingent mit der momentanen Kartenvergabepolitik nicht mehr gegeben.

Bei einer geschätzten Dauerkartenzahl (Zahlen konnten wegen fehlender Angaben auf der HP nicht exakt ermittelt werden) von ca. 44.000, die wiederum von geschätzten 17.000 Inhabern gehalten werden, wovon ca. 13.000 Mitglieder mit mehr als einer Dauerkarte sein dürften, widerspricht es dem Leitbild und dem Zweck eines Vereins, allen Mitgliedern die Möglichkeit zum Besuch der Spiele, also zur Teilnahme am Vereinsleben zu geben. Es ist unter diesen Voraussetzungen schlichtweg nicht möglich.
Als Zahlenbeispiel: (beruht wie erwähnt auf geschätzten Zahlen, da eine Prüfung NICHT möglich war/ist)
Wenn 13.000 Mitglieder je zwei Dauerkarten halten und jeder davon vier zusätzliche Einzeltickets pro Saison erhält, werden pro Saison ca.104.000 Karten an Dauerkarteninhaber doppelt verteilt. Desweiteren ist es eine naheliegende Vermutung, dass viele Schwarzmarkt-Tickets aus diesem Kontingent kommen dürften.
Mit der aktuellen Handhabung wird so vielen Mitgliedern die Chance auf eine Eintrittskarte von vornherein genommen.

Der Inhaber einer Dauerkarte, der auch Vereinsmitglied ist, der daher sowieso die Möglichkeit hat, jedes Spiel zu besuchen, bedarf keiner weiteren vier Karten, dies kann aufgrund der stetig wachsenden Mitgliederzahl und der geringen Restkartenmenge nicht funktionieren. Somit sehe ich Handlungsbedarf für den Verein, die aktuelle Situation zu überdenken und neu zu gestalten.

Da es sehr viele Dauerkarteninhaber gibt, nimmt sich der Verein die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft für Neubeitritte attraktiv zu machen, da man selbst als Mitglied durch die große Nachfrage kaum die Möglichkeit hat, einem Spiel beiwohnen zu können.

Der Verein handelt damit in drei Punkten vereinswirtschaftlich bedenklich, wenn nicht sogar finanziell schädlich.

1. Viele Dauerkarteninhaber sind keine Mitglieder im Verein, dadurch gehen dem Verein Mitgliedsbeiträge verloren.

2. Neubeitritte werden unattraktiv, da Kartenkontingente leichtfertig vergeben werden.

3. Der Verein bietet den Dauerkarteninhabern, die Möglichkeit, ab 01.07.2013 auf der Internetplattform Viagogo diese 4 Tickets mit evtl. Gewinn zu veräußern, was wiederum den Geschäftsbedingungen von Tickets auf Schalke / FC Schalke Arena Management, die als 100%ige Tochtergesellschaft dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45891 Gelsenkirchen, angehört, widerspricht!

Mir als Vereinsmitglied und vielen anderen Mitgliedern des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wird durch diese Art der Kartenweitergabe die Teilnahme am Vereinsleben durch Besuch der Spiele in der Arena verweigert oder nur überteuert angeboten. Hier sehe ich einen deutlichen Verstoß gegen das mehrheitlich beschlossene Leitbild, außerdem einen Verstoß gegen Geschäftsbedingungen, wie in Punkt 3 benannt.

Aus den obigen Gründen beantrage ich die Neuregelung der Dauerkartenvergabe und der Mitgliederkartenvergabe an Dauerkarteninhaber, die Vereinsmitglied sind.

Glückauf,

Heike Häberlein aus Kamen

Antrag #9 JHV 2013 Mitgliedsbeiträge

Quelle: https://derblauweisse.wordpress.com/2013/04/23/fc-schalke-04-e-v-jhv-2013-abstimmungsthemenantrage/

Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung des

FC Schalke 04 e.V.
2013

Mitglied: Jörg Selan Mitgliedsnummer: xxxxxxxx Vereinseintritt: 27.02.2002
An den Vorstand des FC Schalke 04 e.V. vertreten durch die Vorstandsmitglieder Horst Heldt, Alexander Jobst und Peter Peters.

