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Der Fall U. Hoeneß: Auch ein Fall FC Bayern?


Wie beim FC Bayern Bilanz 80 Mio. EURO in der Bilanz dargestellt werden: „Nicht in der Bilanz enthalten…“ Interessanter Ansatz! Kann mich mal jemand darüber aufklären? Wo sollten die denn sonst auftauchen!

Aus dem Konzernabschluss 2011/2012 der FC Bayern München AG Quelle

Aus dem Konzernabschluss 2011/2012 der FC Bayern München AG
Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/

Eindeutiger ist ja die Geschichte mit den Zins Swaps und der Cross Currency Wette, da hat #Hoeneß? das Geld des FC Bayern verzockt?! Da wurden mal so ca. 15-20Mio. EURO verzockt! Insgesamt scheint es ein Zahlenproblem beim Uli H. zu geben auch, bei seinen Würstchen scheint die 12. Wurst zu fehlen…..

"Ich bin kein Sozialschmarotzer...ich habe 50 Mio. Steuern gezahlt.....ich habe 5 Mio. gespendet..."

„Ich bin kein Sozialschmarotzer…ich habe 50 Mio. Steuern gezahlt…..ich habe 5 Mio. gespendet…“

Die 20 Mio. von Robert-Louis Dreyfus, die auf dem Hoeheß Konto in der Schweiz bei der Vontobel Bank landeten haben nichts mit dem FC Bayern zu tun?!
Seit wann war Robert-Louis Dreyfus eigentlich in einem Gremium des FC Bayern München? Sicher ist nur, er ist Mitte 2003 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden!

Robert-Louis Dreyfus Mitglied des Aufsichtsrars der FC Bayer München AG bis 2003

Robert-Louis Dreyfus Mitglied des Aufsichtsrars der FC Bayer München AG bis 2003
Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/

Wenn in Bayern ein ernsthaftes Interesse bestehen würde diese Dinge aufzuklären, hätte der Staatsanwalt wohl nicht auf eine Revision verzichtet. Ein BGH hätte ja genau das getan, was in diesem “Schnellverfahren” unterlassen wurde. Der BGH hätte evtl. auch ein Leiturteil erarbeitet aber ganz sicher hätte er die Arbeit des Gerichts und der Staatsanwaltschaft formal geprüft. Dazu wäre, neben der Angemessenen Beweiswürdigung, auch die angemessene Ermittlungsarbeit auf den Prüfstand gekommen. Dabei wären evtl. schon die, in keiner Weise berücksichtigten, Anonymen Hinweise aus 2010, ausreichend für die Zurückweisung an das Landgericht! Wer unabhängig vom Medienspektakel, den Prozess verfolgt hat, stellt mit Erstaunen fest, dass es überhaupt keine Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft gab! Eine Finanzbeamtin, die ihre kurzfristig erstellten Ergebnisse der Hoeneß Unterlagen erläuterte, ein Zeuge, der nicht Aussagen wollte (stattdessen wurde eine Aussage vorgelesen) und ein Betriebsprüfer, der nicht einmal wusste was Derivate eigentlich sind, das war nichts, nein das war gar nichts!
Dabei fallen selbst jedem Laien die Ungereimtheiten auf!
Wie sagt man doch so schön, natürlich gibt es Zufälle wenn sie sich allerdings dermaßen häufen fällt es schwer daran zu glauben.
Ein Beispiel:
In den Konzernabschlüssen der FC Bayern AG befindet sich folgende Positionen,

C. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 32 Mio. €.
Die finanziellen Verpflichtungen sind zum Teil von in der Zukunft liegenden Ereignissen abhängig.
C. 10. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Im Jahre 2005 wurden zukünftig entstehende Forderungen gegen die FC Bayern München AG und die Allianz AG an die Commerzbank AG (damals: Dresdner Bank AG) verkauft. Mit dem Erlös wurden Kredite zur Finanzierung des Stadionbaus in Höhe von € 80.000.000,00 abgelöst. Die Finanzlage der Gesellschaft konnte somit deutlich verbessert werden. Jedoch führen die korrespondierenden Umsatzerlöse künftiger Jahre nicht zu Liquiditätszuflüssen. Weitere Risiken aus dem Forderungsverkauf werden der Gesellschaft nicht entstehen.

image imageJeder, der jetzt noch einmal den Artikel „Der Fall U.Hoeneß: Trotz eindeutiger Hinweise, die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelte nicht!“ durchliest und dabei genauer auf die Namen Commerzbank und Dresdner Bank achtet, für den automatisch eine Verbindung zwischen U.Hoeneß, dem FC Bayern und diversen Banken auffallen! Ein Staatsanwalt der an Ermittlung/Aufklärung interessiert wäre, für den wäre es ein leichtes eine mögliche Verbindung nachzuweisen! Man muss wohl damit rechnen, dass es vor Verjährungseintritt kein Ermittlungsinteresse geben wird.

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