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Wer wir sind, warum es uns gibt und was uns so besonders macht! Wir Freiberufler


Du und ich, wir sind es nicht! Und ihr Staatsdiener, sprich Beamte seid es auch nicht!

Das Wichtigste zuerst: Wir lieben Dienstverträge, weil wir doch nicht so blöd sind für irgendein Ergebnis unserer Arbeit gerade stehen zu wollen!
Wir lieben Dienstverträge, die unsere Honorare schon alleine für unsere Tätigkeit vorsehen!
Wir lieben Dienstverträge, weil wir keine Handwerker sind, die für ihr Werk haften!
Keiner von uns wird jemals irgendein Ergebnis seiner Arbeit versprechen! Das können wir nämlich nicht, weil wir ja vor allem uns selber verantwortlich sind!
Warum also sollten wir z.B. Gewerbesteuern Zahlen, warum sollten wir z.B., als Steuerberater unserem Mandanten eine korrekte Steuererklärung zusagen?
Wir sind doch nicht blöd!

Ach ja….Frei nach Mel Brooks

„Die verrückte Geschichte der Welt“:

Ist doch prima König zu sein…hähähä

Es ist schön ein Freiberufler zu sein!

Du bist einer von uns und damit nur einkommensteuerpflichtig, wenn du den freien Berufen nach § 18 Abs. 1 EStG angehörst! Zum Beispiel eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder ingenieurmäßige Tätigkeit ausübst. Deine „besondere berufliche Qualifikation“ und die „eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art“ grenzen dich als Freiberufler laut § 1 Abs. 2 PartGG von den Gewerbetreibenden ab.

 

  • heilberuflicher Bereich, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker und Physiotherapeuten
  • rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich, wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • technisch-naturwissenschaftlicher Bereich, wie beispielsweise Architekten und Ingenieure sowie Biologen und Informatiker
  • kultureller Bereich, wie zum Beispiel Autoren, Lektoren und Regisseure

Wir sind von der Gewerbesteuer befreit und müssen unsere Tätigkeit nicht als Gewerbe anmelden. Wir sind nicht dazu verpflichtet, IHK-Mitglied zu werden und müssen keine kaufmännische Buchführung vornehmen – eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht. Außerdem können wir die Unternehmensform der Partnerschaftsgesellschaft (PartnerG) wählen, die ausschließlich uns, den Freiberuflern vorbehalten ist!

Du bist zwar Unternehmer, dein Unternehmen trägt immer deinen Namen, aber du bist nie ein Kaufmann oder eine Firma!

Ob du aber sicher zu uns gehörst, darüber bestimmt im Zweifel dein Finanzamt endgültig!

 

Die Ungleichheit zu anderen Unternehmern wurde dir sogar vom BVerfG bestätigt!
Du musst nicht, wie andere Unternehmer Gewerbesteuersteuer zahlen!
Deine Ungleichheit ist also, mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz)

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“,

vereinbar! (BVerfG, Urteil vom 15.01.2008, Az. 1 BvL 2/04).

Gehörst Du auch zu uns?

Gehörst Du auch zu uns?

Wir betätigen uns zwar  auch mit  Gewinnerzielungsabsichten selbstständig und nachhaltig, wir beteiligen uns auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Aber! Wir unterscheiden uns in der Typik!

  • unserer Ausbildung,
  • unserer staatlichen und berufsautonomen Regelungen,
  • unserer Berufsausübung,
  • unserer Stellung im Sozialgefüge,
  • wie wir unsere Dienstleistung erbringen
  • der Art des Einsatzes der Produktionsmittel Arbeit und Kapital.

„Die im Regelfall akademische oder vergleichbare besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung als Voraussetzung für die Erlernung und Ausübung eines freien Berufs, die besondere Bedeutung der persönlichen, eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Erbringung der Arbeit, verbunden mit einem häufig höchstpersönlichen Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber, aber auch die spezifische staatliche, vielfach auch berufsautonome Reglementierung zahlreicher freier Berufe, insbesondere im Hinblick auf berufliche Pflichten und Honorarbedingungen, lassen bei der gebotenen typisierenden Betrachtung nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden erkennen“.

 

This Land is my Land, this Land is your Land….