Antrag:
Änderung bzw. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
Ich beantrage folgende Änderung der Beitragsstaffel
Jahresbeitrag Fußball passiv
0-6 Jahre:                                   3 Euro
7-17 Jahre:                                6 Euro
18-29 Jahre:                            15 Euro
30-60 Jahre:                           25 Euro
61 Jahre und älter:               10 Euro

Am 08.06 2013 um ca. 17:30 traf diese Ablehnung per Direktkurier bei mir ein!  Offen bleibt warum die Ablehnung erfolgte, offen bleibt auch ob beide Anträge abgelehnt wurden oder nur einer.

Am 08.06 2013 um ca. 17:30 traf diese Ablehnung per Direktkurier bei mir ein! Offen bleibt warum die Ablehnung erfolgte, offen bleibt auch ob beide Anträge #9 + #10 abgelehnt wurden oder nur einer.

Antrag #10 JHV 2013 Satzungsänderung Mitglieder Informationspflicht

Quelle: https://derblauweisse.wordpress.com/2013/04/23/fc-schalke-04-e-v-jhv-2013-abstimmungsthemenantrage/

Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung des

FC Schalke 04 e.V.
2013

Mitglied: Jörg Selan Mitgliedsnummer: xxxxxxxx Vereinseintritt: 27.02.2002
An den Vorstand des FC Schalke 04 e.V. vertreten durch die Vorstandsmitglieder Horst Heldt, Alexander Jobst und Peter Peters.

Antrag:

Änderung/Ergänzung der Vereinssatzung des FC Schalke 04 e.V. in Punkt (8.6.2) Finanzplan.
Ich bin für den Erhalt der Rechtsform “Eingetragener Verein”. Das im Vereinsrecht fest verankerte höchste Gremium des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Damit die Mitglieder sich eine möglichst objektive Meinung verschaffen können, gehört vor allem die erforderliche Transparenz
dazu. Welche Bedeutung diese Kontrolle hat, konnten wir alle bei der Abstimmung über den “300.000,-€” Paragraphen vor 2 Jahren erleben. Solche entscheidenden Abstimmungen erfordern mehr Hintergrundinformationen. Diese Informationen müssen den Vereinsmitgliedern deshalb rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung zur Verfügung stehen!

Ich beantrage deshalb unsere Vereinssatzung wie folgt zu ändern:
Bisheriger Wortlaut: (8.6.2) Finanzplan
Der Vorstand hat zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Finanzplan zu erstellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Quartalsweise sind dem Aufsichtsrat die betriebswirtschaftlichen Daten zur Berichterstattung unter Gegenüberstellung zum Finanzplan vorzulegen.

Ergänzung/Änderung: (8.6.2) Finanzplan
Der Vorstand hat zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Finanzplan zu erstellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Quartalsweise sind dem Aufsichtsrat die betriebswirtschaftlichen Daten zur Berichterstattung und der Gegenüberstellung zum Finanzplan vorzulegen. Zum Schluss eines Geschäftsjahres ist vom Vorstand der Konzerngeschäftsbericht nebst
Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aller Konzerngesellschaften nach kaufmännischen Gesichtspunkten aufzustellen. Dieser Konzernjahresabschluss ist durch einen Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfer sein muss, zu prüfen. Der Wirtschaftsprüfer ist innerhalb der ersten zwei Monate eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat zu wählen und nach Durchführung der Wahl vom Vorstandsvorsitzenden sofort zu beauftragen. Der mit Prüfungsvermerken des Wirtschaftsprüfers versehene Konzernjahresabschluss ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Ehrenrates sofort nach Fertigstellung vorzulegen. Der vollständige Konzernjahresabschluss mit den Prüfungsvermerken ist 8 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zehn
Werktage zur Einsichtnahme für Mitglieder in der Geschäftsstelle des Vereins auszulegen. Auf Anforderung wird den Mitgliedern gegen Kostenerstattung eine Abschrift des Konzernjahresabschluss übermittelt.

Haren, den 15.04.2013

Mit sportlichen Grüßen
Jörg Selan

Antrag #11 JHV 2013 Satzungsänderung Frist und Form von Mitgliedsanträgen

Vorschlag vom Aufsichtsrat

Antrag #12 JHV 2013 Satzungsänderung Einführung eines elektronischen Wahlsystems

Vorschlag vom Aufsichtsrat

Quellen: